Seite 30 ’s Blättle Nr. 7 / 13. Februar 2025 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 19. Februar Herrn Hans-Heinrich Czychy zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 19. Februar 2025, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Örtliche Fahrbahnsanierungen: Weiteres Vorgehen 2. Sportplatzpflege: Beschaffung eines Aufsitzmähers oder eines Mähroboters 3. Rathaus: Beschaffung eines neuen EDV-Servers 4. Kurzbericht aus der Verbandsversammlung Uhinger Wasserversorgungsgruppe 5. Kläranlagenausschuss: Kurzbericht 6. Einwohnerfragen 7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 7.1 LRA Göppingen: Haushaltserlass 2025 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen. ris-portal.de/ einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jochen Reutter Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Hattenhofen für das Haushaltsjahr 2025 I. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 22. Januar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 7.317.100 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 8.114.720 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 797.620 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 797.620 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 7.176.650 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 7.480.520 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 303.870 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 120.250 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 310.300 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss(+)/-bedarf (-) aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 190.050 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (-) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 493.920 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) von - 50.000 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss (+)/-bedarf (-) aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von - 50.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 543.920 € § 2Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen wird festgesetzt auf 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 € Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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