Blättle vom 01.08.2024

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 31 Donnerstag, 1. August 2024 Einzelpreis 0,85 € Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir wünschen Ihnen allen eine sonnige und erholsame Sommerzeit. Genießen Sie die Entspannung und nutzen Sie die Tage für ein gesundes Miteinander in der Familie, mit Ihren Gastgebern oder mit fremden Menschen in der weiten Welt. Ihre Bürgermeisterin und Bürgermeister

Seite 2 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 5 Sonstige Mitteilungen 9 Gemeinde Aichelberg 11 Gemeinde Bad Boll 17 Gemeinde Dürnau 34 Gemeinde Gammelshausen 41 Gemeinde Hattenhofen 44 Gemeinde Zell u. A. 51 In unseren Verbandsgemeinden ist die Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ abgedruckt. In den jeweiligen Bekanntmachungen wird darauf verweisen, dass das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ im allgemeinen Teil abgedruckt ist. Das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetztes hat folgenden Wortlaut: Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom15. April 2005 (GBl. S. 384), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1 § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen dieGemeindenAichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 LudwigsburgVom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall-Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang-Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis Informationsseite

’s Blättle Seite 3 1. August 2024 / Nr. 31 die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen-Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, EggensteinLeopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, GrabenNeudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald-Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. LeonRot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal-Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten amKaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach-Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 Emmendingen-Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, KappelGrafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil-Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald-Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinsame Mitteilungen Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, BadWurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 Zollernalb-Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. Nachtragshaushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2024 1. Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung am 15. Mai 2024 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen Bisher festgesetzte Beträge Änderung um (+/-) Neue festgesetzte Beträge 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1. 828.650 € 0 € 1. 828.650 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1. 828.650 € 0 € 1. 828.650 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 0 € 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 0 € 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 0 € 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 0 € 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 0 € 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1. 781.450 € 0 € 1. 781.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1. 760.450 € 0 € 1. 760.450 € 2.3 Zahlungsmittel überschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 21.000 € 0 € 21.000 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 40.000 € 0 € 40.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -40.000 € 0 € 40.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss(+) /-bedarf (-) aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 0 € 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/ -bedarf (-) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 21.000 € 0 € 21.000 €

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 1. August 2024 / Nr. 31 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 0 € 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von -17.500 € 0 € -17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (-) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 17.500 € 0 € 17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3.500 € 0 € 3.500 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert bei 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), bleibt unverändert bei 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgaben wird eine Kapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Die Verbandumlagen bleiben unverändert wie nachfolgend dargestellt: Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner In % Höhe der Betriebskostenumlage € Höhe der Vermögens-Umlage für Investitionstätigkeit € Aichelberg 1.329 8,10 % 82.620,– 3.240,– Bad Boll 5.265 32,08 % 327.216,– 12.832,– Dürnau 2.205 13,43 % 136.986,– 5.372,– Gammelshausen 1.510 9,20 % 93.840,– 3.680,– Hattenhofen 2.944 17,94 % 182.988,– 7.176,– Zell u. A. 3.160 19,25 % 196.350,– 7.700,– gesamt 16.413 100,00 % 1.020.000,– 40.000,– II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 18. Juli 2024, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragssatzung 2024 gem. § 82 Abs. 1 i. V. m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. III. Der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2024 liegt von Freitag, 2. August 2024 bis einschließlich Montag, 12. August 2024 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll zur Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bad Boll, 29. Juli 2024 Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa, So und Feiertage 10 – 18 Uhr

Seite 6 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinsame Mitteilungen Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa, So und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa, So und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo., 19 – 21 Uhr Di., 19 – 21 Uhr Mi., 16 – 21 Uhr Do., 19 – 21 Uhr Fr., 17 – 21 Uhr Sa, So und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo – Fr. 18 – 22 Uhr Sa, So und Feiertage 8 – 22 Uhr Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116 117 wählen. Die Mitarbeiter der 116 117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die KassenZahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag 8.00 bis 18.00 Uhr, 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag 18.00 bis 8.00 Uhr, 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8 bis 22 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst im Kreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8 bis 22 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22 bis 8 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8 bis 22 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 3. August 2024 Schiller-Apotheke Hauptstraße 50 73033 Göppingen Telefon 07161 978210 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 1. August 2024 / Nr. 31 Sonntag, 4. August 2024 Adler-Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Samstag, 10. August 2024 easy-Apotheke Marktstraße 7 73033 Göppingen Telefon 07161 9560898 Sonntag, 11. August 2024 Adler-Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002 Samstag, 17. August 2024 Axel‘ s Vital-Apotheke Bleichstraße 12 73033 Göppingen Telefon 07161 74646 Sonntag, 18. August 2024 Apotheke Jebenhausen Karlsbader Straße 2 73035 GP-Jebenhausen Telefon 07161 4795 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 12. 8.. 24 26. 8. 24 1. 8. 24 8. 8. 24 15. 8. 24 22. 8. 24 Hattenhofen Zell u. A. 14. 8. 24 28. 8. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 23. 8. 24 (Freitag) 12. 8. 24 26. 8. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 13. 8. 24 27. 8. 24 Dürnau 5. 8. 24 19. 8. 24 Gammelshausen 2. 8. 24 30. 8. 24 Hattenhofen 5. 8. 24 12. 8. 24 26. 8. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Müllentsorgung Grünmassesammlung Gemeinde August/September Oktober/November Aichelberg 23. September 24 6. November 24 Bad Boll 23. September 24 6. November 24 Dürnau 24. September 24 7. November 24 Gammelshausen 5. August 24 15. Oktober 24 27. November 24 Hattenhofen 19. September 24 4. November 24 Zell u. A. 19. September 24 4. November 24 Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr

Seite 8 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinsame Mitteilungen In eigener Sache `s Blättle macht Sommerpause! In den Kalenderwochen KW 32 (8. August 2024) und KW 33 (15. August 2024) erscheint kein Mitteilungsblatt! Die erste Ausgabe nach der Sommerpause ist in KW 34 am 22. August 2024. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. bis Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Vorträge im Herbst: 2421060301 Vortrag: Brauch ich das oder kann das weg? Wie Aufräumen unser Leben verändern kann. Donnerstag, 10. Oktober 2024, 19.00 Uhr 2423000301 Vortrag: Arthrose in Knie und Hüfte – von der Creme zum Ersatz Klinikdialog Dienstag, 19. November 2024, 17.30 Uhr 2423060301 Vortrag: Stimmungsvolle Vorweihnachtszeit – Das Geheimnis der Raunächte Dienstag, 26. November 2024, 19.00 Uhr Kinderprogramm im Herbst: 2422040301 Mitmach-Theater: Seppel muss schwimmen lernen für Kinder von 3 bis ca. 7 Jahren mit dem Ebersbacher Kasperle Dienstag, 15. Oktober 2024, 16.00 Uhr 2422040302 Mitmach-Theater: Kasperl wartet sehnsüchtig auf Schnee für Kinder von 3 bis ca. 7 Jahren mit dem Ebersbacher Kasperle Dienstag, 10. Dezember 2024 16.00 Uhr Freie Plätze im Herbst: 2422050301 Ballett und tänzerische Gymnastik für Kinder ab 5 Jahren Freitags von 14.15 – 15.15 Uhr 2423020301 Geziehlte Bewegung öffnet das Tor zum lernen Freitags 17.00 Uhr 2423010307 Yoga als ein Weg Dienstags von 20.00 – 21.30 Uhr 2423010308 Yoga für Anfänger und Geübte Dienstags von 18.00 – 19.30 Uhr 242301309 Yin Yoga für Anfänger und Geübte Dienstags von 20.00 – 21.30 Uhr 2423010320 PME – Progressive Muskelentspannung Samstags von 11.00 – 12.30 Uhr 2423020304 WasserGym Fit und Gesund für Frauen Donnerstags von 19.00 – 19.45 Uhr 2423020305 WasserGym Fit und Gesund für Männer und Frauen Donnerstags von 20.00 – 20.45 Uhr 2423020309 Wirbelsäulengymnastik Donnerstags von 19.30 – 20.30 Uhr 2423060304 Neuer Schwung für Geist und Körper (Frauen ab 50) Freitags 17.00 Uhr 2424090301 Italienisch für den Urlaub Montags von 19.00 – 20.30 Uhr Außerdem gibt es noch freie Plätze in unseren Acrylmalkursen, Yoga Nidra Kursen und den Wassergewöhnungskursen. Alle Kurse mit, mit den einzelen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Unsere Sprachkurse ab dem 9. September 2024. Informationen zu den Kursen finden Sie im Heft oder auf unserer Homepage. Außer den Online-Kursen finden alle Kurse in der Ernst-Weichel-Schule statt, Gebühren berechnen sich in der Regel nach Anzahl der Teilnehmenden.

’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 1. August 2024 / Nr. 31 Bitte machen Sie Ihre (noch nicht) Deutsch sprechenden Angehörigen/Bekannten auf unsereDeutschkurse aufmerksam! 2424006602Superhirn – Vokabeln lernen im Sekundentakt für Schüler*innen – ONLINE. Beginn: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 16.00 – 18.00 Uhr, 1 Termin. Anmeldeschluss 1 Tag vor dem Kurs Gebühr: 18,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424006602 2424006603Superhirn – Vokabeln lernen im Sekundentakt – ONLINE. Beginn: Donnerstag, 24. Oktober 2024, 19.00 – 21.30 Uhr, 1 Termin. Anmeldeschluss 1 Tag vor dem Kurs Gebühr: 23,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424006603 2424026601Chinesisch (A1.1) für Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse – ONLINE Beginn: Mittwoch, 9. Oktober 2024, 17.30–19.00 Uhr, 10 Termine. Gebühr: 90,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424026601 2424046601Deutsch für Alltagssituationen – Anfängerkurs Beginn: Montag, 23. September 2024, 17.15 – 18.45 Uhr, 20 Termine. 2 x wöchentlich, Montag + Mittwoch Gebühr: 85,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424046601 2424046603Deutsch für Alltagssituationen/A2 Beginn: Montag, 23. September 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 20 Termine. 2 x wöchentlich, Montag + Mittwoch Ernst-Weichel-Schule, Raum03, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Gebühr: 85,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424046603 2424066601Englisch: It‘s time to meet YOU Beginn: Montag, 16. September 2024, 17.00 – 18.30 Uhr, 12 Termine. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424066601 2424226601Spanisch: Schnupperkurs Spanisch für Neueinsteiger Marles Aguilera de Dortschy Beginn: Donnerstag, 19. September 2024, 19.30 – 21.00 Uhr, 6 Termine. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424226601 2424226604Spanisch für leicht Fortgeschrittene Beginn: Dienstag, 17. September 2024, 18.30 – 20.00 Uhr, 6 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Raum03, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424226604 2424226608Spanisch ab A2 – Online Beginn: Mittwoch, 18. September 2024, 19.15 – 20.15 Uhr, 10 Termine. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424226608 Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Der Floh-/Künstlermarkt ist eine eigenständige Veranstaltung am Berta-Tag. Caro Wolf, Bühlstraße 16, 73087 Bad Boll Kunsthandwerker, Ausmister und Bastler macht mit und belebt unseren Markt. 2. fairer FLOH- UND KUNSTLERMARKT am Berta-Tag Flohmarkt: bei Judith Ludwig 0172 - 1 47 21 49 Künstlermarkt: bei Caro Wolf 0172 - 7 78 36 62 Jetzt gleich anmelden Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Das Angebot ist kostenfrei und ohne Anmeldung. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 7. August 2024 – Offenes Café mit psychologischer Runde. Unsere Psychologin, Sanja Steiert kommt heute zu uns und bringt das Thema „Digitale Familie & Medienkompetenz – Wandel im Familienalltag durch Handys und digitaleMedien“ mit. Gerne könnt Ihr der Psychologin auch alle Eure persönlichen Fragen stellen. Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram ��������� ��������������

Seite 10 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinsame Mitteilungen V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... 2 Gehwagen für Senioren | verstellbares Seniorenbett | Kleiderschränke und Kommode | Telefon 0172 7128063 Jutesäcke, gut erhalten, 130 x 55 cm | Telefon 13377 Sideboard, buche, B: 150 cm, H: 48 cm, T: 50 cm, mit Glastür | Telefon 14222 Elek. Häcksler für Gartenabfälle | Telefon 4776 Schreibtischmit Glasplatte, Rollcontainer und Schreibtischstuhl | Telefon 1480763 Gesucht wird ... Funktionsfähige Kaffeemaschine | Telefon 0173 5464659 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Forstrevier Bad Boll Waldabenteuer im Bad Boller Wald Teste deine forstlichen Fähigkeiten an verschiedenen Stationen. Bäume pflanzen, Holz sägen, Schnitzen, Kunst im Wald oder mit dem heißen Eisen hantieren? Hast du das schon einmal ausprobiert? Nein? Dann wird es höchste Zeit. In der letzten Ferienwoche wollen wir gemeinsammit den örtlichen Förster nochmal alles geben. Alle Schulkinder bis zur sechsten Klasse sind herzlich eingeladen. Datum: 4. September 2024 Uhrzeit: 9.00 – 12.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Hörnlesweg an der Gruibinger Straße auf halber Strecke zwischen Gruibingen und Bad Boll, Koordinaten 48.626557 9.610718 Voraussetzungen: festes Schuhwerk, die Veranstaltung ist nicht barrierefrei. Vesper und Getränk für zwischendurch. Erlaubnis mit Säge, Schnitzmesser, Axt und Hammer zu hantieren Für: Schulkinder von Klasse 1 bis 6 Veranstalter: Forstamt Göppingen, ForstBW Betriebsteils Schurwald und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Ortsgruppe Göppingen Anmeldung unter: forstamt@lkgp.de oder unter 07161 202-2401 beimForstamt Göppingen unter Angabe des Namens einer Telefonnummer und des Alters. Sonstige Einrichtungen Passt mal auf! Es ist ganz leicht, jemandem eine Freude zu bereiten. WIE? 1 Stunde Zeit? WAS? Besuch und/oder Spaziergang im Altenheim WO? Michael-Hörauf-Stift Bad Boll Unsere Bewohner würden sich freuen. Flexibel und ohne feste Verpflichtung, eine/n Bewohner/in an die frische Luft zu begleiten. Bitte melden bei Michael-Hörauf-Stift, Susanne Dockal, Ehrenamtsbeauftragte, Telefon 07164 809-100 Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info

Seite 44 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 1. August Frau Brigitte Irena Dieterich zum 80. Geburtstag am 3. August Herrn Hartmut Schwegler zum 80. Geburtstag am 6. August Herrn JoachimWerner Skusa zum 70. Geburtstag am 19. August Herrn Adolf Dannenmann zum 90. Geburtstag am 20. August Frau Irena Ihring zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Geburt 18. Juli Elsa Weeger, geboren in Göppingen, Tochter von Sophie und Manfred Weeger, Erlenweg 11 Den frischgebackenen Eltern die besten Glückwünsche! Aus dem Gemeinderat Konstituierende Sitzung: BM Reutter bedankt sich beim „alten Gemeinderat“. Viele Projekte realisiert. Die Verabschiedung fünf ausscheidender Gemeinderäte, die Ehrung von acht Gemeinderäten mit Dienstzeiten von 10 – 25 Jahren und vor allem die Einsetzung des neuen Gemeinderats standen im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung in der Sillerhalle. Zu Beginn zog Bürgermeister Jochen Reutter ein Resümee der fünfjährigen Gemeinderatsperiode und benannte auch unter Hinweis auf die Corona-Jahre, die Inflation und den Ukraine-Krieg eine stattliche Zahl an realisierten Projekten. Unter anderem führte Reutter auf: Erwerb und Sanierung der Gaststätte Lamm, verschiedene Bebauungspläne, Austausch des Blockheizwerks in der Sillerhalle, Sicherung der hausärztlichen Versorgung und der Apotheke amOrt, Einführung des E-Car-Sharing, Sanierung zahlreicher Wasserleitungen und Straßen, Umstellung der LED-Beleuchtung im gesamten Ortsgebiet, Einführung der Schulsozialarbeit, Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs, Entwicklung des Baugebiets „Bäumle“, Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen, Erneuerung der Butzbachbrücke für Fußgänger sowie die Auszeichnung mit dem European-Energy Award. Leider ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Schließung der örtlichen Metzgereifiliale sowie das weitere Ausdünnen des Bankenangebots zu verhindern. Immer sei es um die Verbesserung und nachhaltige Optimierung der Infrastruktur zugunsten der Bürger gegangen. Diese sei sowohl baulich als auch finanziell gelungen. Dabei geholfen hätten natürlich auch die entsprechend guten Wirtschaftslagen der vergangenen Jahre. In den nächsten Jahren sei jedoch eine weitsichtige Finanzpolitik erforderlich. Der Gemeinderat habe in diesen fünf Jahren Verantwortung übernommen, Sachverstand eingebracht und Lösungen geboten. Er bedanke sich, so Bürgermeister Jochen Reutter, für eine offene, faire und konstruktive Zusammenarbeit. Denn die Bürger legten Wert auf eine qualitätvolle Entwicklung der Gemeinde. Ehrungen: Insgesamt standen zum Abschluss dieser Wahlperiode acht Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften im Gemeinderat an. Die Ehrung für 10 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat erhielten: Martina Greiner, Bernd Hack, Alexander Hagmann, Dirk Hortig und Heidi Rommelspacher. Für 20 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat wurden geehrt: Steffen Berroth und Jürgen Kehm. Die Ehrung für 25 Jahre Mitgliedschaft im Gemeinderat erhielt: Günter Gaul. Alle Geehrten bekamen eine Stele des Gemeindetags samt Urkunde mit Anstecknadel überreicht. Verabschiedungen: Insgesamt wurden fünf Mitglieder des Gemeinderats nach Abschluss dieser Wahlperiode verabschiedet. Bernd Liebrich hat nach dem tragischen Tod von Jürgen Höfer das Mandat sofort übernommen, als es galt für seine Heimatgemeinde trotz gesundheitlicher Probleme Verantwortung zu übernehmen. Dafür herzlichen Dank. Letztendlich bleibt jedoch das Mandat weiter in der Familie, da seine Frau Renate Liebrich zukünftig im Gemeinderat vertreten sein wird. Für spannende kommunalpolitische Diskussionen im Haus ist sicherlich gesorgt. LisaSchönberg setzte indenvergangen5Jahren ihreSchwerpunkte in die Entwicklung des Kindergartens, der Grundschule sowie der offenen Jugendarbeit. Auch der Dorfflohmarkt in der Gemeinde ist mit ihrem Namen verbunden. Sie hat als äußerst geradlinige Gemeinderätin mit einem großen Herzen für Kinder und Jugendliche am Ort gewirkt. Frau Schönberg möge die wertvollen Erfahrungen als Gemeinderätin ins Private mitnehmen, so abschließend der Schultes. Dr. Dirk Hortig, der es nach 10 Jahren nicht mehr in den Gemeinderat geschafft hat und für den damit die Reise im Gemeinderat endet, sei für ihnmit seinemberuflichen Fachwissen und einemkritischen Auge für die Zahlen der Gemeinde immer ein mehr als guter fachlicher Berater und Begleiter gewesen. Sein analytisches, differenziertes Denken und Bewerten der Kommunalpolitik, welches ihn insbesondere ausgezeichnet hat, wird sowohl demGremiumals auch der Gemeinde fehlen. Nach 15 Jahren hat sich Ulrich Gößl entschieden, nicht mehr für die Kommunalwahl anzutreten. Seine Erfahrung und sein Wissensschatz haben den Gemeinderat stets bereichert. Auf seine Expertisen und seine Gewissenhaftigkeit konnteman sich stets verlassen. Er war sicher einer der ganz wenigen, die auch seitenlange AbhandGemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr

’s Blättle Seite 45 Gemeinde Hattenhofen 1. August 2024 / Nr. 31 lungen der Jahresrechnungen im Detail gelesen und für sich hinterfragt haben. Er war immer ein ruhender Pol, der die Verwaltung auch bei verschiedenen Informationsfahrten organisatorisch unterstützt hat. Mit Günter Gaul verlässt nach 25 Jahren einer der am längsten dienende Gemeinderat undWegbegleiter des Vorsitzenden das „Schiff des Gemeinderats“. Günter Gaul zeichnete sich stets durch klare Worte, eine klare Meinung und Haltung aus. Wie den Protokollen zu entnehmen war, hat er fast in keiner Sitzung gefehlt und immer wieder seine Akzentemit seiner unvergesslichenWortwahl gesetzt, die leider nicht immer protokolliert wurde. Dabei sei er immer hilfsbereit, nicht nachtragend und laut Gemeinderatsprotokollen wohl der amhäufigsten von Bürgern angesprochene Gemeinderat gewesen. Neuen Gemeinderat auf Verfassungstreue und Gemeinwohl verpflichtet Der neue Gemeinderat gelobte anschließend „Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und eine gewissenhafte Erfüllung der Pflichten“. Die neuen Mitglieder gelobten, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. BM Reutter bekräftigte die Verpflichtung per Handschlag bei jedem Gemeinderatsmitglied. Reutter bedankte sich auch bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich beworben haben, aber nicht gewählt wurden. Sie hätten gezeigt, dass Ihnen die Gemeinde am Herzen liegt und sie Verantwortung übernehmen möchten. Für das neue Gremium gilt es nun gemeinsam die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen. Grundlage sei immer das Gemeinwohl und daraus die Verpflichtung, Verantwortung zu übernehmen. Letztendlich dafür zu sorgen, das Leben in der Gemeinde noch besser zu machen und für sich zu realisieren, dass die Demokratie kein Selbstläufer ist, sondern sie gestaltet werden muss. Reutter zitierte den Soziologen Max Weber, der die wünschenswerten Eigenschaften eines Politikers wie folgt skizziert hatte: „Leidenschaft im Sinne von Sachlichkeit, Verantwortlichkeit in der Sache und Augenmaß in der Bewertung mit Distanz zu Dingen und Personen“. Die Bürger erwarteten, so Reutter, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzen und auch ein kritisches Hinterfragen von Aufgaben und Ausgaben. Zahlreiche Themen stehen für die kommenden Jahre im Fokus, wie der Klimaschutz, ein Gemeindeentwicklungskonzept 2040, der weitere Erhalt der Infrastruktur, die Sportplatzentwicklung, die Sanierung der Gaststätte Krone, die Umsetzung der Ganztagesbetreuung in der Grundschule, der Ausbau des Glasfasernetzes, die Weiterentwicklung der interkommunalen Wärmeplanung sowie die Realisierung des Wohngebiets „Bäumle“. Letztendlich unterscheidet sich Hattenhofen von anderen Kommunen gleicher oder auch größerer Einwohnerzahl, dass man beispielsweise ein Discounter, einen Arzt, Zahnarzt und eine Apotheke haben. Schließlich legten die Bürginnen und Bürger Wert auf eine faire und sachliche Zusammenarbeit mit kritischen und auch kontroversen Diskussionen, so Reutter. Zahlreiche offene Fragen! Wie werden wir in Zukunft leben, Stichwort Klimaschutz? Wie geht es in der Flüchtlingspolitik weiter? Welche Infrastrukturen sind nötig und welche Schwerpunkte muss man setzen? Welche Auswirkungen hatte der demokratische Wandel? Wie entwickelt sich die Daseinsvorsorge? Wie wirkt sich Digitalisierung und die KI aus, auch in der Verwaltung? Was geschieht in der Ukraine und im Nahen Osten? Wie entwickelt sich die Wirtschaft im „Autoland BadenWürttemberg“? Darauf gäbe es sicherlich keine einfachen Antworten, so JochenReutter, anders als vielleicht früher, wennmal einGebäude gefehlt habe und gebaut wurde, jetzt müsse man sicherlich eine anderer Denke einbringen. Er setze auf das Engagement des neuen Gemeinderats, so der Bürgermeister. Stellvertreter gewählt, Gremien besetzt Einstimmig wählte das Gremium anschließend Steffen Berroth von der Freien Wähler Vereinigung zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, Heidi Rommelspacher von der Bürgergemeinschaft wird erneut zweite Stellvertreterin. Auch die Besetzung der Gremien und Ausschüsse – die beiden Listen hatten im Vorfeld Ihre Vorschläge eingereicht – erfolgte ohne weitere Aussprache einstimmig im Wege der Einigung. Hätte es auch nur eine Enthaltung oder Gegenstimme gegeben, hätte nach den Sommerferien für jedes Gremium eine separate Wahl stattfinden müssen (Besetzung, siehe Artikel unter). Lecker Essen und Trinken zum Schluss Anschließend erfreuten sich die Kommunalpolitiker sowie die Besucherinnen und Besucher am leckeren Catering von Natalie Colakyan, Isabel Ullrich und Martina Reutter. Geehrt und verabschiedet: (hinten) Bernd Liebrich, (von vorne links) Günter Gaul, Lisa Schönberg, BM Jochen Reutter, Dr. Dirk Hortig, es fehlt: Ulrich Gößl Der neue Gemeinderat: (von hinten links) Bernd Hack, Steffen Berroth, Jürgen Kehm, Julian Fauser, Heiko Vybiralik, Alexander Hagmann. (In der Mitte) Sandra Stark, Tobias Fischer, Renate Liebrich, (von vorne links) Heidi Rommelspacher, Martina Greiner, BM Jochen Reutter, Stefan Höfer Besetzung der Ausschüsse und Gremien 1. Stellvertreter des Bürgermeisters: Steffen Berroth 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters: Heidi Rommelspacher Verbandsversammlung Raum Bad Boll: Steffen Berroth Stv. Jürgen Kehm Heidi Rommelspacher Stv. Martina Greiner Verbandsversammlung Gewerbepark Wängen: Heiko Vybiralik Stv. Jürgen Kehm Julian Fauser Stv. Martina Greiner Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnbaugesellschaft: Steffen Berroth Stefan Höfer

Seite 46 ’s Blättle Nr. 31 / 1. August 2024 Gemeinde Hattenhofen Alexander Hagmann Tobias Fischer Martina Greiner Sandra Stark Julian Fauser Schulbeirat: Renate Liebrich Stv. Alexander Hagmann Martina Greiner Stv. Sandra Stark Schulverband Westliche Voralb: Tobias Fischer Stv. Heiko Vybiralik Martina Greiner Stv. Sandra Stark Verbandsversammlung Uhinger Wasserversorgung: Jürgen Kehm Stv. Bernd Hack Sammelkläranlage Uhingen: Jürgen Kehm Stv. Stefan Höfer Bernd Hack --- Gebäudebesichtigungskommission: Stefan Höfer Stv. Alexander Hagmann Renate Liebrich Stv. Heiko Vybiralik Martina Greiner Stv. Sandra Stark Bernd Hack Stv. Sandra Stark Vorstandsmitglied Hermann und Hilde Walter-Stiftung: Steffen Berroth Stv. Julian Fauser Protokollunterzeichnung: Heiko Vybiralik Stv. Renate Liebrich Sandra Stark Stv. Martina Greiner Kindergartenausschuss: Stefan Höfer Stv. Tobias Fischer Sandra Stark Stv. Martina Greiner Feldwegkommission: Alexander Hagmann Bernd Hack Sprecher der Freien Wähler Vereinigung: Steffen Berroth Sprecherin der Bürgergemeinschaft: Heidi Rommelspacher Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann imRahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. B ei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024, und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Hattenhofen wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu folgenden Öffnungszeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung • mindestens 16 Jahre alt sind, • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeswahltagsgesetzes mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetz ist im allgemeinen Teil unseres Mitteilungsblatts abgedruckt.

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