’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 18. April 2024 / Nr. 16 auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Europawahl Mit demWahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel, • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Kommunalwahlen Mit demWahlschein erhält der Wahlberechtigte • die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, • die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelbenWahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde/dem Bürgermeisteramt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde bzw. beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit demStimmzettel/den Stimmzetteln und dem/nWahlschein/en so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief/die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht/en. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens (bei Kommunalwahlen: oder des Schreibens) unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der/Die Wahlbrief/e können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (Rathaus, Hauptstraße 45) abgegeben werden. Hattenhofen, 18. April 2024 Bürgermeisteramt Reutter, Bürgermeister Sargträger gesucht! Für Beerdigungen auf dem Hattenhofer Friedhof sucht die Gemeindeverwaltung weitere Sargträger. Die Beerdigungen finden in der Regel zwischen Montag und Freitag um 11 Uhr oder 13.30 Uhr statt. Pro Einsatz erhalten die Sargträger 50 Euro. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Hattenhofen, Frau Ullrich, Telefon 07164 91009-12 oder E-Mail: isabel.ullrich@hattenhofen.de Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 29. April – 3. Mai 2024 statt. Gefunden wurde: – ein tragbarer elektrischer Luftkompressor Der Gegenstand kann nach vorheriger Terminabsprache imBürgerbüro abgeholt werden. Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Weshalb? Deshalb! Dinos Warum hatte der Tyrannosaurus so kurze Arme? Konnten Dinosaurier brüllen? Was Kinder so alles über Dinosaurier wissen möchten, bringt Eltern manchmal ganz schön ins Schwitzen. Da kommt das coole Dinosaurier-Buch aus der beliebten „Weshalb? Deshalb!“-Reihe gerade recht. Hier gibt es die cleversten Antworten auf über 200 kluge Kinderfragen. Durch spektakuläre Grafiken und einfache Erklärungen fällt das Verstehen von komplexemWissen leicht. Auch für Erstleser geeignet! Weshalb? Deshalb! Dinos; Das Frage-und-Antwort-Lexikon 144 Seiten, ab 6 Jahre Kranz und Girlande binden Am Dienstag, 23. April 2024 treffen wir uns zum Kranz und Girlandebinden Beginn 20.00 Uhr am Bauhof Sebastian Kuch Kommandant
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