’s Blättle Seite 25 Gemeinde Hattenhofen 4. April 2024 / Nr. 14 kosten. Betriebe mit großen Dachflächen nutzen diese für eigene Zwecke und können dem Bauhof nichts abgeben. Außerdem benötigt man dann große Speicherbecken. Sportplatz muss täglich bewässert werden Ein Gemeinderat verwies auf ein nicht mehr genutztes Löschwasserbecken imKeller der Firma Autobid, früher Plattenhardt/Schweizer. Auch gebe es dort große Dachflächen. BM Jochen Reutter wird in dieser Frage Kontakt mit der Firmenleitung aufnehmen. Auf Nachfrage aus dem Gremium – er sei über die große Menge an benötigtem Trinkwasser erschrocken, so der Sprecher – informierte Bauhofleiter Jürgen Kehm, dass man einen Sportrasen – während der Saison – täglich bewässernmüsse. Wenn der erstmal vertrocknet sei, müsse man einen bis zu 15mal höheren Regenerationsaufwand betreiben, bis er wieder bespielbar sei. Schon jetzt bewässere man nur nachts. BM Reutter verwies auf die Stadt Stuttgart, die aus Kostengründen ihre Sportanlagen nicht mehr bewässert hatte und jetzt mit wesentlich mehr Geld diese wieder instand setzten musste. Perspektivisch, so Reutter, müsse man überlegen, ob man künftig mehr Kunstrasenflächen anlegt. Den Sachstand und die bisherigen Aktivitäten zum Wasser sparen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Webergasse erhält Endausbau Maßnahme wird öffentlich ausgeschrieben Die Webergasse erhält einen Endausbau, dies ist schon länger beschlossen. Der Gemeinderat hat die Planung des Ingenieurbüros VTGStraub aus Donzdorf einstimmig festgestellt und die Ausschreibung der Baumaßnahmen beschlossen. Damit und mit der Bauleitung wurde ebenfalls das Büro VTG Straub beauftragt. Verwaltung und Planer hatten ursprünglich vorgeschlagen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben. Diplomingenieur Uwe Straub und Bürgermeister Jochen Reutter erwarten sich aufgrund der derzeitigen Lage im Tiefbau gute Preise. Zwei Gemeinderäte hatten angeregt, die Maßnahme beschränkt, also unter zuvor ausgewählten zuverlässigen Firmen aus der Region, auszuschreiben. Man vermeide damit, möglicherweise eine nicht so gute Firma zu bekommen, die man nur aufgrund des günstigsten Angebots beauftragen müsse. Dies sei nurmöglich, soPlaner Straub, wenn formaleVoraussetzung wie das Einhalten einer Wertgrenze erfüllt sind, das müsse er noch prüfen. Der Gemeinderat beschloss, beschränkt auszuschreiben, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Nach der Sitzung ergab die Prüfung, dass dies nicht möglich ist, eswird komplett öffentlich ausgeschrieben. Einzeilige Bebauung, daher höhere Kosten für Anlieger Wegen der ablehnenden Haltung der Grundstückseigentümer und auch aus ökologischen Gründen wird nördlich der Webergasse kein neues Bauland erschlossen werden. Kosten für den endgültigen Ausbau einer Straße müssen zu 95 Prozent die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke tragen. Da es hier nur eine einseitige Bebauung gibt, steigen die Kostenanteile für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Darüber haben Verwaltung und Planer die Eigentümer vor längerem in einer Informationsveranstaltung informiert. Ein Zuhörer, Anlieger der Webergasse, meldete sich daher in der Sitzung zu Wort und beantragte, dass der Bauhof die Baumaßnahme übernehme. Dieser habe sehr günstig schon die angrenzende Hintere Straße ausgebaut. Die vorgesehene Maßnahme und das Verfahren seien nicht zum Wohl der Bürger. Da im Gegensatz zur Hinteren Straße der Endausbau der Webergasse mit den Anliegern über Erschließungsbeiträge abgerechnet werden muss, brauche man ein rechtsicheres Verfahren, so Bürgermeister Jochen Reutter. Der Bauhof dürfe diese Maßnahme nicht übernehmen. Der Schultes benannte eine Reihe von vorhergehenden Endausbauten in der Schillerstraße, in der Sparwieser Straße, im Oberholzweg, im Kirchweg und in der Schützenstraße. Kanal wird saniert, Leerohre für Glasfaser gelegt Planer Straub versicherte, den Ausbau so günstig wie möglich vorzunehmen, man beschränke sich beispielsweise auf die lichte Straßenbreite und gehe nicht voll auf die Grenzen. Dennoch werde es leider teuer für die Anlieger, weil zu wenig Anschlussnehmer veranlagt werden können. Im Zuge der Baumaßnahme wird auch der Kanal saniert, dies trägt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Die Teilsanierung in offener Bauweise komme deutlich günstiger als eine Komplettsanierung, informierte der Planer auf Nachfrage aus dem Gremium. Vorsorglich werden auch Lehrrohre für künftige Glasfaseranschlüssen angelegt. Neuer Gewässerentwicklungsplan zeigt Zustand der Gewässer in Hattenhofen Land hat 70 Prozent der Kosten gefördert Die Nachbargemeinden Albershausen, Hattenhofen und Schlierbach haben gemeinsam einen interkommunalen Gewässerentwicklungsplan erstellen lassen. Dabei haben die Experten, das Landschaftsarchitekturbüro Philipp Treuchtlinger, Oberboihingen, alleGewässer aufMarkungHattenhofenbetrachtet. DieseMaßnahme hat das Landmit 70 Prozent der Kosten gefördert. Bei künftigen Maßnahmen, die dem naturnahen Ausbau der Gewässer dienen, ist dieser Plan Voraussetzung für weitere Fördermittel. Sein Ziel ist es, Maßnahmen-Vorschläge zu erarbeiten, damit funktionsfähige Fließgewässer-Ökosysteme erhalten und entwickelt werden. Der Plan ist eine Leitlinie ohne rechtliche Bindung. Er dient als Konzept. Naturnahe Gestaltung der Ufer ist wichtig Ein Großteil der Gewässer liegt im Außenbereich, dort ist überwiegend einnaturnaher Bestand vorhanden. Veränderungen gibt es vor allem durch Dolen. Ein Augenmerk legt der Plan auf den Erhalt von Gewässerrandstreifen, dort sind Bäume und Sträucher zu erhalten und es soll eine extensive Bewirtschaftung erfolgen. Ackerland ist dort verboten. Aufgrund angrenzender Bebauung gibt es auch bei Gewässern im Innenbereich deutlich veränderte Gewässerstrukturen, durch Dolen, Ufersicherungen oder Mauern. Auch hier soll eine naturnahe Gestaltung im Blick behalten werden. Es fließen auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit ein. Plan bestätigt Pflegemaßnahmen des Bauhofs Der Pflegeturnus des Bauhofs an den Uferbereichen wird gelegentlich hinterfragt. Je nach Standpunkt wird hier zu wenig oder zu viel gemacht und auf den Stock gesetzt. Der Gewässerentwicklungsplan bestätigt den behutsamen Einsatz des Bauhofs, der außerdem den Vorgaben des Wasserrechts entspricht. Bürgermeister Jochen Reutter möchte künftig prüfen, welche Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern ohne größeren Aufwand und ohne umfangreiches Genehmigungsverfahren umgesetzt werden können. Der sehr umfangreiche Plan mit insgesamt 200 Seiten zeigt in Wort und Bild den aktuellen Zustand der Gewässer und der Randstreifen und gibt Entwicklungsziele und Verbesserungsvorschläge vor. Er fasst dies in der Priorisierung von baulichen Maßnahmen an Butzbach, Reustadtbach, Schlatgraben, Graubach und Simonswasengraben zusammen. Künftige Renaturierung gibt Öko-Punkte, Bevölkerung soll sensibilisiert werden Auf Nachfrage aus demGremiumbestätigte Bürgermeister Reutter, dass Maßnahmen aufgrund des Gewässerentwicklungsplans im Ökokonto verbucht werden können. Ein Sprecher hat hinterfragt, warum im Bereich des früheren Freibads im Butzbach noch Maßnahmen offen seien, da habe man doch schon einmal saniert und rückgebaut. Verwaltung und Bauhofchef bestätigten, dass damals nach Vorgaben von Natur- und Wasserschützern ein Rest an altem Verbau belassen wurde. Dabei ging es um den Erhalt von Tierbestand. Bürgermeister Reutter möchte die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren und informieren, da beispielsweise immer wieder Grünschnitt oder Müll in Gewässerrandstreifen abgelagert wird. Auch Hütten, Aufschüttungen oder standortfremde Gehölze befinden sich teilweise im Gewässerumfeld. Die Ablagerungen können bei Hochwasser von den Wassermaßen mitgerissen werden, was im weiteren Verlauf der Gewässer bei Dolen zu Verstopfungen führen kann. Der Gemeinderat nahm den Gesamtkomplex zur Kenntnis.
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