AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 7 Donnerstag, 15. Februar 2024 Einzelpreis 0,85 € Kombi Tickets für Veranstaltungen Sie gehen gerne ins Stadion oder verfolgen die Handballspiele von Frisch Auf Göppingen in der EWSArena? Besuchen Sie gelegentlich eine Messe am Flughafen oder Kulturveranstaltungen in Stuttgart? Für viele Veranstaltungen gilt die Eintrittskarte gleichzeitig als VVS-Ticket. Diese Kombi Tickets erkennen Sie am VVS-Aufdruck. Lassen Sie Ihr Auto stehen, vermeiden Sie Parkplatzsuche und den Stau beim Veranstaltungsende. Steigen Sie einfach ein in Bus und Bahn und lassen Sie sich fahren! Die Kombi Tickets gelten 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei der Hinfahrt und bis Betriebsschluss zur Rückfahrt. VORORTMITFIEBERN. COOLANKOMMEN. www.vvs.de/fahrplan Jochen Reutter Bürgermeister Hattenhofen Eine Initiative der Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u.A. RZ_Anzeige-4c.indd 4 06.12.23 10:47 Herzliche Einladung zur Multimediashow Donnerstag, 15. Februar 2024, um 19.30 Uhr Saal der Kreissparkasse Bad Boll, 2. OG Saalöffnung 19.15 Uhr Island mit Faröer von Karl-Heinz Ranz, Dornstadt Karl-Heinz Ranz nimmt uns in diesem Jahr mit auf eine Reise zu zwei Perlen im Atlantik – Island und Faröer. Er zeigt uns eine Multimediashow mit tosenden Wasserfällen, unberührter Natur und außergewöhnlichen Drohnenaufnahmen. Die Bilder werden live kommentiert. Freuen Sie sich mit uns auf einen erlebnisreichen Abend. Der Eintritt ist frei. Über eine Spende freuen wir uns. Die Vereinsleitung der Ortsgruppe Bad Boll e. V.
Seite 2 ’s Blättle Nr. 7 / 15. Februar 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 12 Gemeinde Dürnau 21 Gemeinde Gammelshausen 27 Gemeinde Hattenhofen 31 Gemeinde Zell u. A. 41 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So.und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Klinikum Kirchheim unter Teck Charlottenstraße 10 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. ab 18 bis 8 Uhr am Folgetag Mi., Fr., ab 13 bis 8 Uhr am Folgetag Sa., So., Feiertag, ab 8 bis 8 Uhr am Folgetag Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Informationsseite Smarte Haltestelle Haltestellen mit Echtzeit-Anzeige sind nun schon an einigen Haltestellen auch hier in der Region eingerichtet. Als Fahrgast erhalten Sie hier Informationen zu den nächsten Abfahrten in Echtzeit, Verspätungen werden also berücksichtigt. Dieser Service wird nun um eine weitere Innovation ergänzt. Mit der App „Smarte Haltestelle“ des VVS bekommen Sie einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu dynamischen Echtzeitinformationen auch für Haltestellen ohne Anzeiger. So funktioniert die App: • Der Fahrgast scannt an der Bus- oder Stadtbahnhaltestelle den Namen des Haltestellenschildes oder den QR-Code auf dem Aushangfahrplan an allen Haltestellen. • Die Haltestelle kann auch mit einem Klick über die Standortsuche des Handys ausgewählt werden. • Die nächsten Abfahrten der Busse oder Stadtbahnen werden in Echtzeit angezeigt. • Verfolgen Sie die Livepositionen der Fahrzeuge auf der Karte oder den Fahrtverlauf auf der Perlschnur-Linienverlauf: Schauen Sie sich den Verlauf Ihrer Linie auf der Karte an und erhalten Sie auf der Perlschnur Informationen zu denHaltestellen Ihrer Route • Interessante Ziele in der Umgebung Ihrer Haltestelle werden angezeigt. • Mit der Funktion „GPS-Position auf Karte“ behalten Sie den Überblick zu Ihrem Standort, die Blickrichtung wird auf der Karte angezeigt. • Weiterführende Informationen wie z. B. Wetter und Umgebung werden ebenfalls angezeigt. Sie erhalten die App in den App-Stores oder direkt beim VVS: https://www.vvs.de/smarte-haltestelle
’s Blättle Seite 3 15. Februar 2024 / Nr. 7 Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beim DRK unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116 117 wählen. Die Mitarbeiter der 116 117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die KassenZahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800-6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8 bis 22 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst im Kreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8 bis 22 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22 bis 8 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, fallsmöglich immer erst IhrenHaustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8 bis 22 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 17. Februar Rathaus-Apotheke Hauptstraße 34 73110 Hattenhofen Telefon 07164 4434 Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
Seite 4 ’s Blättle Nr. 7 / 15. Februar 2024 Gemeinsame Mitteilungen Sonntag, 18. Februar Barbarossa-Apotheke Hohenstaufenstraße 22 73033 Göppingen Telefon 07161 75559 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 26. 2. 24 15. 2. 24 22. 2. 24 Hattenhofen Zell u. A. 28. 2. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 8. 3. 24 (Freitag) 26. 2. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 27. 2. 24 Dürnau 19. 2. 24 Gammelshausen 16. 2. 24 Hattenhofen 19. 2. 24 26. 2. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Qigong für Jedermann Dozentin: Heike Lehle-Schirmer, Heilpraktikerin, Qigong-Lehrerin Bitte beachten: bequeme Kleidung, Socken oder leichte Schuhe mitbringen Kurs: 2413010201, Gebühr: 115,00 Euro Dienstag, ab 20. Februar 2024, 18.30 – 19.45 Uhr, 16 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Beweglich und fit für Frauen Dozentin: Andrea Aufrecht Bitte beachten: Hallenturnschuhe, Getränk, Handtuch und Gymnastikmatte mitbringen. Kurs: 2413020206, Gebühr: 71,00 Euro Dienstag, ab 20. Februar 2024, 9.15 – 10.15 Uhr, 16 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, alte Sporthalle, Schulweg 1, Bad Boll Präventives Muskelaufbautraining und Ausgleichsgymnastik Dozentin: Andrea Aufrecht Bitte beachten: Getränk, Handtuch und Hallenturnschuhe mitbringen. Kurs: 2413020214, Gebühr: 66,00 Euro Mittwoch, ab 21. Februar 2024, 17.45 – 18.45 Uhr, 15 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, alte Sporthalle, Schulweg 1, Bad Boll Jahreszeitentänze und traditionelle Frauentänze Dozentin: Ingeborg Wagner Bitte beachten: bequeme leichte Kleidung und Schuhe mitbringen Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Kurs: 2412050202, Gebühr: 135,00 Euro Donnerstag, ab 22. Februar 2024, 19.30 – 21.00 Uhr, 14 Termine Dorfhaus Eckwälden, Saal, Schulgasse 4, Bad Boll
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 15. Februar 2024 / Nr. 7 Tanz-Fitness – für Jugendliche und Erwachsene Dozentin: Rebecca Hein, Official Zumba Instructor Bitte beachten: Getränk und gute Laune mitbringen. Kurs: 2413020221, Gebühr: 61,00 Euro Donnerstag, ab 22. Februar 2024, 19.00 – 20.00 Uhr, 13 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, neue Sporthalle, Schulweg 1, Bad Boll Syrische Küche Dozent: Amina Mohamad Bitte beachten: die Kosten für die Lebensmittel werden vor Ort eingesammelt. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Schürze, Küchentücher, Behälter und Getränke mitbringen. Kurs: 2413050201, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 8. März 2024, 18.00 – 22.00 Uhr Heinrich-Schickhardt-Schule, Schulküche, Schulweg 1, Bad Boll Spanisch für Anfänger – mit Vorkenntnissen Dozentin: Rosa Kötzle Bitte beachten: Kurs und Übungsbuch, „Con gusto nuero“ A1 Klett Verlag, Block und Schreibzeug mitbringen. Kurs: 2414220204, Gebühr: nach Teilnehmerzahl: 6 TN: 165,00 Euro, 7 TN: 144,00 Euro, 8: TN 129,00 Euro, 9 TN: 114,00 Euro Donnerstag, ab 22. Februar 2024, 17.15 – 18.45 Uhr, 15 Termine Heinrich-Schickhardt-Schule, Haus Nr. 3, Zimmer 12, Schulweg 1, Bad Boll Impuls-Workshop: „Achtsamkeit erleben“ – Übungen für den Alltag nach Jon Kabat-Zinn Dozentin: Birgit Müller-Kuhn Bitte beachten: Matte, Decke, bequeme Kleidung, warme Socken, Vesper + Getränk mitbringen. Kurs: 2413030231, Gebühr: 31,00 Euro Samstag, 16. März 2024, 10.00 – 14.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.30 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahren: Es gibt noch freie Plätze in den Schwimmkursen. 2412050301 Ballett und tänzerische Gymnastik – Noch 1 Platz! Tamara Krause Beginn: Freitag, 8. März 2024, 14.15 Uhr Kornberghalle, Gymnastikraum, Frühlingstraße 5, Dürnau Gebühr: 68,00 € 2413020301 Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen Barbara Maria Grimm Beginn: Freitag, 12. April 2024, 17.00 Uhr Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau Gebühr: 42,00 € 2412070301 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene, Kurs 1 Svenja Geißele Beginn: Samstag, 30. März 2024, 14.00 Uhr Atelier von Svenja Geißele, Schillerstraße 18, Dürnau Gebühr: 30,00 € Sie können die Kurs-Samstage einzeln, mehrere Termine oder aber natürlich auch gerne komplett belegen. Weitere Termine: 2412070303 13. April 2024 2412070304 20. April 2024 2412070305 4. Mai 2024 2412070306 18. Mai 2024 2412070307 8. Juni 2024 2412070308 22. Juni 2024 2412070309 6. Juli 2024 2412070310 20. Juli 2024 2413000301 Wildkräuter für die Küche im Frühjahr Krisztina Kanyo Beginn: Sonntag, 14. April 2024, 10.30 Uhr Treffpunkt: Gemeindehaus Auendorf, Kirchstraße 19, Koordinaten: 48.61724, 9.67858. Gebühr: 31,00 € Unkostenbeitrag für das Picknick 9,00 Euro, werdenmit der Gebühr abgebucht. Die Veranstaltung findet bei jedemWetter statt. 2413000302 Wildkräuterwissen und mehr … Krisztina Kanyo Beginn: Sonntag, 5. Mai 2024, 10.00 Uhr Treffpunkt: Kornbergsattel-Parkplatz Gebühr: 31,00 € Unkostenbeitrag (9,00 Euro) werden mit der Kursgebühr abgebucht, wetterfeste Bekleidung, geeignet für Personen die gut zu Fuß unterwegs sind. Yoga: Die VHS-Außenstelle Dürnau-Gammelshausen bietet ein vielseitiges Angebot an Yoga Kursen. Auf unserer Homepage finden Sie alle Kurse. 2413010315 Yin Yoga zum Schnuppern 5. März 2024 2413010316 Yin Yoga zum Schnuppern 12. März 2024 2413010317 Yin Yoga zum Schnuppern 19. März 2024 Alexandra Wagner Yogamatte, Sport- bzw. bequeme Kleidung, Decke und ggfs. Socken mitbringen. YogaRollewird gestellt, kann aber auchmitgebracht werden. Termine können einzeln oder komplett gebucht werden. Gebühr: 9,00 Euro Kinderhaus Haus der kleinen Füße, Frühlingstraße 11, Dürnau 2413020309 Wirbelsäulengymnastik – Noch 1 Platz! Ina Maier Bitte beachten: tragen Sie bequeme Kleidung. Socken, Turnschuhe, Handtuch und Gymnastikmatte mitbringen. Gebühr: 75,00 Euro Donnerstag, ab 22. Februar 2024, 19.30 – 20.30 Uhr, 16 Termine Feuerwehrgerätehaus, Großer Saal, Gammelshauser Straße 1, Dürnau 2413020305 WasserGym Fit und Gesund – ein Kurs für Männer und Frauen Eva Kristina Grodmeier Bitte beachten: in der Kursgebühr ist der Eintritt ins Hallenbad bereits enthalten. Gebühr: 85,20 Euro Donnerstag, ab 7. März 2024, 20.00 – 20.45 Uhr, 12 Termine Kornberghalle, Lehrschwimmbecken, Frühlingstraße 5, Dürnau Bitte beachten: in der Kursgebühr ist der Eintritt ins Hallenbad bereits enthalten. 2413020307 Wassergymnastik am Freitag Ina Maier Beginn: Freitag, 23. Februar 2024, 19.00 Uhr Kornberghalle, Lehrschwimmbecken, Frühlingstraße 5, Dürnau Gebühr: 121,20 € Bitte beachten: die Kursgebühr beinhaltet bereits den Eintritt ins Hallenbad.
Seite 6 ’s Blättle Nr. 7 / 15. Februar 2024 Gemeinsame Mitteilungen 2414090301 Italienisch für den Urlaub Rosalinda Capitano-Rathsam Beginn: Montag, 29. April 2024, 19.00 Uhr Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau nach Teilnehmerzahl: 6 TN: 33,00 Euro, 7 TN: 29,00 Euro, 8 TN: 26,00 Euro, 9 TN: 23,00 Euro 2415010301 Stolpersteine im Internet: Sicher unterwegs im Netz Christopher Krall Beginn: Dienstag, 23. April 2024, 17.30 Uhr Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau Gebühr: 28,00 € VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Margit Kederer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: margit.kederer@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: Nähworkshop – Wolkenkissen – für nähbegeisterte Kinder ab 10 Jahren Schönes Nähobjekt für Kinder, die Spaß am Nähen haben … Dozentin: Kerstin Mohring Bitte beachten: dein Lieblingsstoff aus Jersey oder Baumwolle ca. 40 cm volle Breite, wird benötigt. Außerdem Nähutensilien: Stecknadeln, Nadeln, Maßband, Stoffschere, passendes Garn, Kreide, Füllwatte, Stifte und Block. Und zur Stärkung einen kleinen Snack sowie ein Getränk. Stoff darf gerne vorab bei Kerstin Mohring ausgesucht werden. Kurs: 2322090501, Gebühr: 27,00 Euro Achtung: Neuer Termin am Samstag, 17. Februar 2024, 10.00 – 13.00 Uhr, bei Kerstin Mohring, Hirtengässle 4, 73110 Hattenhofen Es gibt noch einen freien Platz! Just for fun! Dozentin: Clara Weiß-Kritzer Kurs: 2414060501, Gebühr: je nach Teilnehmerzahl: 6: 132,00 Euro; 7: 116,00 Euro; 8: 101,00 Euro; 9: 89,00 Euro Mittwoch, ab 21. Februar 2024, 9.30 – 11.00 Uhr, 12 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Ringstraße 3, Hattenhofen Der Kurs findet auf jeden Fall statt! Malen amMittwochvormittag Wir experimentieren mit Acryl Dozentin: Angelika Frank Ein Foto hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten: der Kurs eignet sich für Anfänger und Fortgeschrittene. Leinwände, Acrylfarben, Pinsel in verschiedenen Größen, Wassergefäße, Wasserzerstäuber, Lappen, Tischabde-ckung, Malmesser, Walze, Föhn, Farbpalette mitbringen. Kurs: 2412070501, Gebühr: 86,00 Euro Mittwoch, ab 28. Februar 2024, 9.00 – 11.30 Uhr, 6 Termine Grundschule, Werkraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Es gibt noch einen freien Platz! Smartphone-Kurs für Neulinge Dozentin: Patricia Lippmann Bitte beachten: der Kurs ist für alle Android-Nutzer ohne Vorkenntnisse geeignet. Im Handy sollte die registrierte SIM-Karte eingelegt sein und auch die erstmalige Anmeldung am Handy sollte schon erfolgt sein. Eigenes Gerät und Ladekabel mitbringen. (AndroidSystem) Kurs: 2415010501, Gebühr: 69,00 Euro Donnerstag, 29. Februar 2024, 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag, 7. März 2024, 14.00 – 17.00 Uhr Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 45, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im vhs-Heft. Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 9207-74, Fax 07161 9463-67 E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Freie Sport- und Gesundheitskurse In folgenden Sport-, Wellness- und Gesundheitskursen sind noch Plätze frei. Nähere Angaben finden Sie in unseremHeft oder online. Wirbelsäulengymnastik Doris Mende-Mainka A: Dienstag, 20. Februar 2024, 8.30 – 9.30 Uhr, 15 Termine. B: Mittwoch, 21. Februar 2024, 18.00 – 19.00 Uhr, 15 Termine. C: Mittwoch, 21. Februar 2024, 19.00 – 20.00 Uhr, 15 Termine. Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 70,00 € 2413026619 Wirbelsäulengymnastik – Funktionstraining Ina Maier Beginn: Donnerstag, 22. Februar 2024, 17.30 – 18.30 Uhr, 16 Termine. Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 75,00 € 2413016622Beambreath® – Aktivierende Atemarbeit Jens Czechtizky Beginn: Freitag, 23. Februar 2024, 19:00-20.30 Uhr, 1 Termin. Ernst-Weichel-Schule, Raum04, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Gebühr: 20,00 € 2413026609CANTIENICA ®-Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Marianne Daiber Beginn: Freitag, 23. Februar 2024, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin Ernst-Weichel-Schule, Gymnastik, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 31,00 €
’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 15. Februar 2024 / Nr. 7 2413016610 Yoga – Tanken Sie Ihre Ressourcen neu auf! Für Anfänger und Fortgeschrittene Traute Surborg-Kunstleben Beginn: Montag, 26. Februar 2024, 16.15 – 17.30 Uhr, 16 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Gymnastik, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 102,00 € 2413026631 Forever fit – Fit imWasser Eva Kristina Grodmeier Beginn: Mittwoch, 28. Februar 2024, 16.00 – 16.45 Uhr, 15 Termine. Voralbbad Heiningen, Hallenbad, Krautgarten 2, Heiningen Gebühr: 53,00 € 2413026632 Aqua-Fitness-Training Eva Kristina Grodmeier Beginn: Mittwoch, 28. Februar 2024, 17.00 – 17.45 Uhr, 15 Termine. Voralbbad Heiningen, Hallenbad, Krautgarten 2, Heiningen Gebühr: 53,00 € 2413016624 Loslassen – Breathwork zur Entspannung Jens Czechtizky Beginn: Freitag, 1. März 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 1 Termin. Ernst-Weichel-Schule, Raum04, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Gebühr: 20,00 € 2413016605 Feldenkrais – Workshop Andrea Maier Beginn: Samstag, 9. März 2024, 14.00 – 18.00 Uhr, 1 Termin. Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 28,00 € 2413026614 Faszien-Training Sarah Schmid Beginn: Dienstag, 9. April 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 5 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Gymnastik, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 55,00 € VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Piloxing® Dozentin Claudia Nothwang Bitte beachten: dieser Kurs ist auch für Jugendliche geeignet. Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, gute Laune, Getränk und ein Handtuch, Gymnastikmatte Kurs: 2413020704, Gebühr: 86,00 Euro Montag, ab 26. Februar 2024, 18.45 – 19.45 Uhr, 15 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Tanken Sie Ihre Ressourcen durch Yoga neu auf! Dozentin Traude Surborg-Kunstleben Bitte beachten: bequeme Kleidung, Matte, Kissen und warme Socken mitbringen. Kurs: 2413010701, Gebühr: 129,00 Euro Dienstag, ab 27. Februar 2024, 16.10 – 17.40 Uhr, 15 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A Acryl & Co. Dozentin Christine Steeb Bitte beachten: Leinwände in verschiedenen Größen, Acrylfarben, Stifte, Öl- und Pastellkreiden, Tuschen, Pinsel, Spachtel, Wasserbehälter, Sprühflasche, Palette und für die Pause ein Vesper und Getränke mitbringen. Kurs: 2412100702, Gebühr: 122,00 Euro Samstag, 9. März 2024, 11.00 – 17.00 Uhr Sonntag, 10. März 2024, 11.00 – 16.00 Uhr Grundschule, Raum siehe Aushang, Schulstraße15, Zell u. A. Selbstverteidigung basierend auf Kung-Fu Dozent Björn Streng Bitte beachten: bitte kommen Sie in lockerer Sportkleidung Kurs: 2413020720, Gebühr: 29,00 Euro Dienstag, ab 12. März 2024, 20.15 – 21.15 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Wie bewege ichmeinen Körper imAlltag bewusst und gesund? Dozentin Stefanie Diez Bitte beachten: bitte ein Handtuch und Stoppersocken mitbringen. Wahlweise kann auch Barfuß gearbeitet werden. Kurs: 2413020721, Gebühr: 29,00 Euro Mittwoch, ab 13. März 2024, 19.00 – 20.00 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café imMehrzweckraum in der SeniorenWohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 19. Februar 2024 – Offene Hebammensprechstunde im Babytreff Frau Hanna Göser bietet Gesprächs- und Beratungsangebote zu Themen rund um die Pflege, Ernährung, Stillen/Abstillen, Zahnen, Schlafen und Vorsorge im Baby- und Kindesalter. Das Angebot ist kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei.
Seite 8 ’s Blättle Nr. 7 / 15. Februar 2024 Gemeinsame Mitteilungen Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Telefon 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Schrankwand mit Glaseinsatz | Telefon 9030579 Neuwertige Stützräder für Pkw-Anhängerdeichsel höhenverstellbar | Telefon 909656 Sofatisch mitnGlasplatte, 180 cm x 90 cm x 25 cm, sehr guter Zustand | Telefon 0176 63469733 Sehr gut erhaltenes Klavier (Carl Hardt, Stuttgart) | neuwertiges Bett mit Profi-Lattenrost und Matratze (kaum gebraucht), 120 x 200 cm | Telefon 147345 Zimmerpflanze (Bleistiftbaum), 1,60 m | Telefon 4370 HP – Drucker SNPRC 1807-01 für Druckerpatronen 305 (inkl. 1 x Tinte). Gebrauchsanweisung kann übers Internet abgerufen werden | Telefon 9039286 Kinderbett weiß, 140 x 70 cm | Telefon 7802 Gesucht wird ... CO2-Zylinder für Wassersprudler (kann auch leer sein) | Faschingskostüme für Erwachsene und Jungs + Zubehör | Telefon 015114443728 Funktionsfähige, gut erhaltene einfache Nähmaschine, möglichst mit Zubehör, gerade Stiche, Zickzack, Knopfloch-Nähfunktion, Fuß und Einstellung für Reißverschluss, auch feste Stoffe wie Jeans müssen nähbar sein | Telefon 13108 Alte Skistiefel, Gr. 43 (nicht zum Skifahren, sondern für eine Aufführung) | Telefon 0176 6322 9460 Rosenbogen/Rosentor | Rankgitter für Gemüsegarten | Bobbycar | Weinkisten | Telefon 0171 5111249 Spätzlepresse aus Metall | Telefon 919507 Ca. 2 – 3 m Staketenzaun, H: 1 m | Telefon 0162 3687205 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke!
’s Blättle Seite 31 Gemeinde Hattenhofen 15. Februar 2024 / Nr. 7 Wir gratulieren recht herzlich am 18. Februar Herrn Roland Hermann Kerler zum 75. Geburtstag am 19. Februar Herrn Helmut Leutz zum 70. Geburtstag am 21. Februar Herrn Hanspeter Kuhn zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Sterbefall 3. Februar Ursula Elisabeth Geiger Den Angehörigen sprechen wir unsere Anteilnahme aus. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 21. Februar 2024, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Erschließung Teilbereich Ledergasse 24 bis 28: Vergabe Tiefbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten 2. Abwasserleitung Clubhaus TSGV: Vergabe 3. Bestellung des Feuerwehrkommandanten 4. Freiwillige Feuerwehr: Anpassung der Entschädigungssatzung 5. Ehrenamtliche: Anpassung der Entschädigungssatzung 6. Kauf eines Kompaktbaggers 7. Einwohner fragen 8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 8.1 Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne 2024: Genehmigung Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Die Tagesordnung mit Anlagen können Sie ab Samstag vor dem Sitzungstag auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ lesen und herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Gemeinde Hattenhofen Landkreis Göppingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In der Gemeinde Hattenhofen sind dabei zwölf Gemeinderäte auf fünf Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 24. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2024 bis 18.00 Uhr beimVorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen schriftlich einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 18 Absatz 2 KomWO). 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Näheres siehe Nr. 1. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder in einer Versammlung der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf demWahlvorschlag festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung imWahlgebiet ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmungmit derMehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf demWahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
Seite 32 ’s Blättle Nr. 7 / 15. Februar 2024 Gemeinde Hattenhofen 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind Bürger, • die infolgeRichterspruchs in der BundesrepublikDeutschland das Wahlrecht nicht besitzen; • die infolgeRichterspruchs in der BundesrepublikDeutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; • Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Zusätzlich können ein im Personalausweis oder Reisepass eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer – vergleiche 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 KomWO). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von zehn Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften); Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge • von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; • vonmitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für dieseWählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung der Partei oder Wählervereinigung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder, wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Bürgermeisteramt, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Diese Angaben werden von der ausgebenden Stelle im Kopf der Formblätter vermerkt. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit undnicht indasMelderegister eingetragen sind,müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihremWegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. Wohnungslose Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde bzw. Ortschaft haben und einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, müssen ihre Wahlberechtigung in geeigneter Weise nachweisen (§ 3b Abs. 2 KomWO); Nr. 3.3 gilt entsprechend. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 KomWO). 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 14 Absatz 3 Nr. 5 KomWO). 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 DemWahlvorschlag sind beizufügen • eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; • von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; • Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung
’s Blättle Seite 33 Gemeinde Hattenhofen 15. Februar 2024 / Nr. 7 ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten zusätzlichen Nachweisen; Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 des Strafgesetzbuchs; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche und sonstige Erklärungen sowie für Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 und § 3b Abs. 1 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags – für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart – durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis – aus dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart– verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis – in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart – zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie amWahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis – im Verbandsgebiet der Region Stuttgart – wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in dasWählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis – das Verbandsgebiet der Region Stuttgart – verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis – dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart– sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnunghaben, sich aber am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde – im Landkreis – im Verbandsgebiet der Region Stuttgart– gewöhnlich aufhalten, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde – im Landkreis – im Verbandsgebiet der Region Stuttgart– haben wird. 3.4 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. 3.5 Alle genannten Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen eingehen. Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt im Bürgerbüro nach Terminabsprache bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 der Kommunalwahlordnung gilt entsprechend. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eineWahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Hattenhofen, 15. Februar 2024 Bürgermeisteramt Reutter, Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Hattenhofen für das Haushaltsjahr 2024 1. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am24. 1. 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 7.096.720 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 7.699.790 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 603.070 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 603.070 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.961.890 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 7.112.200 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 150.310 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 28.590 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 270.700 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (-) aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 242.110 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (+)/-bedarf (-) (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 392.420 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) von 0 €
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