’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 15. Februar 2024 / Nr. 7 Satzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 Aufgrund von § 96 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 3 der Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 24. 1. 2024 den folgenden Beschluss gefasst: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2024 wird wie folgt festgesetzt: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 744.650,– € Aufwendungen von - 668.650,– € Jahresergebnis 76.000,– € 2. Im Liquiditätsplan mit a) Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlungen 670.270,– € Auszahlungen - 327.050,– € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 343.220,– € b) Investitionstätigkeit Einzahlungen 0,– € Auszahlungen - 318.000,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 318.000,– € c) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Saldo a) und b) 25.220,– € d) Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 60.380,– € Auszahlungen - 180.850,– € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 120.470,– € Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres - 95.250,– € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 30.000,– € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,– € 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 133.000,– € II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 12. 2. 2024 Az.: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz bestätigt. Der in Nr. 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs der Abwasserbeseitigung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 30.000 € wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. III. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt von Freitag, 16. Februar 2024, bis einschließlich Montag, 26. Februar 2024, während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. IV. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass einer Satzung, kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Hattenhofen, 12. Februar 2024 Reutter Bürgermeister Kommunalwahlen und Europawahl am 9. Juni Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Die Gemeinde benötigt zur Bewältigung der Kommunalwahlen mit Europawahl am 9. Juni viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sowohl für dieMitarbeit imWahlvorstand (Urnenwahl undBriefwahl –hier nachmittags) amSonntag, ab 8Uhr wie vor allem für die Zählgeschäfte Sonntagabend und tagsüber (vormittags) am Montag, 10. Juni, sind wir auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wahlhelfer*in kann natürlich nur sein, wer nicht selbst kandidiert und nicht Vertrauensperson einer Wählerliste ist. Die Mitarbeit imWahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem alle Wahlberechtigten ab 16 Jahre verpflichtet werden könnten. Die Gemeinde setzt wie seit Jahren auf freiwillige Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Eine Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 5. Juni, um 19 Uhr in der Sillerhalle erfolgen. Auch diese wird vergütet. Die Wahl selbst wird am 9. Juni von 8 Uhr bis 18 Uhr dauern. Noch amWahltag werden die Ergebnisse der Europawahl sowie der Regionalwahl und nach Möglichkeit auch der Kreistagswahl ermittelt. Sollte es für die Auszählung der Kreistagswahl nicht mehr reichen, wird dieWahl unterbrochen und amMontag weiter gezählt. Auf jeden Fall kann die Gemeinderatswahl erst montags ausgezählt werden. Mit einem Wahlergebnis ist erfahrungsgemäß dann bis Mittag zu rechnen. Wer die Gemeinde gegen eine Aufwandsentschädigung (die Gemeinde zahlt besser als es der Gesetzgeber vorschreibt) bei dieser rechtlich und organisatorisch anspruchsvollen Aufgabe unterstützen will, melde sich unter Angabe der Kontaktdaten bitte schriftlich oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) auf dem Rathaus. Dabei sollten Sie angeben, an welchem Tag (Sonntag Abend und/oder am Montag) Sie helfen können. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Gutschein Jahreskontingent Biobeutel Ausgabetermine am Rathausfenster In den vergangenen Tagen haben Sie den Gebührenbescheid 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen per Post erhalten. Dem Gebührenbescheid liegt eine Gutscheinkarte, die vier Einzelgutscheine beinhaltet, bei. Einer dieser Gutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln (6 Rollen). Den Gutschein für die 6 Rollen Biobeutel können Sie während folgender Zeiten am Rathaus-Fenster einlösen: • Donnerstag, 15. Februar, von 10.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 20. Februar, von 16.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag, 22. Februar, von 10.00 – 12.00 Uhr • Dienstag, 27. Februar, von 16.00 – 18.00 Uhr Bitte bringen Sie den Einzelgutschein für die 6 Rollen Biobeutel bereits ausgeschnitten mit. Die Ausgabe erfolgt entweder gegen Vorlage des AWB-Gutscheins 2024 oder gegen Bezahlung (3 €/Rolle).
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==