Blättle vom 01.08.2024

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 1. August 2024 / Nr. 31 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 0 € 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von -17.500 € 0 € -17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (-) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 17.500 € 0 € 17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3.500 € 0 € 3.500 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert bei 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), bleibt unverändert bei 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgaben wird eine Kapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Die Verbandumlagen bleiben unverändert wie nachfolgend dargestellt: Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner In % Höhe der Betriebskostenumlage € Höhe der Vermögens-Umlage für Investitionstätigkeit € Aichelberg 1.329 8,10 % 82.620,– 3.240,– Bad Boll 5.265 32,08 % 327.216,– 12.832,– Dürnau 2.205 13,43 % 136.986,– 5.372,– Gammelshausen 1.510 9,20 % 93.840,– 3.680,– Hattenhofen 2.944 17,94 % 182.988,– 7.176,– Zell u. A. 3.160 19,25 % 196.350,– 7.700,– gesamt 16.413 100,00 % 1.020.000,– 40.000,– II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 18. Juli 2024, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragssatzung 2024 gem. § 82 Abs. 1 i. V. m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. III. Der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2024 liegt von Freitag, 2. August 2024 bis einschließlich Montag, 12. August 2024 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll zur Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Bad Boll, 29. Juli 2024 Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa, So und Feiertage 10 – 18 Uhr

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