’s Blättle Seite 31 Gemeinde Hattenhofen 15. Februar 2024 / Nr. 7 Wir gratulieren recht herzlich am 18. Februar Herrn Roland Hermann Kerler zum 75. Geburtstag am 19. Februar Herrn Helmut Leutz zum 70. Geburtstag am 21. Februar Herrn Hanspeter Kuhn zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Sterbefall 3. Februar Ursula Elisabeth Geiger Den Angehörigen sprechen wir unsere Anteilnahme aus. Gemeinde Hattenhofen EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, 21. Februar 2024, findet um 19.00 Uhr in der Sillerhalle (Mehrzweckraum) eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICH 1. Erschließung Teilbereich Ledergasse 24 bis 28: Vergabe Tiefbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten 2. Abwasserleitung Clubhaus TSGV: Vergabe 3. Bestellung des Feuerwehrkommandanten 4. Freiwillige Feuerwehr: Anpassung der Entschädigungssatzung 5. Ehrenamtliche: Anpassung der Entschädigungssatzung 6. Kauf eines Kompaktbaggers 7. Einwohner fragen 8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 8.1 Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne 2024: Genehmigung Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Die Tagesordnung mit Anlagen können Sie ab Samstag vor dem Sitzungstag auf unserer Website www.hattenhofen.de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ lesen und herunterladen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Gemeinde Hattenhofen Landkreis Göppingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In der Gemeinde Hattenhofen sind dabei zwölf Gemeinderäte auf fünf Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 24. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2024 bis 18.00 Uhr beimVorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen schriftlich einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 18 Absatz 2 KomWO). 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Näheres siehe Nr. 1. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder in einer Versammlung der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf demWahlvorschlag festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung imWahlgebiet ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmungmit derMehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf demWahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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