Blättle vom 21.03.2024

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 12 Donnerstag, 21. März 2024 Einzelpreis 0,85 € Die Bad Boller Landfrauen laden am Sonntag 24.3.2024 ab 14 Uhr Zum Osterbrunnenhock ein Um den Osterbrunnen herum und je nach Wetter gegenüber im BOB Mit Kaffee, Getränken und leckeren Kuchen Herzliche Einladung zur Eglifiguren Ausstellung am Palmsonntag 24.3 von 14.00 bis 17.00 im kath. Gemeindehaus Hattenhofen Zusätzliche Öffnungszeiten können bis 17.03 im ev. Pfarramt Hattenhofen angefragt werden. (07164 2251 oder pfarramt.hattenhofen@elkw.de) Ostergarten 2024 BoB Rocknacht mit Freitag 22. März 2024 ab 20:00 Uhr Eintritt frei – Künstlerspende erbeten Fußball-Landesliga Württemberg TSV Bad Boll – TSV Weilimdorf Sonntag, den 24. März 2024 Anspiel: 15 Uhr Bollwerkstadion Bad Boll

Seite 2 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 13 Gemeinde Dürnau 27 Gemeinde Gammelshausen 32 Gemeinde Hattenhofen 35 Gemeinde Zell u. A. 45 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Klinikum Kirchheim unter Teck Charlottenstraße 10 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. ab 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Mi., Fr. ab 13.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Sa., So., Feiertag ab 8.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Informationsseite

’s Blättle Seite 3 21. März 2024 / Nr. 12 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 23. März 2024 Neue Rigi-Apotheke Göppinger Straße 4 73037 GP-Holzheim Telefon 07161 9883884 Sonntag, 24. März 2024 Axel´s Markt-Apotheke Markstraße 25 73033 Göppingen Telefon 07161 961250 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Gemeinsame Mitteilungen Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 25. 3. 24 21. 3. 24 28. 3. 24 Hattenhofen Zell u. A. 27. 3. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 6. 4. 24 (Samstag) 25. 3. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 26. 3. 24 Dürnau 2. 4. 24 (Dienstag) Gammelshausen 12. 4. 24 Hattenhofen 15. 4. 24 25. 3. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen Terminverschiebungen bei den Müllabfuhren über Ostern Wegen der Osterfeiertage finden die Abfuhrtermine beim Hausmüll, Bioabfall und den Gelben Säcken nicht am sonst üblichen Wochentag statt, sondern werden ab Karfreitag um einen Tag nach hinten verschoben. Alle Abfuhrtermine sind im Internet unter www.awb-gp.de, in der AWB-App, im Abfall ABC und im Info-Flyer der Firma Remondis veröffentlicht. Der AWB empfiehlt die Terminerinnerungen per E-Mail oder über die AWB-App per Push-Nachricht zu nutzen. Mit diesem Service hat man die Möglichkeit, sowohl die gewünschten Abfallarten als auch den Zeitpunkt der Benachrichtigung auszuwählen und nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen, sodass kein Abfuhrtermin mehr verpasst wird. In eigener Sache Wichtiger Hinweis! Die 1. Vorauszahlung für die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren wird am 30. März 2024 fällig. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte Ihrer zuletzt ergangenen Wasser- und Entwässerungsrechnung. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag am Fälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Redaktionsschluss und Erscheinungstermin Aufgrund der Feiertage in den kommenden Wochen ergeben sich einige Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes. Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 13 -> AbgabeschlussamMontag, den25.März 2024, 8.00 Uhr Erscheinungstermin am Donnerstag, den 28. März 2024. KW 14 -> Abgabeschluss am Donnerstag, den 28. März 2024, 10.00 Uhr Erscheinungstermin am Donnerstag, den 4. April 2024. Ihr Gemeindeverwaltungsverband Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 21. März 2024 / Nr. 12 Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr ZUSATZKURS – NEU – ZUSATZKURS – NEU – ZUSATZKURS Barfuß durch den Sinneswandel Dozent: Jürgen Hirsch Wir gehen auf Waldwegen gemütlich Schritt für Schritt durch den Naturpfad „Sinneswandel“. Kurs: 2411090205, Gebühr: 15,00 Euro (Erwachsene), 11,00 Euro (Jugendliche 14 – 16 J), 9,00 Euro (Kinder bis 14 J) Sonntag, 28. April 2024, 10.15 – 13.00 Uhr Wanderparkplatz P3 Pappelweg, Bad Boll, Koordinaten: 48.63859, 9.60339 „Stress lass‘ nach!“ – Übungen für den Alltag nach Jon KabatZinn Dozentin: Birgit Müller-Kuhn Bitte beachten: Matte, Decke, bequeme Kleidung, warme Socken + Getränk mitbringen. Kurs: 2413030232, Gebühr: 69,00 Euro Montag, ab 8. April 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 4 Termine Dorfhaus Eckwälden, Saal, Schulgasse 4, Bad Boll Vortrag: Hilfe! Schimmel! Dozent: Thomas Haubold, Baubiologe Wohl jeder hat schoneinmal in seinerWohnungSchimmel entdeckt. Sei es im Fensterfalz, in der Dusche, in einer Ecke des Schlafzimmers oder zumindest auf demCamembert. Hier erfahren Sie, ob Sie sich Sorgen machen müssen. Fragen Sie! Ich kläre Sie auf! Jeder Teilnehmer erhält ein gratis Handout mit den wichtigsten Punkten des Abends. Bitte beachten: Anmeldung bis spätestens Freitag, 5. April 2024. Die Gebühr wird eingezogen (keine Abendkasse). Kurs: 2411040205, Gebühr: 8,00 Euro Mittwoch, 10. April 2024, 19.00 – 20.30 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Noch Schätze im Keller? Dozentin: Patricia Lippmann Bitte beachten: eigenes Gerät (Handy/Tablet/Laptop) mitbringen und falls vorhanden eine E-Mail-Adresse. Für Übungszwecke einen kleinen Gegenstand, den Sie verkaufen möchten. Kurs: 2415010206, Gebühr: 35,00 Euro Donnerstag, 11. April 2024, 9.00 – 12.00 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Kundalini Yoga & Räuchern – für Herz und Lebensfreude Dozentinnen: Claudia Rudolf, Silvia Palma Bitte beachten: für Anfänger und Geübte. Bequeme Kleidung, Yogamatte, Decke, warme Socken, kleines Sitzkissen und eigene Tasse für die Teepause mitbringen. Kurs: 2413010217, Gebühr: 35,00 Euro Sonntag, 14. April 2024, 15.00 – 19.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Beambreath® – Aktivierende Atemarbeit Dozent: Jens Czechtizky Bitte beachten: Yogamatte, Decke, kleines Kissen und Getränk mitbringen. Kurs: 2413010213, Gebühr: 20,00 Euro Dienstag, 16. April 2024, 20.15 – 21.45 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Onlinebanking – Die Bank die durchgehend geöffnet ist. Dozentin: Patricia Lippmann Immer mehr Bankfilialen vor Ort schließen oder sie sind nur noch wenige Stunden in der Woche geöffnet. I Bitte beachten: bitte eigenes Gerät und Ladekabel mitbringen. Kurs: 2415010207, Gebühr: 35,00 Euro Donnerstag, 18. April 2024, 9.00 – 12.00 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.30 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr 2413020301 Gezielte Bewegung öffnet das Tor zum Lernen Barbara Maria Grimm Beginn: Freitag, 12. April 2024, 17.00 Uhr, 4 Termine Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau Gebühr: 42,00 € 2412070301 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene, Kurs 1 Svenja Geißele Beginn: Samstag, 30. März 2024, 14.00 Uhr Atelier von Svenja Geißele, Schillerstraße 18, Dürnau Gebühr: 30,00 € Sie können die Kurs-Samstage einzeln, mehrere Termine oder aber natürlich auch gerne komplett belegen. Weitere Termine: 2412070303 13. April 2024 2412070304 20. April 2024 2412070305 4. Mai 2024 2412070306 18. Mai 2024 2412070307 8. Juni 2024 2412070308 22. Juni 2024 2412070309 6. Juli 2024 2412070310 20. Juli 2024 2413000301 Wildkräuter für die Küche im Frühjahr Krisztina Kanyo Beginn: Sonntag, 14. April 2024, 10.30 Uhr Treffpunkt: Gemeindehaus Auendorf, Kirchstraße 19, Koordinaten: 48.61724, 9.67858. Gebühr: 31,00 € Unkostenbeitrag für das Picknick 9,00 Euro, werdenmit der Gebühr abgebucht. Die Veranstaltung findet bei jedemWetter statt. 2414090301 Italienisch für den Urlaub Rosalinda Capitano-Rathsam Beginn: Montag, 29. April 2024, 19.00 Uhr, 3 Termine Montag, 6. Mai 2024 Montag, 13. Mai 2024 Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau nach Teilnehmerzahl: 6 TN: 33,00 Euro, 7 TN: 29,00 Euro, 8: TN 26,00 Euro, 9 TN: 23,00 Euro

Seite 6 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Gemeinsame Mitteilungen 2415010301 Stolpersteine im Internet: Sicher unterwegs im Netz Christopher Krall Beginn: Dienstag, 23. April 2024, Dienstag 7. Mai 2024 17.30 Uhr, 2 Termine Begegnungsstätte „Treffpunkt“, Hauptstraße 2, Dürnau Gebühr: 28,00 € 2413010318 Yin Yoga für Anfänger und Geübte Beginn: Dienstag, 9. April 2024, 20.00 Uhr, 10 Termine Kinderhaus Haus der kleinen Füße Gebühr: 86,00 Euro 2413010320 Yoga Nidra – der yogische Schlaf nach Swami Satyananda Tradition mit Sankalpa und Bilder Teil 1 von 2 – keine Vorkenntnisse erforderlich Alexandra Wagner Bitte beachten: Yogamatte, Sport- bzw. bequeme Kleidung, Decke und ggfs. Socken mitbringen. Gerne auch Kissen um es so komfortabel wie möglich zu haben. Gebühr: 9,00 Euro Freitag, 12. April 2024, 19.00 – 20.30 Uhr 2413010321 Teil 2 Gebühr: 9,00 Euro Samstag, 13. April 2024, 10.00 – 11.30 Uhr Kann ich auch einzeln buchen? Ja klar, es sind keine Kenntnisse erforderlich und können unabhängig voneinander besucht werden – jedoch für die o. g. Erfahrung von Uhrzeit und Version ist die Kombination sinnvoll. Alle oben aufgeführten Yoga-Kurse finden im Kinderhaus Haus der kleinen Füße, Frühlingstraße 11, Dürnau statt. 2413060304 Neuer Schwung für Geist und Körber (Frauen ab 50) Bitte beachten: Bringen Sie Yoga- oder Gymnastikmatte, bequeme Kleidung und Getränk mit. Beginn: Freitag, 14. Juni 2024, 15.00 Uhr, 4 Termine Gebühr: 30,00 Euro VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Margit Kederer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: margit.kederer@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: „Tanz in den Frühling“ Dozentin: Angelika Frank Kurs: 2412070502, Gebühr: 70,00 Euro Freitag, 22. März 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Samstag, 23. März 2024, 9.30 – 17.00 Uhr mit 1 Std. Mittagspause Grundschule, Werkraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Thailändische Küche Dozent: Veraya Keller Kurs: 2413050502, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 19. April 2024, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Wildkräuterexkursion und „wildes“ Kochen Dozentin: Monika Schiller, Kräuterpädagogin Kurs: 2413040501, Gebühr: 23,00 Euro Dienstag, 30. April 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Es ist noch ein Platz frei! Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) 2411036602 Neue Trends in der Geldanlage – ONLINE. Hartmut Nehme Beginn: Dienstag, 9. April 2024, 18.30 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Anmeldeschluss 1 Tag vor dem Kurs Gebühr: 15,00 €. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2411036602 2413026614 Faszien-Training Sarah Schmid Beginn: Dienstag, 9. April 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 5 Termine. Ernst-Weichel-Schule, Gymnastik, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 55,00 €. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413026614 2412096604 Nähwerkstatt – 2 Christl Gebauer Beginn: Mittwoch, 10. April 2024, 18.30 – 21.30 Uhr, 5 Termine. Ernst-Weichel-Schule, HWS-Raum, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 110,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2412096604 2413066601 Hypnose Heilmethode oder Hokuspokus? Bernd Ludwig Beginn: Mittwoch, 10. April 2024, 19.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Ernst-Weichel-Schule, Musiksaal, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 15,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413066601

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 21. März 2024 / Nr. 12 2413066625 The Work – Online Ursula Andrea Schmid Beginn: Donnerstag, 11. April 2024, 19.30 – 21.30 Uhr, 5 Termine. Gebühr: 76,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413066625 2411006601 Gin-Verführung im Frühjahr Ursula Weingart-Brodbeck Beginn: Freitag, 19. April 2024, 19.30 – 22.00 Uhr, 1 Termin. Anmeldeschluss: 26. März 2024 Ernst-Weichel-Schule, Musiksaal, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Gebühr: 40,00 €, enthält Nosing-Glas, Mineralwasser, Brot. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2411006601 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Die Kraft der Natur – Ätherische Öle Dozentin: Marlen Weise Kurs: 2413030714, Gebühr: 9,00 Euro Dienstag, 9. April 2024, 18.00 – 19.30 Uhr Grundschule, Raum siehe Aushang, Schulstraße 15, Zell u. A. Erste Hilfe am Hund Dozentin: Corinna Standke-Nauert, Osteopathin für Tiere und Tierheilpraktikerin, Hundegestützter Coach nach der FührenSpüren-Methode Eigene Hunde können leider nicht mitgebracht werden – wir üben am Stoffhund und am Hund der Dozentin. Bitte beachten: bringen Sie etwas zum Schreiben und evtl. ein Getränk mit. Um das Erlernte auch mit dem eigenen Hund umsetzen zu können und sich für den Notfall gut vorzubereiten, kann bei der Dozentin das Erste-Hilfe-Set zum Preis von 15,00 Euro erworben werden. Kurs: 2413030713, Gebühr: 79,00 Euro Mittwoch, ab 10. April 2024, 18.30 – 20.30 Uhr, 3 Termine Grundschule, Raum siehe Aushang, Schulstraße15, Zell u. A. Kinderyoga (3 – 5 Jahre) Dozentin: Miriam Opeka, Kinderyoga-Lehrerin Bitte beachten: die Kurse finden ohne Eltern statt. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Kinder sollten in bequemer Sportkleidung und rutschfesten Socken kommen. Eine geschlossene Trinkflasche darf mitgebracht werden. Kurs: 2413010702, Gebühr: 35,00 Euro Donnerstag, ab 11. April 2024, 16.00 – 16.45 Uhr, 8 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Selbstverteidigung/Kung-Fu-Kids (Alter 6 – 9 Jahre) Dozent: Björn Streng, Kung-Fu Trainer Bitte beachten: bitte in lockerer Sportkleidung kommen. Kurs: 2413020718, Gebühr: 19,00 Euro Freitag, ab 12. April 2024, 15.00 – 15.50 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Selbstverteidigung/Kung-Fu-Kids (Alter 10 – 14 Jahre) Dozent: Björn Streng, Kung-Fu Trainer Bitte beachten: bitte in lockerer Sportkleidung kommen. Kurs: 2413020719, Gebühr: 23,00 Euro Freitag, ab 12. April 2024, 16.00 – 17.00 Uhr, 4 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Aquarell und Pigmente Dozentin: Christine Steeb Bitte beachten: Aquarellpapier in verschiedenen Formaten 300 Gramm, Aquarellfarben, Aquarell-Rund- und Flachpinsel, Stifte, Palette, Sprühflasche und für die Pause ein Vesper und Getränke mitbringen. Kurs: 2412070701, Gebühr: 122,00 Euro Samstag, 13. April 2024, 11.00 – 17.00 Uhr Sonntag, 14. April 2024, 11.00 – 16.00 Uhr Grundschule, Raum siehe Aushang, Schulstraße 15, Zell u. A. Familientreff am AlbTrauf Wir wünschen allen Familien schöne Osterferien! Der Familientreff bleibt vom 25. März bis 5. April 2024 geschlossen. Ab Montag, 8. April sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für euch da! Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Telefon 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram „Familientreffs in Göppingen und in Bad Boll“

Seite 8 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Gemeinsame Mitteilungen V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Relaxsofa, dunkelbrauner Stoff | Telefon 01738779146 Flachbild Farbfernseher von Samsung, 105 x 60 cm | Telefon 7998399 750 Stk. StABA-Profilkrallen C4, 4 mm | Abluftschlauch Ø 10 cm, 3 m lang | Waschbetonplatten, 7 Stk. 40 x 60 cm, 13 Stk. 40 x 40 cm | Laptoptragetasche aus Leder | Telefon 2150 Echtholzfurniere, verschieden Holzarten, verschiedene Größen, z. B. für Intarsien | mehrere Leiter-Bücherregale, 3 – 4 Regalböden, Holzdekor, B: 75 x 80 cm, T: 20 x 25 cm | Telefon 01727276172 Esstisch antik, ausziehbar, 80 x 120 (220) cm, Eiche, mit 4 passenden Stühlen | 2 Einbau-Backöfen, 1 Kochfeld | Telefon 015156345588 Flachbild-Fernseher + Digitalreceiver, Diag. 55 cm | Globus (mit Licht) | Mandoline | Telefon 015112690222 Langlaufschuhe Salomon 301 weiß lila, Salomon 301 blau lila, Gr. 7,5/ 8 | Telefon 9152388 Ca.45 Terrassenplatten aus Beton, granitähnlich, offenporig 60 x 40 x 4 cm | Telefon 01749473087 Leder-Sofa, hellblau, 170 cm | Telefon 5369 Sehr gut erhaltenes Ledersofa | elektrische Kerzen sowie Schmuck (Glaskugeln) für Weihnachtsbaum | Telefon 015122271363 Hochwertiges Designer Ledersofa, schwarz 2-Sitzer, Hersteller Dreipunkt-Polstermöbel Donzdorf, (mit Gebrauchsspuren an Lederoberfläche) | Telefon 8011060 Älteres Keyboard Yamaha PSR-175, komplett und voll funktionsfähig | Telefon 3567 2 Iso-Trainingsmatten 70 x 200 cm | 3 Stepper 65 x 27 x 15 cm | Heimtrainer – Fahrradtrainer Sportplus Bauchtrainer | 2 Tennisschläger | 2 Kunststoff-Rollcontainer/Unterbett 75 x 55 x 16 cm | regelbarer Schwenk-Ventilator ca. 30 cm | Flachbild Monitor DELL 50 x 31 cmmit Tastatur | Telefon 1478590 Älteres Damen-Fahrrad 21-Gang | Telefon 5369 Klavier | Telefon 3751 Mülltonne 120 l | Metallbeet H: 45 cm, L: 160 cm, B: 50 cm | Telefon 0177 7500363 Spiegelscherben zum Basteln | Telefon 9151003 De Longhi Gasheizer VBF für Button Gasflaschen bis 15 kg | Holzbettgestell 2 x 1 Meter | wenig gebrauchte Matratze 2 x 1 Meter | Tellerlattenrost 2 x 1 Meter | Telefon 13713 Gesucht wird ... Model für Springerle | größere Keksdosen für Gebäck | Telefon 801070 Schallplattenspieler | Telefon 4703 Kochtopf 30 Ø | Telefon 12446 Bodenfliesen 19 x 10 cm, (Farbe egal) | Telefon 130340 Gut erhaltenen, funktionsfähigen Gefrierschrank | Telefon 80823 Reste Hartschaumplatten, PVC Styropor jede Stärke | Telefon 0172 7276172 Rosenbogen | Kletter/Rankhilfe | Wäschespinne | Brettschaukel | Telefon 0177 7500363 Holztisch, L: ca. 1,5 m oder mehr, (stabil, als Arbeitstisch verwendbar) | Telefon 0151 52586107 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Sonstige Einrichtungen Erinnerung an den Mitgliedsbeitrag Wir möchten alle Mitglieder an den diesjährigen Mitgliedsbeitrag erinnern, welcher bis zum30. März 2024 zur Zahlung fällig ist. Der Beitrag liegt derzeit bei 30,00 Euro/Jahr. Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, den Beitrag bis zum 30. März 2024 zu überweisen. Beim vorliegen einer Einzugsermächtigung, erfolgt die Abbuchung des Beitrags in diesem Jahr zum 2. April 2024. Sollte sich Ihre Bankverbindung oder Anschrift geändert haben, bitten wir um Mitteilung unter holz@gvv-boll.de oder telefonisch unter 07164 91004-12 (Montag – Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr). Möchten auch Sie Mitglied werden? Weitere Infos zur Mitgliedschaft gibts unter www.gvv-boll.de oder unter der oben genannten Telefonnummer.

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 21. März 2024 / Nr. 12 Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Wir gratulieren recht herzlich am 27. März Frau Maria Mackh zum 75. Geburtstag am 27. März Herrn Giuseppe Abate zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Jagdgenossenschaftssatzung Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Hattenhofen am 10. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen: Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Hattenhofen“ und hat ihren Sitz in 73110 Hattenhofen. § 2 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 3 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. § 4 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 5), 2. der Gemeinderat (§ 9) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. § 5 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen imRahmen des § 8 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich. § 6 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer gelten als Vertreter der anderen Miteigentümer. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte kann höchstens 5 abwesende Jagdgenossen vertreten.

Seite 36 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Gemeinde Hattenhofen 6. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Mitliederversammlung eines rechtsfähigen Vereins gelten für die Jagdgenossenschaftsversammlung entsprechend, soweit das JWMG, die DVO JWMG und diese Satzung nichts anderes regeln. Für die Abstimmung über die Verpachtung ist das Mitglied der Jagdgenossenschaft, das sich um die Pacht bewirbt, stimmberechtigt (§15 Abs. 5 JWMG). § 7 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die denwesentlichenGang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Gemeinderat. § 8 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands). b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in mehrere Jagdbezirke. d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung (§ 16 Abs. 2 JWMG). e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG. f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften. g) die Erhebung von Umlagen (§ 15 Abs. 6 JWMG). h) Änderungen der Satzung. § 9 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister oder Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. § 10 Aufgaben des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft imRahmen des §3wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks § 11 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. § 12 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und/oder Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. Sämtliche Entscheidungen des Jagdvorstands in Angelegenheiten der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind im Einvernehmenmit demVorstand des landwirtschaftlichen Ortsvereins zu treffen. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, sind die notwendigen Entscheidungen nach Absatz 1 von der Versammlung der Jagdgenossenschaft zu treffen. § 13 Abschussplanung Alle Jagdgenossen haben das Recht, in Abschusspläne (soweit deren Aufstellung erforderlich ist) resp. Zielvereinbarung, Zielsetzungen etc. Einsicht zu nehmen. Die Rechte der Jagdgenossen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. § 14 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. § 15 Verwendung des Reinertrags 1. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird der Gemeinde zweckgebunden für die Unterhaltung der Feldwege und zur Förderung der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der Reinertrag ist die Differenz aus den im Haushaltsjahr erzielten Einnahmen und den imHaushaltsjahr getätigten Ausgaben. Zuführungen an die Rücklage sind Teil des Reinertrags. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesemBeschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 3. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,– Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,– Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. § 16 Haushalts-, Kassen- undRechnungswesensowieKassen- und Rechnungsprüfung 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§ 17) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Im Zuge der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde werden die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft überprüft. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach 6 Jahren in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und demGrunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen. § 17 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht

’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 21. März 2024 / Nr. 12 aus, so kann die Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. DieBeiträge zur Umlage der Jagdgenossenwerdenbinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Bekanntmachungen 1. Die Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft bzw. des Jagdvorstandes werden im gesetzlichen Mitteilungsorgan der Gemeinde Hattenhofen bekannt gegeben. § 20 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im gesetzlichen Mitteilungsorgan der Gemeinde Hattenhofen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hattenhofen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Hattenhofen, 11. Juli 2023 Jochen Reutter Bürgermeister Kreisputzete 2024 Rund 60 freiwillige Helferinnen und Helfer beim Frühjahrsputz Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz widriger Wetterbedingungen trafen sich rund 60 Hattenhofer Bürgerinnen und Bürger, darunter auch einige Kinder und Jugendliche, am vergangenen Samstag, um bei der Markungsputzete im Rahmen der kreisweiten Aktion mitzuhelfen. Beachtenswert war, dass sich neben einigen Hattenhofer Vereinen auch eine stattliche Zahl von Privatpersonen an der Putzete beteiligten. Es ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich, dass sich für so eine Arbeit zahlreiche Helferinnen und Helfer einfinden. Insgesamt wurden mehrere Putzbezirke eingeteilt und entsprechende Gruppen gebildet. Ebenso standen Fahrzeugemit Anhängern bereit, um den Restmüll abzutransportieren. Des Weiteren wurden auch zahlreiches Altglas und andere sortierbare Materialien gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt. Um 11.30 Uhr war alles erledigt und die Helfer hatten sich ein Vesper redlich verdient. Bereits letzte Woche haben die Kindergartenkinder und die Grundschüler der Klassen drei und vier fleißig vorgearbeitet. Ein herzliches Dankeschön gilt, auch im Namen der Damen undHerren des Gemeinderats, allen, die sich Zeit genommen haben, an der Kreisputzete teilzunehmen. Dank auch denjenigen, die ein Fahrzeug für die Müllsammlung zur Verfügung gestellt und bei der Bewirtung geholfen haben. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Kommunalwahlen und Europawahl am 9. Juni Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Die Gemeinde benötigt zur Bewältigung der Kommunalwahlen mit Europawahl am 9. Juni viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sowohl für dieMitarbeit imWahlvorstand (Urnenwahl undBriefwahl –hier nachmittags) amSonntag, ab 8Uhr wie vor allem für die Zählgeschäfte Sonntagabend und tagsüber (vormittags) am Montag, 10. Juni, sind wir auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wahlhelfer*in kann natürlich nur sein, wer nicht selbst kandidiert und nicht Vertrauensperson einer Wählerliste ist. Die Mitarbeit imWahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem alle Wahlberechtigten ab 16 Jahre verpflichtet werden könnten. Die Gemeinde setzt wie seit Jahren auf freiwillige Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Eine Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 5. Juni, um 19 Uhr in der Sillerhalle erfolgen. Auch diese wird vergütet. Die Wahl selbst wird am 9. Juni von 8 Uhr bis 18 Uhr dauern. Noch amWahltag werden die Ergebnisse der Europawahl sowie der Regionalwahl und nach Möglichkeit auch der Kreistagswahl ermittelt. Sollte es für die Auszählung der Kreistagswahl nicht mehr reichen, wird dieWahl unterbrochen und amMontag weiter gezählt. Auf jeden Fall kann die Gemeinderatswahl erst montags ausgezählt werden. Mit einem Wahlergebnis ist erfahrungsgemäß dann bis Mittag zu rechnen. Wer die Gemeinde gegen eine Aufwandsentschädigung (die Gemeinde zahlt besser als es der Gesetzgeber vorschreibt) bei dieser rechtlich und organisatorisch anspruchsvollen Aufgabe helfen will, melde sich unter Angabe der Kontaktdaten bitte schriftlich oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) auf dem Rathaus. Dabei sollten Sie angeben, an welchem Tag (Sonntag Abend und/oder am Montag) Sie helfen können. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Mäharbeiten: Bitte Schmuck von Wiesenurnengräbern entfernen Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. November wieder Mäharbeiten auf unseremGemeindefriedhof durchgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Ablegen von Blumen- und sonstigem Grabschmuck auf Wiesenurnengräbern gemäß der Friedhofssatzung nicht gestattet ist. Alle Angehörigen werden daher gebeten, dennoch vorhandenen Blumen- und Grabschmuck zu entfernen, um ein ungehindertes Mähen der Rasenflächen zu gewährleisten. Sollte dennoch Grabschmuck auf den Grabstätten liegen, wird unser Bauhofteam den Grabschmuck einsammeln und zur Seite legen. Allerdings kann keine Haftung für Schäden oder Verlust übernommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Seite 38 ’s Blättle Nr. 12 / 21. März 2024 Gemeinde Hattenhofen KleineAufmerksamkeit zuOsterngesucht? Im Rathaus gibt es das Albtrauf-Säckle … regional, klein und fein Das Albtrauf-Säckle ist die passende Kleinigkeit für das Osternest. Bestehend aus diversen, hochwertigen regionalen Produkten, repräsentiert es die Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf. Folgende Editionen sind im Bürgerbüro erhältlich: • Damen-Säckle Preis 10 Euro • Männer-Säckle Preis 10 Euro • Gin-Säckle Preis 12 Euro Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Abholtermin. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: 07164 91009-12 oder -16 Unsere Auswahl an Albtrauf-Säckle Achtung: Kehrmaschinen im Einsatz Die Firma Bernauer aus Weilheim wird vor Ostern, in der Kalenderwoche 13, die Straßenreinigung durchführen. Am Montag, 25. März, fährt das Reinigungsfahrzeug durch den Ort. Die Kehrarbeiten beginnen ab 5.00 Uhr, damit der Berufsverkehr möglichst wenig behindert wird. Dabei wird auch der Wintersplitt mit aufgenommen und entsorgt. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Mitarbeit. Bitte stellen Sie Ihre Autos möglichst auf das eigene Grundstück, damit die Kehrmaschinen ungehindert die gesamte Straßenfläche reinigen können. Wir bitten diejenigen, die ihr Auto stehen lassen bzw. nicht rechtzeitig wegstellen können, dort den liegengebliebenen Splitt dann selbst zu kehren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Straßenbeleuchtung – Wartung durch die Netze BW Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, defekte Straßenlampen bzw. Störungen in der Straßenbeleuchtung dem Rathaus (Telefon 07164 91009-16, E-Mail: karin.schmid@hattenhofen.de) zu melden. Somit können die Fehler durch die Netze BW behoben und dadurch ein komplett funktionierendes Straßenbeleuchtungsnetz gewährleistet werden. Die nächste Turnusfahrt findet in der Woche vom 2. April – 5. April 2024 statt. Gefunden wurde: – eine Halskette Der Gegenstand kann nach vorheriger Terminabsprache imBürgerbüro abgeholt werden. Grundschule Hattenhofen Farbenfrohe Leseempfehlungen Die Klasse 4 hat in den letzten Wochen geschnitten, geklebt, gemalt – und vor allem: GELESEN! Fußballbücher, Rätselbücher, Pferdebücher, Abenteuerbücher, magische Welten, verrückte Schulen und vieles mehr hatten sich die Schüler*innen ausgesucht und „ihr“ Buch in den Faschingsferien gelesen. Zur anschließenden Präsentation gestalteten sie Plakate, Leserollen, Lapbooks oder eine Lesekiste. Jede*r präsentierte in den letzten zwei Wochen das Buch und las noch die Lieblingsstelle daraus vor. Es war lustig, spannend und sehr informativ und der Applaus war allen sicher. Die Empfehlungen können nun in der Aula begutachtet werden. Alle sind traurig, dass das Projekt Buchpräsentation vorbei ist – trotz aller Aufregung vor dem Vortrag! Bücherei im Schulhaus Neues aus der Bücherei

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 21. März 2024 / Nr. 12 Zahlreiche Neuheiten sind in den letzten Tagen in die Bücherei eingezogen. Dank einer Spende der Hermann- und Hilde-Walter-Stiftung konnten wir neuen Lesestoff aus den verschiedensten Kategorien, darunter Comics, Sachbücher, Bilderbücher aber auch Lesebücher für alle Altersstufen anschaffen. Die neuen Bücher werden ältere Titel ersetzen und das Sortiment ergänzen. Im Namen des gesamten Bücherei-Teams ein ganz herzliches Dankeschön an die Hermann- und Hilde-Walter-Stiftung für die großzügige Unterstützung!

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