Blättle vom 13.02.2025

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 56. Jahrgang, Nummer 7 Donnerstag, 13. Februar 2025 Einzelpreis 1,15 € 22. März Festakt mit Landrat Wolff Festwochenende Freitag, 11. Juli Rocknacht mit Good News (GSV Dürnau) Samstag, 12. Juli Familientag mit Festumzug Sonntag, 13. Juli Ökumenischer Gottesdienst und Festprogramm Save the Date!

Seite 2 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 11 Gemeinde Dürnau 22 Gemeinde Gammelshausen 27 Gemeinde Hattenhofen 30 Gemeinde Zell u. A. 42 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeine Notfallpraxen Göppingen und Geislingen Portalpraxis, MVZ ALB FILS KLINIKUM Göppingen Komplettes Spektrum der allgemeinmedizinischen sowie allgemeinen internistischen Versorgung inklusive Versorgung von Notfallpatienten ohne Anmeldung. Zoulikha Schwendeler, Dr. Dionyz Bajtay, Gio Revishvili Eichertstraße 3 73035 Göppingen Telefon 07161 64-2467 mvz-portalpraxis@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 – 16 Uhr Notaufnahme Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeinmedizinische Notfallpraxis, Gesundheitszentrum Geislingen Alle Patienten können bei akuten Erkrankungen und medizinischen Notfällen ohne Anmeldung in die Praxis kommen. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-230 hansmartin.kroener@af-k.de, joachim.hund@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr KAV – Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung Geislingen Modellprojekt, aktuell nur für AOK-Patienten, Kurzzeitliche ärztliche pflegerische Patientenbetreuung rund um die Uhr. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-205 afk-kav@af-k.de Öffnungszeiten: Patientenaufnahme und Information von Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärztliche Notdienst kann beim DRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. Informationsseite

’s Blättle Seite 3 13. Februar 2025 / Nr. 7 HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 15. Februar 2025 Barlach-Apotheke Hauptstraße 80 73087 Bad Boll Telefon 07164 6041 Sonntag, 16. Februar 2025 Löwen-Apotheke Stuttgarter Straße 7 73066 Uhingen Telefon 07161 37352 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen sind grundsätzlich beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll aufzugeben. Annahmeschluss freitags. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  4,00 pro Monat, bei Postzustellung  12,00 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  1,15. Der Bezug als E-Zeitung kostet monatlich 3,20 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Die Bezugsgebühren werden jährlich abgebucht. Die Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinsame Mitteilungen Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 24. 2. 25 13. 2. 25 20. 2. 25 Hattenhofen Zell u. A. 26. 2. 25 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 7. 3. 25 24. 2. 25 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 24. 2. 25 Dürnau 26. 2. 25 Gammelshausen 14. 2. 25 Hattenhofen 17. 2. 25 24. 2. 25 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen Öffnungszeiten am Gombiger Doschdig 27. Februar 2025 Die Dienststellen des Landratsamts und der Abfallwirtschaftsbetrieb, bleiben am Donnerstag, 27. Februar 2025, nachmittags geschlossen. Am Vormittag sind die Dienststellen des Landratsamtes und der Abfallwirtschaftsbetrieb wie üblich von 7.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Hiervon ausgenommen sind die Grüngutplätze und die Wertstoffzentren des Abfallwirtschaftsbetriebs. Diese haben zu den üblichen Zeiten geöffnet. In eigener Sache Öffentliche Steueraufforderung Die 1. Vorauszahlungsraten für die Grund- und Gewerbesteuer werden am15. Februar 2025 für das Jahr 2025 fällig. Den fälligen Steuerbetrag entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag amFälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Spanisch für Anfänger – mit Vorkenntnissen Dozentin: Rosa Kötzle Bitte beachten: Kurs und Übungsbuch, „Con gusto nuevo“ A1 Klett Verlag, Block und Schreibzeug mitbringen. Kurs: 2514220204, Gebühr: nach Teilnehmerzahl: 6 TN: 165,00 Euro, 7 TN: 144,00 Euro, 8: TN 129,00 Euro, 9 TN: 114,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 17.15 – 18.45 Uhr, 15 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, Haus Nr. 3, Zimmer 12, Schulweg 1, Bad Boll

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 13. Februar 2025 / Nr. 7 Tanz-Fitness – für Jugendliche und Erwachsene Dozentin: Rebecca Hein, Official Zumba Instructor Bitte beachten: Getränk und gute Laune mitbringen. Kurs: 2513020221, Gebühr: 75,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 19.00 – 20.00 Uhr, 16 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, neue Sporthalle, Schulweg 1, Bad Boll Jahreszeiten-, Friedens- und traditionelle Frauentänze Dozentin: Ingeborg Wagner Tanze aus Freude an Bewegung und Musik: traditionelle Frauentänze, griechische Tänze, Bachblüten- und meditative Tänze. Bitte beachten: bequeme leichte Kleidung und Schuhe mitbringen Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Kurs: 2512050202, Gebühr: 135,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 14 Termine Dorfhaus Eckwälden, Saal, Schulgasse 4, Bad Boll Neurografik für Einsteiger – Kreative Techniken zur Selbsterkenntnis und für ein erfülltes Leben Dozentin: Elena Drosdezki Bitte beachten: A4 Zeichenblock, bunte Stifte, Block zumSchreiben schwarzer Textmarker, 1,3 mm, bunte Textmarker Kurs: 2511060201, Gebühr: 76,00 Euro, Freitag, 14. März, 28. März, 11. April, 9. Mai 2025, jeweils von 16.00 – 18.30 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll staymindful – Achtsamkeit amMorgen Dozentin: Birgit Müller-Kuhn Starte bewusst und gelassen in den Tag und entkomme der Alltagshektik mit Achtsamkeit. Bitte beachten: Matte, Decke, Meditationskissen (falls vorhanden) bequeme Kleidung, warme Socken Kurs: 2513030232, Gebühr: 56,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 10.00 – 11.30 Uhr, 4 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Yin Yoga Kurs Dozentin: Karin Schwedler Du lässt den Atem frei fließen, tiefere Körperschichten, die Faszien werden gedehnt. Bitte beachten: bequeme Kleidung, warme Socken, Yogamatte, Decke und kleines Kissen mitbringen. Für den Kurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Kurs: 2513010231, Gebühr: 52,00 Euro Mittwoch, ab 30. April 2025, 16.30 – 17.30 Uhr, 9 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Folkloretanztreff (Anmeldung erforderlich) Dozent: Annemieke Lauber Bitte beachten: geeignete Schuhe mitbringen und evtl. etwas zum Trinken. Info: Annemieke Lauber, 0176 47248852, miekelauber@ web.de. Vorkenntnisse sind erforderlich Kurs: 2512050203 Gebühr: 33,00 Euro Mittwoch, 19. Februar, 5. März, 19. März, 2. April, 16. April, 7. Mai, 21. Mai, 4. Juni, 25. Juni, 9. Juli, 23. Juli 2025, jeweils 19.30 – 21.00 Uhr Seniorenwohnanlage, Mehrzweckraum groß, Blumhardtweg 30, Bad Boll VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Kinderkurse: 2512050301 Ballett und tänzerische Gymnastik Freitag, 14. März 2025, 14.15 – 15.15 Uhr – 12 Termine Gebühr 68,00 Euro 2512040301 Kasperl und die Froschkönigin Dienstag, 13. Mai 2025, 16.00 Uhr, Gebühr 3,00 Euro Neu im Frühjahr: 2513010325 PME-Progressive Muskelentspannung Samstag, 29. März 2025, 11.00 – 12.30 Uhr – 4 Termine Gebühr 35,00 Euro 2513010326 „Schattenspiele“ mit Klopftechnik & Yin Yoga Samstag, 29. März 2025, 16.00 – 17.30 Uhr – 4 Termine Gebühr 35,00 Euro 2513020302 Beckenboden und Atmung Samstag, 29. März 2025, 14.00 – 15.30 Uhr – 4 Termine Gebühr 35,00 Euro 2512100301 „Socken stricken – leicht gemacht!“ – ein Kurs für Anfänger! Donnerstag, 13. März 2025, 18.00 – 19.30 Uhr – 3 Termine Gebühr 33,00 Euro Vorträge: 2511030301 Unfall, Krankheit, Alter – Wer entscheidet für mich? Mittwoch, 9. April 2025, 18.30 Uhr, Gebühr 6 Euro 2513060301 Einführung in die Meditation Dienstag, 1. April 2025, 19.00 Uhr, Gebühr 8 Euro Freie Plätze: 2513020305 WasserGym Fit und Gesund – 1 Platz frei! Donnerstag, 27. Februar 2025, 20.00 – 20.45 Uhr 2513020307 Wassergymnastik am Freitag – 2 Plätze frei! Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 – 19.45 Uhr 2513010303 Yoga für den Rücken Montag, 17. Februar 2025, 17.30 – 19.00 Uhr – 15 Termine 2513010304 Yoga für den Rücken Montag, 17. Februar 2025, 19.00 – 20.30 Uhr – 15 Termine 2513010302 Yoga für den Rücken am Vormittag Mittwoch, 26. Februar 2025, 9.30 – 11.00 Uhr – 14 Termine

Seite 6 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinsame Mitteilungen 2513010308 Yoga für Anfänger und Geübte Dienstag, 11. März 2025, 18.00 – 19.30 Uhr – 13 Termine 2513010309 Yin Yoga für Anfänger und Geübte Dienstag, 11. März 2025, 20.00 – 21.30 Uhr – 13 Termine 2513010311 Yoga Nidra Freitag, 28. März 2025, 19.00 – 20.30 Uhr – 4 Termine 2513010312 Yoga Nidra Samstag, 29. März 2025, 9.00 – 10.30 Uhr – 4 Termine Weitere freie Plätze in unseren Yoga-, Acrylmal-, und Wassergymnastikkursen finden Sie auf unserer Homepage! Alle Kurse, mit den einzelnen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: „Yoga trifft auf Pilates (Yo-Lates)“ – Bringe „Body&Mind“ in innere & äußere „Balance&Stärke“ Dozentin: Josefine Ostros Kurs: 2513010502, Gebühr: 56,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 18.30 – 19.30 Uhr, 12 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Saal, Ringstraße 3, Hattenhofen „Holistic Healthy&Balanced Body&Mind“ Dozentin: Josefine Ostros Kurs: 2513010503, Gebühr: 84,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 19.45 – 21.15 Uhr, 12 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Saal, Ringstraße 3, Hattenhofen Malen amMittwochvormittag Wir experimentieren mit Acryl Dozentin: Angelika Frank Kurs: 2512070501, Gebühr: 84,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 9.30 – 12.00 Uhr, 6 Termine Grundschule, Werkraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Just for fun! Dozentin: Clara Weiß-Kritzer Kurs: 2514060501, Gebühr: je nach Teilnehmerzahl: 6: 132,00 Euro; 7: 116,00 Euro; 8: 101,00 Euro; 9: 89,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 9.30 – 11.00 Uhr, 9 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Landfrauenraum, Ringstraße 3, Hattenhofen Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen – für Kinder von 7 bis 11 Jahre Dozentin: Barbara Maria Grimm, Humanistisch begleitende Kinesiologin (DGAK) Kurs: 2511060506, Gebühr: 42,00 Euro Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 – 16.30 Uhr Freitag, 28. Februar 2025, 15.00 – 15.45 Uhr Freitag, 14. März 2025, 15.00 – 15.45 Uhr Freitag, 21. März 2025, 15.00 – 16.30 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Kinderyoga und anschließendes Basteln für Kinder von 4 – 6 Jahre Dozentin: Yvonne Utz Kurs: 2513010504, Gebühr: 69,00 Euro Samstag, ab 22. Februar 2025, 10.00 – 11.30 Uhr, 7 Termine Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Folgende Kurse beginnen demnächst und haben noch freie Plätze. Kursort soweit nicht anders erwähnt: Ernst-Weichel-Schule Heiningen. Bitte beachten Sie auch unsere Online-Kurse, die hier nicht aufgeführt sind: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/online-angebote 2514066601 Englisch: It‘s time to meet YOU Clara Weiß-Kritzer Beginn: Montag, 17. Februar 2025, 17.00 – 18.30 Uhr, 12 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2514066601 Wirbelsäulengymnastik Doris Mende-Mainka 2513026620: Dienstag, 18. Februar 2025, 8.30 – 9.30 Uhr, 15 Termine. https:// www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026620 2513026621: Mittwoch,19.Februar2025,18.00–19.00Uhr,15Termine.https:// www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026621 2513026622: Mittwoch,19.Februar2025,19.00–20.00Uhr,15Termine.https:// www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026622 Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 98,00 € 2514226604 Spanisch für Neueinsteiger – Schnupperkurs Marles Aguilera de Dortschy Beginn: Dienstag, 18. Februar 2025, 18.30–20.00 Uhr, 6 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2514226604

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 13. Februar 2025 / Nr. 7 2513036609 Wie du aus dem Gedankenkarussell aussteigst und in die innere Ruhe kommst Jens Czechtizky Beginn: Donnerstag, 20. Februar 2025, 19.00 – 20.30 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 10,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513036609 2514226601 Spanisch: Spanisch für leicht Fortgeschrittene Marles Aguilera de Dortschy Beginn: Donnerstag, 20. Februar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 10 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/«KNR» 2513026609 CANTIENICA-Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Marianne Daiber Beginn: Freitag, 21. Februar 2025, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 31,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026609 2515016617 Einführung in das Programmieren mit dem Calliope Gemeindebücherei Heiningen Beginn: Mittwoch, 26. Februar 2025, 16.30 – 17.30 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 0,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2515016617 2513016625 Kakao-Zeremonie und Breathwork Jens Czechtizky Beginn: Donnerstag, 27. Februar 2025, 19.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 24,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513016625 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Powerfitness Dozentin: Daniela Neumann Bitte beachten: Gymnastikmatte, Getränk und Handtuch mitbringen. Kurs: 2513020701, Gebühr: 90,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 8.30 – 9.30 Uhr, 16 Termine Bürgerhaus, Steigstraße 19, Aichelberg Tanken Sie Ihre Ressourcen durch Yoga neu auf! Dozentin: Traute Surborg-Kunstleben, Yoga-Lehrerin Bitte beachten: bequeme Kleidung, Matte, Kissen und warme Socken mitbringen. Kurs: 2513010701, Gebühr: 147,00 Euro (Kleingruppe) Dienstag, ab 25. Februar 2025, 16.10 – 17.40 Uhr, 17 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Anmeldungen unter www.vhsraumbadbollvoralb.de oder unter der Rufnummer 07164 807-24, Frau Schwarz. Gesundheitstag voller Energie und Vitalität durch’s Leben! Sonntag, 23. Februar 2025 10 – 15 Uhr in der ehemaligen Hauschka Schule, Gruibingerstraße 29, 73087 Bad Boll. Um 11.00/13.00 Uhr Einzelvorstellung unserer Experten bei Kaffee und Kuchen. Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Das Angebot ist kostenfrei und ohne Voranmeldung. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 19. Februar 2025 –Hebammensprechstundemit HannaGöser Thema „Stillen und Abstillen“ Heute zu unserem Cafétreff kommt eine erfahrene Hebamme. Sie bietet Gesprächs- und Beratungsangebote zum Thema „Stillen/ Abstillen“. Gerne dürft ihr aber auch all eure eigenen Fragen rund um die Pflege, Ernährung, Zahnen, Schlafen und Vorsorge im Baby- und Kindesalter stellen. Das Angebot ist kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns über euren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen!

Seite 8 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinsame Mitteilungen Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Tel.: 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs Forstrevier Bad Boll Pflanzenbestellung für Frühjahr 2025 Auch dieses Frühjahr 2025 können wieder Forstpflanzen bei der FBG Göppingen bestellt werden. Die Bestellungen werden an die Ortsgruppen geliefert. Der genaue Liefertermin wird Ihnen nach Bestellschluss per E-Mail mitgeteilt. Bei Interesse senden Sie Ihre Bestellung an die info@fbg-goeppingen.de bis spätestens 7. März 2025 mit folgenden Angaben: 1. Name und Adresse 2. Baumart 3. Qualität (ZÜF Zertifikat) und Größe Bitte angeben, ob Wildschutz benötigt wird 1. Anzahl Wuchshülle + Akazienstab 2. oder Freiwuchsgitter Der Vorstand FBG Göppingen V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Zwei Doppelpaddel 165 cm Alu/Kunststoff für Paddel Boot oder Kajak | Telefon 6109 Damenfahrrad in fahrbereitem Zustand | Telefon 9144989 Schreibtisch 200 x 120/80 cm, 66 – 82 hoch | Bowleset aus Bleikristall von 1962 mit 6 Bowletassen | Likörgläser, Becher, Wein- und Sektgläser (auch einzeln abzugeben) | Telefon 9151246 Praktischer Kleiderschrank Ikea RAKKE für Kinder-/Jugendzimmer, BHT ca. 110 x 200 x 60 cm, Korpus Weiß, Front helles Furnier. Einteilung: Fächer, Kleiderstange, 4 Schubladen, 2 Boxen auf Rollen | Telefon 146627 Karton Gläser zu verschenken, ca. 50 Stück, Rotwein, Weißwein und Sektgläser | Telefon 01729025142 Neue Filzpantoffel für die Wohnung | neues VfB-Buch von Bernd u. Karlheinz Förster (deren Werdegang) | Telefon 3176 Tintenpatronen für HP Drucker schwarz und bunt 364 XL | Telefon 3192 Bügelmaschine voll funktionsfähig | Telefon 015234364352 Terrassenliege aus Kunststoff mit Auflage | Telefon 146272 Skistöcke Marke LEKI 1 Paar 120 cm, 1 Paar 125 cm | Telefon 9199790 Bücher (Romane, Krimis etc.) | Gitarrennoten (Anfänger) | Telefon 015771756801 2 unterschiedliche Deckenleuchten, eine davon höhenverstellbar, mit runden Glasschirmen | Stereo Lautsprecher, 6teilig, mit Bass-Booster und Kabeln | Telefon 6537 Gesucht wird ... Umzugskartons | Mistgabel | Gartenschaufel | Gartenschlauch | Sonnenschirm | Telefon 01791351669 Harry Potter Buch, gerne auch auf Englisch | Telefon 015736169891 Schallplatte von den Beatles | Telefon 015168429707 Bunte Mosaik- oder Glassteine für Mosaikarbeiten | Telefon 9152522 Keyboard | Telefon 149298 Zimmer Antenne für Radio Empfang | Telefon 3176 Stabiler Kleiderständer für die Garderobe im Boller Bürgertreff | Telefon 015771756801 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss bitte dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr

Seite 30 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 19. Februar Herrn Hans-Heinrich Czychy zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 19. Februar 2025, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Örtliche Fahrbahnsanierungen: Weiteres Vorgehen 2. Sportplatzpflege: Beschaffung eines Aufsitzmähers oder eines Mähroboters 3. Rathaus: Beschaffung eines neuen EDV-Servers 4. Kurzbericht aus der Verbandsversammlung Uhinger Wasserversorgungsgruppe 5. Kläranlagenausschuss: Kurzbericht 6. Einwohnerfragen 7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 7.1 LRA Göppingen: Haushaltserlass 2025 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/ einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jochen Reutter Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Hattenhofen für das Haushaltsjahr 2025 I. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 22. Januar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 7.317.100 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 8.114.720 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 797.620 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 797.620 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 7.176.650 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 7.480.520 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 303.870 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 120.250 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 310.300 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss(+)/-bedarf (-) aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 190.050 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (-) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 493.920 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von - 50.000 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (-) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 50.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 543.920 € § 2Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

’s Blättle Seite 31 Gemeinde Hattenhofen 13. Februar 2025 / Nr. 7 § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.622.000 € § 5 Steuersätze Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 210 v. H. 2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 29. Januar 2025, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. III. Der Haushaltsplan der Gemeinde Hattenhofen für das Haushaltsjahr 2025 liegt von Freitag, 14. Februar 2025 bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025 während der üblichen Dienstzeit im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Hattenhofen, 10. Februar 2025 Reutter Bürgermeister Satzung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 I. Aufgrund von § 96 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 3 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 22. Januar 2025 den folgenden Beschluss gefasst: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2025 wird wie folgt festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 487.900,– € Aufwendungen von 477.870,– € Jahresergebnis + 10.030,– € 2. Im Liquiditätsplan mit a) Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen 478.000,– € Auszahlungen 341.520,– € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit + 136.480,– € b) Investitionstätigkeit Einzahlungen 300– € Auszahlungen 391.500,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 391.200,– € c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Saldo a) und b) - 254.720,– € d) Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 391.500,– € Auszahlungen 137.480,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit + 254.020,– € Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres - 700,– € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 390.000,– € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von 0,– € 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 95.000,– € II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 29. Januar 2025, Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Der in Nr. 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs der Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 390.000 € wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. III. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt von Freitag, 14. Februar 2025 bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Hattenhofen, 10. Februar 2025 Reutter Bürgermeister

Seite 32 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinde Hattenhofen Satzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 I. Aufgrund von § 96 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 3 der Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 22. Januar 2025 den folgenden Beschluss gefasst: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 wird wie folgt festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 740.570,– € Aufwendungen von - 664.540,– € Jahresergebnis 76.030,– € 2. Im Liquiditätsplan mit a) Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen 671.300,– € Auszahlungen - 328.570,– € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 342.730,– € b) Investitionstätigkeit Einzahlungen 0,– € Auszahlungen - 222.000,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 222.000,– € c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Saldo a) und b) 120.730,– € d) Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 60.000,– € Auszahlungen - 173.000,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 113.000,– € Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres - 7.730,– € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 60.000,– € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von 0,– € 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 132.000,– € II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 29. Januar 2025 Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Der in Nr. 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs der Abwasserbeseitigung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 60.000 € wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. III. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt von Freitag, 14. Februar 2025 bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Hattenhofen, 10. Februar 2025 Reutter Bürgermeister Gutschein Jahreskontingent Biobeutel Ausgabetermine am Rathausfenster In den vergangenen Tagen wurden die Gebührenbescheide des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen für das Jahr 2025 versendet. Dem Gebührenbescheid liegt ein Gutschein zur Abholung von 60 Biobeuteln (1 große Rolle) bei. Den Gutschein für die Biobeutel können Sie während folgender Zeiten am Rathaus-Fenster einlösen: • Donnerstag, 13. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 18. Februar von 17.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag, 20. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 25. Februar von 17.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag, 27. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr Bitte bringen Sie den Einzelgutschein für die Biobeutel bereits abgetrennt mit. Die Ausgabe der Biobeutel erfolgt entweder gegen Vorlage des AWB-Gutscheins 2025 oder gegen Bezahlung (3 €/10er-Rolle). Zusätzlich kann der Gutschein auch am Grüngutplatz eingelöst werden. Der Grüngutplatz befindet sich in der Friedhofstraße bei der Gärtnerei Läpple. Öffnungszeiten Grüngutplatz: Dezember – März samstags von 12.00 bis 16.00 Uhr zusätzlich 1. Februar – 31. März donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 3. – 7. März 2025 statt.

’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 13. Februar 2025 / Nr. 7 750 Jahre Hattenhofen EVENT KALENDER 7 5 0 j a h r e h a t t e n h o f e n . d e 15 SAM Ü30-FASCHING FEST IM DORF; SILLERHALLE FEBRUAR 2025 Grundschule Hattenhofen Besuch bei der Verkehrspuppenbühne in Kirchheim Vor knapp zwei Wochen startete die Klasse 1, gemeinsam mit den Vorschulkindern des Kindergartens, zu ihrem ersten Ausflug. Es gingmit demBus zur Verkehrspuppenbühne nach Kirchheim. Als alle Kinder dort ihren Platz imSaal gefunden hatten, wurden sie auch schon von Herrn Neubrand, dem Polizisten begrüßt. Es dauerte nicht lange, bis alle Kinder gebanntzuschauten, wie Herr Neubrand dem kleinen Zebra half, sich im Straßenverkehr mit Zebrasteifen, Ampel oder fremden Personen, zurecht zu finden. Mit viel Humor, aber auch einer gewissen Ernsthaftigkeit wurde den Kindern wichtige Verhaltensweisen imStraßenverkehr kindgerecht vermittelt. Die Zeit verging dabei schnell und alle waren sich einig, dass dies ein toller Ausflug und ein tolles Theaterstück war. Deshalb vielen Dank nochmal an den Polizisten und das kleine Zebra. A. Göbel Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Erst ich ein Stück, dann du! – Ein Fall für Finn und Schörlock Finn träumt davon, ein berühmter Detektiv zu sein. Doch bisher verteilt er nur Aufträge, nämlich an seinen Wellensittich Schörlock, der mühelos verschwundene Socken wiederfindet. Aber dann passiert es: In der Schule wird ausgerechnet dem schüchternen Emil während des Sportunterrichts ein Schuh geklaut. Der Verdacht fällt sofort auf Lotta, das frechste Mädchen der ganzen Schule, und Finn beginnt zu ermitteln. Als dann auch noch Lottas Kaninchen Primel verschwindet, stecken Finn und Schörlock mitten in ihrem ersten richtigen Detektivfall. Patricia Schröder – Erst ich ein Stück, dann du! Ein Fall für Finn und Schörlock Für das gemeinsame Lesenlernen ab der 1. Klasse Erst ich ein Stück … Das Original, Band 45 96 Seiten, ab 6 Jahre Auf gehts zur Verkehrspuppenbühne

Seite 34 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinde Hattenhofen Ein gemeinsamer Ausflug der ersten Klasse der Grundschule und den Vorschulgruppen (Rotfüchse und Braunbären) des Kindergartens führte uns zum Polizeirevier nach Kirchheim. Die Strecke dorthin legten wir mit dem Bus zurück. Auf dem Polizeirevier erwartete uns die Verkehrspuppenbühne. Die Kinder verfolgten das Puppenstück mit großer Begeisterung. Nachdem wir abschließend noch Fotos machen durften und einen Spielblock zum Thema Straßenverkehr bekamen, machtenwir unswieder auf denHeimweg. Dieser Vormittag war für die Kinder und Betreuer schön und erlebnisreich. Das Team vom Kindergarten Hauptversammlung 2025 Bei der Hauptversammlung am 18. Januar 2025 begrüßte Kommandant Sebastian Kuch Bürgermeister Jochen Reutter, Ehrenkommandant Hans Reyher und Steffen Berroth, die Ehrenmitglieder, die Altersabteilung, 34 Mann der aktiven Wehr sowie 8 Gemeinderäte. Die Feuerwehr Hattenhofen musste unerwartet und viel zu früh von den Kameraden Jürgen Höfer, Dieter Heidle und Erich Stock Abschied nehmen. Das Mitgefühl gilt den Angehörigen. Die Einsatzabteilung besteht aktuell aus 38 Mann. Im vergangenen Jahr wurden 36 Dienstveranstaltungen abgehalten. Der Kommandant ließ das Jahr nochmals Revue passieren und ging besonders noch auf die Hochwassereinsätze im Juni ein, bei denen die Feuerwehr Hattenhofen in Uhingen und Ebersbach mithalf. Im kameradschaftlichen Bereich konnten wieder einige Veranstaltungen wie z. B. der Kameradschaftsabend durchgeführt werden. Jugendleiter Tobias Fischer berichtete über die verschiedenen Aktivitäten der Jugendfeuerwehr und gab an, dass die Jugendfeuerwehr derzeit aus 16 Mitgliedern besteht. Zudem gab er bekannt dass Frieder und Stefan Höfer die Tätigkeit als Jugendleitung und Betreuung zum Jahresende beendet haben. Tobias Fischer beendet seine Tätigkeit als Jugendleiter, bleibt der Jugendfeuerwehr aber noch 1 Jahr als Betreuer erhalten. Neuer Jugendleiter ist Fabian Frech, sein Stellvertreter ist Felix Berroth. Der Kassier AndreasWalther wurde einstimmig entlastet, nachdem er denKassenbericht abgegeben hatte, der zuvor vonKassenprüfer Gerhard Wagner geprüft wurde. Der Sprecher der Altersabteilung Hans Reyher ließ das Jahr 2024 aus Sicht der Altersabteilung Revue passieren. Felix Berroth und Fabian Frech absolvierten den Truppführerlehrgang. Felix Kälberer und Robin Hack absolvierten den Maschinistenlehrgang. Tobias Fischer und Andreas Walther wurden zum Löschmeister befördert. Sebastian Kuch wurde zum Oberbrandmeister befördert. Ulrich Ilg wurde nachträglich für 25jährige aktive Mitgliedschaft mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet. Die interne Ehrung für 25 Jahre Feuerwehr Hattenhofen erfolgte bereits bei der Hauptversammlung 2024. Ehrenmitglied Steffen Berroth wurde für 40jährige aktive Mitgliedschaft geehrt und erhielt eine geschnitzte Holzfigur des Schutzpatron St. Florian, eine Ehrennadel der Feuerwehr Hattenhofen sowie ein Geschenke seitens der Gemeinde. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold des Landes Baden-Württemberg erhält er beim Kreisfeuerwehrtag 2026. Kommandant Kuch bedankte sich für das jahrzehntelange Engagement für die Allgemeinheit und betonte die Leistung so lange in einer Freiwilligen Feuerwehr Mitglied zu sein. Tobias Schweizer wurde als 2. Kassenprüfer als Ersatz für den verstorbenen Kameraden Jürgen Höfer in einer offenen Wahl einstimmig gewählt. Tobias Schweizer nahm die Wahl an. Bürgermeister Jochen Reutter blickte ebenfalls auf das Jahr 2024 zurück und betonte die stets sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Besonders erwähnte auch er die Hochwassereinsätze, bei denen Hattenhofen zum Glück weitestgehend verschont blieb. Der stellv. Kommandant Martin Ilg bedankte sich für die gute Zusammenarbeit im 1. Jahr mit Kommandant Kuch. Zum Schluss bedankte sich Kommandant Sebastian Kuch ebenfalls bei den Kameraden und beschloss die Hauptversammlung für das Jahr 2024. Im Anschluss gab es das obligatorische Essen und eine Bilderpräsentation des vergangenen Jahres. gez. Schriftführer Michael Hagmann Hattenhofen, den 22. Januar 2025 Die Feuerwehrfrauen trafen sich am vergangenen Mittwoch, den 5. Februar, um 18 Uhr amMagazin. Sie fuhren gemeinsam nach Kirchheim zum Eck@Night-Abend. Dort heißt es „Shoppen und Trends entdecken!“ Nach erfolgreicher Shoppingtour ging es wieder zurück nach Hattenhofen. Dienst: Am Dienstag, 18. Februar, ist Dienst Zug 1 Besichtigung ILS Göppingen Zug 2 Grundausbildung Beginn 20.00 Uhr ImMagazin Zug 1 2. Garnitur Zug 2 Einsatzuniform Sebastian Kuch Kommandant

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