Seite 40 ’s Blättle Nr. 23 / 6. Juni 2024 Gemeinde Hattenhofen Bei Kreistag und Gemeinderat gilt: Sie können kumulieren, also Bewerbern/Be-werberinnen bis zu drei Stimmen geben. Allerdings nicht mehr, sonst sind diese zusätzlichen Stimmen verschenkt. Ihr(e) Stimmzettel ist (sind) ungültig, wenn Sie insgesamt mehr als die zulässigen Stimmen (sechs beim Kreistag, zwölf beim Gemeinderat) abgeben. Sie können panaschieren, also Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben, indemSie deren Namen leserlich (!) in die freien Zeilen des Stimmzettels eintragen, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Sie können auch mehrere Stimmzettel, also bei der Gemeinderatswahl zwei, abgeben, dabei darf jedoch die zulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden. Besser ist es jedoch, wenn Sie bei Kreistag und Gemeinderat jeweils nur einen Stimmzettel abgeben und bei Bedarf panaschieren. Vorsicht: Bei den Wahlen zum Kreistag und zum Gemeinderat ist die positiveKennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Namen zu streichen führt daher zur Ungültigkeit Ihrer Stimmzettel! Markieren Sie eindeutig, wem Sie wieviel Stimmen geben. Vorbehalte und beleidigende Zusätze sind nicht zulässig. Wenn Sie einen Stimmzettel unverändert lassen, bekommen bei der Kreistagswahl die ersten sechs aufgeführten Bewerber/innen je eine Stimme. Bei der Gemeinderatswahl erhalten alle zwölf aufgeführten Bewerber/ innen je eine Stimme. Wenn Sie beide Stimmzettel für den Gemeinderat ohne Kennzeichnung abgeben, haben Sie zu viel Stimmen abgegeben und alle Stimmzettel sind ungültig! Bitte schneiden Sie vom Stimmzettel nichts ab, er wird dann ungültig. Am Wahlabend werden zuerst die Europa-Wahl und die Regionalwahl, anschließend die Wahl des Kreistags ausgezählt. Am Montag werden im evangelischen Gemeindehaus die Stimmen zum Gemeinderat ausgezählt. Mit einem Ergebnis ist erfahrungsgemäß am späten Nachmittag zu rechnen. Europa- und Kommunalwahl: Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahl) vor demWahltag Wahlscheine können vonWahlberechtigten, die imWählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Freitag, 7. Juni, in der Zeit von 8 Uhr bis 12Uhr und von 17Uhr bis 18Uhr auf demRathaus (Bürgerbüro Erdgeschoss), Hauptstraße 45 beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen desWahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, 9. Juni) 15 Uhr gestellt werden. Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Am Samstag, 8. Juni, können die Wahlscheine von 11 Uhr bis 12 Uhr auf dem Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer 1) beantragt werden. Am Wahltag, 9. Juni, kann der Wahlschein von 8 Uhr bis 15 Uhr im Wahllokal, Grundschule, Schulgasse 2, beantragt werden. Kommunalwahlen am 9. Juni: Stimmzettel zuhause ausfüllen Bis spätestens 8. Juni, das ist der Samstag vor der Wahl, haben alle Wahlberechtigten die Stimmzettel mit Merkblättern für die Kommunalwahlen im Briefkasten. Zuhause können Sie in Ruhe überlegen, wem Sie Ihre Stimmen geben. Es ist also nicht nötig, zusätzlich Briefwahl zu beantragen, um die Stimmzettel vor dem Wahlsonntag zu erhalten. Dies bindet unnötige Arbeitskraft auf dem Rathaus. Bitte beantragen Sie Briefwahl nur dann, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal können. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Rathaus amMontag nicht besetzt! Wegen der Stimmenauszählung der Gemeinderatswahl ist das Rathaus am Montag,10. Juni, nicht besetzt. Das komplette Personal befindet sich an dem Tag im evangelischen Gemeindehaus. In dringenden Angelegenheiten (beispielsweise Sterbefälle) ist die Gemeindeverwaltung dort unter der Telefonnummer 0163 5180050 zu erreichen. Vor den Ferien rechtzeitig an den Personalausweis und Reisepass denken Die Sommerferien rücken näher… Häufig bemerkt man erst, dass Personalausweis oder Reisepass abgelaufen sind, wenn sie dringend benötigt werden. Diese Dokumente können jedoch nicht einfach verlängert, sondern müssen neu beantragt werden. Manche Länder erlauben die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass oder verlangen für diesen eine RestGültigkeit von mehreren Monaten. Daher wird allen Reisewilligen empfohlen, frühzeitig zu prüfen, welche Dokumente für die jeweilige Reise benötigt werden, und ob diese Papiere noch die gegebenenfalls erforderliche Gültigkeitsdauer besitzen. Alle wichtigen Informationen über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de), beim Reiseveranstalter oder den entsprechenden Botschaften. Von der Antragstellung bis zur Lieferung der Ausweisdokumente durch die Bundesdruckerei müssen bei Reisepässen etwa vier bis fünf Wochen, bei Personalausweisen zwei bis drei Wochen eingeplant werden. Bitte beachten Sie, dass sich auch Kinder – unabhängig vom Alter – im Ausland mit einem eigenen Dokument ausweisen
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