Blättle vom 16.01.2025

Seite 38 ’s Blättle Nr. 3 / 16. Januar 2025 Gemeinde Hattenhofen Zuhörerinnen und Zuhörer sind zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. Soweit Sitzungsunterlagen erstellt wurden, liegt ein Exemplar in Papierform (Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen) während der Sitzung auch für das Publikum aus. Gäste haben die Möglichkeit, sich im Sitzungsraum mit einem mobilen Endgerät per WLAN in das digitale Ratsinformationssystem https://hattenhofen.ris-portal.de/ einzuloggen und dort die Unterlagen zu laden. Alternativ kann man die Tagesordnung mit Anlagen ab Freitag vor der Sitzung auf unserer Website www.hattenhofen. de unter „Rathaus/Kommunalpolitik/Gemeinderäte“ oder gleich unter der oben genannten RIS-Adresse lesen und im Offline-Modus auf Smartphone, Pad oder Laptop herunterladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jochen Reutter Bürgermeister Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 3. Februar – 7. Februar 2025 statt. Bundestagswahl 23. Februar 2025 Die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, werden in dieser Woche ausgetragen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben dieWahlberechtigten die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Zwischen Eingang der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag bleibt somit lediglich ein Zeitraum von ca. zwei Wochen, in dem die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können und die Gemeindeverwaltung wieder erreichen müssen. Beim Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post bitten wir Sie, die Zustelldauer zu beachten. Um sicherzugehen, können Sie die Briefwahlunterlagen jederzeit direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info Bundestagswahl: Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kannmit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CDwird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdemwird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einemWahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CDmit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 0761 36122.

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