Blättle vom 08.02.2024

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 8. Februar 2024 / Nr. 6 Fächern bilden, weil es gehe um Wissenschaft. Ideologie und Plakate würden nicht ausreichen. Und die Menschen müssten verstehen, was los ist, es gehe um Zusammenhänge. Deutschland werde industriell immer mehr abhängig von China und Indien. Er unterstütze die von der Energieagentur vorgeschlagenen Maßnahmen, aber man müsse noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. Schulgasse: Gefahr durch „Elterntaxis“? Gemeinde lässt Landratsamt prüfen Der Gemeinderat hat nach einer intensiven, aber eher einseitigen Diskussion die Verwaltung beauftragt, die Ausweisung von verkehrsberuhigten Zonen in der Schulgasse (hinter der Apotheke) und auf der Zufahrt von der Hauffstraße zum Kindergarten mit der Verkehrsschau des Landkreises zu prüfen. Zusätzlich sollen Eltern und Öffentlichkeit für das Problem der zahlreichen „Elterntaxis“ sensibilisiert werden. Eine Mutter von Grundschulkindern hatte bei der Gemeinde beantragt, wegen der zahlreichen Autos von Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, dieSchulgasse hinter der Apotheke von7.30bis 7.50 Uhr zu sperren. Die Gefahr für die Kinder, die dort auf der Mischfläche ohne Gehweg zu Fuß gehen, sei zu groß. In einer von BM Jochen Reutter angefragten Stellungnahme hat die Schulleiterin Stephanie Stähle bestätigt, dass tatsächlich immer wieder gefährliche Situationen durch rücksichtsloses Fahren von Eltern entstünden. In der Elternvertetung habe man dazu unterschiedliche Ansichten geäußert. Unter anderem wurden Bodenschwellen, Schülerlotsen oder Verkehrserziehung für Eltern aufgezählt. Eine Sperrung beeinträchtige, das sehen die Elternvertreter durchaus, die Anlieger und verlagere das Problem womöglich nur auf den großen Parkplatz. Staat oder Eigenverantwortung? BMReutter betonte, dass die Entscheidung bei verkehrsrechtlichen Anliegen beim Landratsamt liege. Außerdemmüsse man die Frage nach Eigenverantwortung stellen. Es gehe auch grundsätzlich darum, was soll und könne der Staat alles regeln und wer kontrolliere das? Man habe hier verschiedene Interessenslagen: Auf der einen Seite die Verkehrssicherheit für die Fußgänger, man müsse aber auch den Anliegerverkehr gewährleisten. Erziele man eventuell eine Verlagerung? Sei es gegen 12 Uhr, beimUnterrichtsende, besser und nur morgens das Problem? Gemeinderatsmehrheit ohne Verständnis, Kinder sollen laufen So lange die Eltern nicht in der Lage seien und keinen Mumm hätten, so ein Gemeinderat, hier selbst für Ordnung zu sorgen, sehe er in demAntrag eine Zumutung für die Anlieger, das gehe gar nicht. Es müssten beispielsweise auch die Kunden der Apotheke reinfahren oder Patienten zum Zahnarzt, er sei strikt gegen eine Sperrung. Für den Antrag fehle ihm jedes Verständnis. Für mehrere Gemeinderäte ist eine Sperrung der Schulgasse zu der genannten Zeit absolut keine Lösung. Man müsse an die Vernunft der Eltern appellieren. Außerdem stelle sich das Ganze nicht so gravierend dar wie von den Antragstellern beschrieben. Anliegern hätten darauf verwiesen, dort sei eh nur Schrittgeschwindigkeit möglich. Die, die dort das Fahren bemängeln, machten es selber. Es sei kein Fehler, so ein Sprecher, hier etwas zu tun, aber man könne die Straße nicht sperren. Man könne den Eltern über ihre Kinder Hand-Informationszettel übergeben. Dabei könne man darauf hinweisen, dass dieKinder wie früher auch zu Fuß gehen sollen, das sei auch ökologisch besser. Für ihn sei es paradox, so ein Gemeinderat, dass man die Kinder vor ihren eigenen Eltern oder denen ihrer Freunde schützen müsse. Die Lösung sei, die Eltern zu erziehen. Für einen weiteren Gemeinderat ist eine verkehrsberuhigte Zone in Ordnung, aber Problem seien die Eltern, die dort fahren. Die würden außerdem den gefahrenen Kindern die Entwicklungsmöglichkeiten nehmen, wenn die nicht zu Fuß gehen. Plädoyer für verkehrsberuhigte Zone, auch bei Zufahrt von Hauffstraße Eine Gemeinderätin konnte sich ihren Vorrednern nicht anschließen. Sie habe vor ein paar Jahren dort schon einmal eine Spielstraße aus den genannten Gründen gewollt und sei dafür belächelt worden. Und heute sei sie wieder mit ihrer Meinung allein, sie habe den Eindruck, nur sie sei mit kleinen Kindern unterwegs. Den „Drive-InBriefkasten“ müsse man versetzen, immerhin gebe es dort keinen Gehweg. Warummüsse erst etwas passieren, bevor man reagiert? Das mache sie richtig sauer. In dem Zusammenhang, so eine andere Gemeinderätin, solle man auch den Stichweg von der Dobelstraße zum Kindergarten prüfen. Dort sei eine verkehrsberuhigte Zone ebenfalls sinnvoll. Da führen die Eltern teilweisemit demHandy amOhr umdie Kurve, völlig rücksichtslos. BM Reutter wird beide Strecken und geeignete Maßnahmen mit Landratsamt und Polizei besprechen. Kreisputzete am 16. März 2024 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, achtlos weggeworfener Abfall und wilde Müllablagerungen verschmutzen unsere Landschaft, den Wald, den Ort und vor allem die Straßenränder. Die Verursacher können leider nur selten zur Verantwortung gezogen werden, somit bleibt die Säuberung der Landschaft leider an der Allgemeinheit hängen. Wer mit gutemBeispiel vorangehen will undWert auf ein sauberes Hattenhofen legt, ist zumMitmachen bei der nächsten Ortsputzete am Samstag, 16. März 2024 um 9.00 Uhr herzlich eingeladen. Helfen Sie mit, Hattenhofen wieder ein Stück sauberer zu machen. Beim Treffpunkt am Bauhof werden die Helfer in Gruppen eingeteilt. Mit Müllsäcken ausgestattet geht es dann auf die Jagd nach Müll und weggeworfenen Gegenständen. Nach der Aktion ist im Bauhof ein Abschlussvesper für alle Helfer vorgesehen. Es wäre schön, wenn sich viele Helferinnen und Helfer an dieser Putzaktion beteiligen würden. Bitte melden Sie sich mit unten stehendem Formular, telefonisch (07164 91009-0) oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) bis Mittwoch, 6. März 2024, an. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister Anmeldeformular Ich bin bereit, bei der Orts- und Kreisputzete am Samstag, 16. März 2024, mitzuhelfen und stehe ab 9.00 Uhr am Bauhofgelände bei der Firma Höfer zur Verfügung. ❑ Ich stelle ein Fahrzeug mit Fahrer zum Transport bereit. Hattenhofen, den ....................................................................... Name: ......................................................................................... Anschrift: .................................................................................... Telefon: ....................................................................................... E-Mail: ......................................................................................... Unterschrift: ............................................................................... ✂

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