Seite 4 ’s Blättle Nr. 49 / 5. Dezember 2024 Informationsseite Grundsteuerreform 2025 Verbandsgeschäftsführer Deiß informiert die Mitglieder, dass die Verbandsgeschäftsstelle die neuen Grundsteuerbescheide 2025 zum 3. Januar 2025 versenden wird. Zu diesem Datum können voraussichtlich 100 % der Grundsteuer B Bescheide versendet werden. Für die Grundsteuer A liegen der Verbandsgeschäftsstelle aktuell rd. 70 % der Bescheide vor, welche ebenfalls zum 3. Januar 2025 versendet werden. Die restlichen 30 % der Grundsteuer A Bescheide werden in Laufe des Jahres 2025 verschickt, sobald die entsprechenden Bescheide vom Finanzamt vorliegen. Die Hebesatzsatzungen wurden von allen Verbandsgemeinden in den Gemeinderatssitzungen im September und Oktober beschlossen. Geschäftsführer Deiß weist nochmals darauf hin, dass die Höhe der festgesetzten Hebesatze allein nichts darüber aussagt, ob der einzelne Steuerpflichtige mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen muss. Allein anhand der Höhe des Hebesatzes kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die neue gesetzliche Regelung von einer Gemeinde aufkommensneutral oder mit der Erzielung von Mehreinnahmen umgesetzt wird. Auch der Vergleich der Hebesätze zwischen den Gemeinden ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr aussagekräftig, da sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahrzenten selbst bei benachbarten Gemeinden unterschiedlich entwickelt haben. Mehr Informationen zur Grundsteuerreform 2025 hat der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll für seine Bürger*innen unter folgendem Link zusammengefasst: www.gvv-boll.de/aktuelles/ neuigkeiten DesWeiterenerfolgt eineumfangreicheBürgerinformationüber das Mitteilungsblatt (KW51/2024 und KW2/2025) und das Beiblatt zu den Grundsteuerbescheiden. Weitere Fragen zum Grundsteuerbescheid können die Bürger*innen gerne demGemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll stellen: E-Mail grundsteuer@gvv-boll.de; Telefonhotline: 07164 91004-99. Interkommunale Wärmeplanung Verbandsvorsitzender Christopher Flik informiert die Mitglieder, dass die Firma RES GmbH (Rationelle Energie Süd GmbH aus Geislingen/Steige) die Potentialanalysen der interkommunalen Wärmeplanung in den letzten Monaten fertiggestellt hat. Als nächsten Schritt werden die Gemeinden in die Öffentlichkeitsarbeit mit einem entsprechenden Workshop gehen. Der erste Workshop wird mit verschiedenen ortsansässigen Akteuren stattfinden, welche gemeinsam die kommunale Wärmewendestrategie festlegen und den entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten. Die ersten Workshops werden im Januar 2025 stattfinden. Gesetzlich ist im Anschluss eine zweite Bürgerbeteiligung, also eine zweite Workshopreihe vorgesehen. Voraussichtlich können bis Mitte Juli 2025 die Ergebnisse in einem Fachbericht zusammengefasst werden. Gemeinde Dürnau Landkreis Göppingen Ausschreibung von Tief- u. Straßenbauarbeiten Die Gemeinde Dürnau schreibt auf Grundlage des Standardleistungskataloges und des Leistungsbuches „Verfahren Stuttgart“ in Verbindung mit dem Kommunalen Vergabehandbuch nach VOB folgende Bauleistung öffentlich aus: Hauptstraße – Austausch Wasserleitung und barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Teil 1 Straßenbauarbeiten 1350 m² Asphaltflächen 150 m³ KFT Teil 2 Wasserversorgung (Tiefbau) 160 m Wasserleitung DN 100 mm 2 St Wasserleitungsschächte 1,60 x 1,60 m Bushaltestellen 15 m³ KFT 60 m² Asphalt-/ und Pflasterflächen 30 m Niederflurbusbord/Kapsteine Ausführungszeit mit Fertigstellung: 3. März 2025 – 13. Juni 2025 Die Vergabeunterlagen können ab Freitag, 29. November 2024, nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.Vergabe24.de eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Eröffnungstermin: Donnerstag, 19. Dezember 2024, 14.00 Uhr Rathaus, 73105 Dürnau, Hauptstraße 16, Sitzungssaal Die Angebotsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung Dürnau gemäß VOB einzureichen. Die Zuschlagsfrist endet am 31. Januar 2025. Dürnau, den 29. November 2024 Wagner Bürgermeister Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich. Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten, nach zwei Jahren der Preisstabilität sehen wir uns leider gezwungen, den Bezugspreis des Mitteilungsblattes Bad Boll ’s Blättle ab 1. Januar 2025 zu erhöhen. Die Kosten für Produktion und Zustellung sind in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegen, u. a. durch Papierpreissteigerungen, deutlich höhere Energiekosten sowie eine Erhöhung der Zustelllöhne. Der monatliche Bezugspreis bei Trägerzustellung erhöht sich von 3,32 € auf 4 €. Bei Postbezug fallen Zusatzgebühren in Höhe von 8 € pro Monat an, der Postbezugspreis beträgt damit monatlich 12 €. Der Bezug als E-Zeitung kostet monatlich 3,20 €. Der Einzelverkaufspreis des Mitteilungsblattes beträgt 1,15 €. Alle Bezugspreise enthalten die gesetzlicheMehrwertsteuer. Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin wöchentlich zuverlässig mit umfangreichen Informationen aus dem Raum Bad Boll direkt in Ihren Briefkasten zu versorgen. GO Verlag GmbH Co. KG Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck
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