’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 4. Oktober 2024 / Nr. 40 Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg! Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Hattenhofen vom 4. Oktober 2017 Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 18. September 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen: § 1 § 42 erhält folgende Fassung: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählernmit einer Nenngröße von: Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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