Seite 2 ’s Blättle Nr. 10 / 9. März 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 3 Sonstige Mitteilungen 9 Gemeinde Aichelberg 11 Gemeinde Bad Boll 14 Gemeinde Dürnau 26 Gemeinde Gammelshausen 33 Gemeinde Hattenhofen 38 Gemeinde Zell u. A. 44 Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2023 1. Aufgrund der §§ 5 Abs. 2 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am23. November 2022 folgendeHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.891.650 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von –1.891.650 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.852.050 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von –1.836.950 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 15.100 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 60.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von –60.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (–) aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (–) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 15.100 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von 17.500 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (–) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von –17.500 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von –2.400 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 350.000 € § 5 Umlagen Der Verband erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten eine Verbandskostenumlage nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung. Zur Deckung der vermögenswirksamen Ausgabenwird eineKapitalumlage nach § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben. Umlageschlüssel ist jeweils die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf 30. Juni jeden Vorjahres. Gemeinde Einwohnerzahl Einwohner in % Höhe der Betriebskostenumlage Höhe der Vermögens umlage für Investitionstätigkeit Aichelberg 1.324 8,10 % 79.380,-- € 4.860,-- Bad Boll 5.236 32,01 % 313.698,-- € 19.206,-- Dürnau 2.197 13,43 % 131.614,-- € 8.058,-- Gammelshausen 1.473 9,01 % 88.298,-- € 5.406,-- Hattenhofen 2.969 18,15 % 177.870,-- € 10.890,-- Zell u. A. 3.157 19,30 % 189.140,-- € 11.580,-- gesamt 16.356 100,00 % 980.000,-- € 60.000,-- I. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 22. Februar 2023, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2023 gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt. III. Der Haushaltsplan des GVV Raum Bad Boll für das Haushaltsjahr 2023 liegt von Freitag, 10. Februar 2023 bis Montag, 20. Februar 2023 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, Erlengarten 1, 73087 Bad Boll aus. Informationsseite
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