Blättle vom 03.08.2023

Seite 6 ’s Blättle Nr. 31 – 33 / 3. August 2023 Gemeinsame Mitteilungen ’s Blättle macht Sommerpause! In den Kalenderwochen KW32 (10. August 2023) und KW33 (17. August 2023) erscheint kein Mitteilungsblatt! Die erste Ausgabe nach der Sommerpause ist in KW 34 am 24. August 2023. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club PEDELEC-Fahrtraining im August Wie im Juli in der SWP zu lesen war, sollte man beim Umstieg auf das Pedelec für die eigene Sicherheit unbedingt einen Trainingskurs belegen! Im Rahmen der Initiative „radspaß sicher e-biken“ lädt der ADFC Göppingen im August zu einem weiteren Pedelec-Fahrtraining ein: Freitag, 18. August 2023 Bad Boll, Badwasen 2, WALA-Laborgebäude 14.00 – 17.00 Uhr Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt auf 8 Personen. Der Kurs kostet 35,– €/Person, das Landratsamt unterstützt dies im Landkreis Göppingen mit einem Gutschein in Höhe von 10,– €, sodass die Teilnehmer nur 25,– € bezahlen – Rabatt-Code: PQ795VNGECNR Eine Anmeldung ist nur möglich unter: www.radspass.org – Kurse buchen – Kurse filtern – Landkreis Göppingen – filtern oder telefonisch unter: 0711 95469799 Der Rabatt-Code muss gleich bei der Anmeldung eingetragen werden. Nähere Informationen bei baerbel.vogl@adfc-bw.de, Telefon 0151 750 15913, www.goeppingen.adfc.de Angaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer werden mit Auskünften zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 verwechselt Beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gehen in diesen Tagen vermehrt zahlreiche Unterlagen von Eigentümerinnen und Eigentümern ein, die auf eine Verwechslung der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 mit der Abgabe der Grundsteuererklärung schließen lassen. Seit Juni 2023 versenden die Finanzämter an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zur Frist am 31. Januar 2023 ihre Feststellungserklärung (Grundsteuer B) nicht eingereicht haben, Erinnerungsschreiben mit neuer Fristsetzung. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass diese Erinnerung nicht im Zusammenhang mit der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) steht. Die GWZ ist seit Januar 2023 abgeschlossen und das Statistische Landesamt versendet keine Erinnerungsschreiben mehr an die zu Befragenden. Die „Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung“ des zuständigen Finanzamtes kann nicht durch die Übersendung des „Fragebogens der Gebäude- und Wohnungszählung zum 15. Mai 2022“ –weder an das Statistische Landesamt noch an das zuständige Finanzamt – beantwortet werden. Bei Erhalt eines Erinnerungsschreiben im Rahmen der Grundsteuererklärung bittet das Statistische Landesamt sich ausschließlich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden. Zum Hintergrund: Das StatistischeLandesamt hat imJahr 2022alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 gebeten, Auskünfte zu Gebäuden undWohnungen zu erteilen. Unter anderemzumBaujahr des Gebäudes, zur Wohnungsfläche, der Anzahl der Räume oder der Nettokaltmiete. Dafür stand den Befragten ein Online- oder ein Papierfragebogen zur Verfügung. Die Erhebung ist seit Januar 2023 vollständig abgeschlossen, der Online-Fragebogen ist nicht mehr erreichbar, zugestellte Papierfragebogen werden nicht mehr verarbeitet. Die Finanzämter haben im Jahr 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken aufgefordert, eine Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) abzugeben. Hintergrund war die Reform der Grundsteuer. Wer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) versäumt hat, erhält vom zuständigen Finanzamt derzeit ein Erinnerungsschreiben. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für dieBelangedesZensus2022verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben genutzt. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot gewährleistet, das eine Weitergabe von Daten, die im Zuge der Zensuserhebung 2022 erhoben wurden, an andere staatliche Stellen untersagt. An der hochfrequentierten A8 zwischen den Anschlussstellen UlmWest undMühlhausen, einschließlich der Albabstiegstraße, werden in diesem Sommer zwingend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Um die Belastungen der Verkehrsteilnehmer/innen und der Anrainergemeinden so gering wie möglich zu halten, wird in einem engen Zeitraum ein umfangreiches Maßnahmenpaket von Felssicherung bis zu Fahrbahndeckenerneuerungen geschnürt. Die vielseitigen Arbeiten in Fahrtrichtung Stuttgart/Karlsruhe werden Dank komplexer Logistik von der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest so gebündelt, dass nur eine Vollsperrung im Juli und zwei weitere Teilsperrungen im August notwendig sind. • Teilsperrung: Freitag, 4. August, ab 20.00 Uhr bis Montag, 7. August 2023, ca. 6.00 Uhr. Sperrung des 2. Fahrstreifens wegen Felssicherungsarbeiten am Drackensteiner Hang zwischen den A8 Anschlussstellen Hohenstadt und Mühlhausen in Fahrtrichtung Stuttgart/Karlsruhe. Die A8 in Fahrtrichtung München ist uneingeschränkt befahrbar.

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