Seite 32 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinde Hattenhofen Satzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 I. Aufgrund von § 96 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 3 der Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 22. Januar 2025 den folgenden Beschluss gefasst: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 wird wie folgt festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 740.570,– € Aufwendungen von - 664.540,– € Jahresergebnis 76.030,– € 2. Im Liquiditätsplan mit a) Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen 671.300,– € Auszahlungen - 328.570,– € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 342.730,– € b) Investitionstätigkeit Einzahlungen 0,– € Auszahlungen - 222.000,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 222.000,– € c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Saldo a) und b) 120.730,– € d) Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 60.000,– € Auszahlungen - 173.000,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 113.000,– € Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres - 7.730,– € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 60.000,– € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von 0,– € 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 132.000,– € II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 29. Januar 2025 Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Der in Nr. 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs der Abwasserbeseitigung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 60.000 € wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. III. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt von Freitag, 14. Februar 2025 bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Hattenhofen, 10. Februar 2025 Reutter Bürgermeister Gutschein Jahreskontingent Biobeutel Ausgabetermine am Rathausfenster In den vergangenen Tagen wurden die Gebührenbescheide des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen für das Jahr 2025 versendet. Dem Gebührenbescheid liegt ein Gutschein zur Abholung von 60 Biobeuteln (1 große Rolle) bei. Den Gutschein für die Biobeutel können Sie während folgender Zeiten am Rathaus-Fenster einlösen: • Donnerstag, 13. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 18. Februar von 17.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag, 20. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 25. Februar von 17.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag, 27. Februar von 11.00 – 12.00 Uhr Bitte bringen Sie den Einzelgutschein für die Biobeutel bereits abgetrennt mit. Die Ausgabe der Biobeutel erfolgt entweder gegen Vorlage des AWB-Gutscheins 2025 oder gegen Bezahlung (3 €/10er-Rolle). Zusätzlich kann der Gutschein auch am Grüngutplatz eingelöst werden. Der Grüngutplatz befindet sich in der Friedhofstraße bei der Gärtnerei Läpple. Öffnungszeiten Grüngutplatz: Dezember – März samstags von 12.00 bis 16.00 Uhr zusätzlich 1. Februar – 31. März donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 3. – 7. März 2025 statt.
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