’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 21. März 2024 / Nr. 12 aus, so kann die Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. DieBeiträge zur Umlage der Jagdgenossenwerdenbinnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Bekanntmachungen 1. Die Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft bzw. des Jagdvorstandes werden im gesetzlichen Mitteilungsorgan der Gemeinde Hattenhofen bekannt gegeben. § 20 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im gesetzlichen Mitteilungsorgan der Gemeinde Hattenhofen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hattenhofen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Hattenhofen, 11. Juli 2023 Jochen Reutter Bürgermeister Kreisputzete 2024 Rund 60 freiwillige Helferinnen und Helfer beim Frühjahrsputz Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz widriger Wetterbedingungen trafen sich rund 60 Hattenhofer Bürgerinnen und Bürger, darunter auch einige Kinder und Jugendliche, am vergangenen Samstag, um bei der Markungsputzete im Rahmen der kreisweiten Aktion mitzuhelfen. Beachtenswert war, dass sich neben einigen Hattenhofer Vereinen auch eine stattliche Zahl von Privatpersonen an der Putzete beteiligten. Es ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich, dass sich für so eine Arbeit zahlreiche Helferinnen und Helfer einfinden. Insgesamt wurden mehrere Putzbezirke eingeteilt und entsprechende Gruppen gebildet. Ebenso standen Fahrzeugemit Anhängern bereit, um den Restmüll abzutransportieren. Des Weiteren wurden auch zahlreiches Altglas und andere sortierbare Materialien gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt. Um 11.30 Uhr war alles erledigt und die Helfer hatten sich ein Vesper redlich verdient. Bereits letzte Woche haben die Kindergartenkinder und die Grundschüler der Klassen drei und vier fleißig vorgearbeitet. Ein herzliches Dankeschön gilt, auch im Namen der Damen undHerren des Gemeinderats, allen, die sich Zeit genommen haben, an der Kreisputzete teilzunehmen. Dank auch denjenigen, die ein Fahrzeug für die Müllsammlung zur Verfügung gestellt und bei der Bewirtung geholfen haben. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Kommunalwahlen und Europawahl am 9. Juni Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Die Gemeinde benötigt zur Bewältigung der Kommunalwahlen mit Europawahl am 9. Juni viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sowohl für dieMitarbeit imWahlvorstand (Urnenwahl undBriefwahl –hier nachmittags) amSonntag, ab 8Uhr wie vor allem für die Zählgeschäfte Sonntagabend und tagsüber (vormittags) am Montag, 10. Juni, sind wir auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wahlhelfer*in kann natürlich nur sein, wer nicht selbst kandidiert und nicht Vertrauensperson einer Wählerliste ist. Die Mitarbeit imWahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem alle Wahlberechtigten ab 16 Jahre verpflichtet werden könnten. Die Gemeinde setzt wie seit Jahren auf freiwillige Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Eine Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 5. Juni, um 19 Uhr in der Sillerhalle erfolgen. Auch diese wird vergütet. Die Wahl selbst wird am 9. Juni von 8 Uhr bis 18 Uhr dauern. Noch amWahltag werden die Ergebnisse der Europawahl sowie der Regionalwahl und nach Möglichkeit auch der Kreistagswahl ermittelt. Sollte es für die Auszählung der Kreistagswahl nicht mehr reichen, wird dieWahl unterbrochen und amMontag weiter gezählt. Auf jeden Fall kann die Gemeinderatswahl erst montags ausgezählt werden. Mit einem Wahlergebnis ist erfahrungsgemäß dann bis Mittag zu rechnen. Wer die Gemeinde gegen eine Aufwandsentschädigung (die Gemeinde zahlt besser als es der Gesetzgeber vorschreibt) bei dieser rechtlich und organisatorisch anspruchsvollen Aufgabe helfen will, melde sich unter Angabe der Kontaktdaten bitte schriftlich oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) auf dem Rathaus. Dabei sollten Sie angeben, an welchem Tag (Sonntag Abend und/oder am Montag) Sie helfen können. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Bürgermeister Mäharbeiten: Bitte Schmuck von Wiesenurnengräbern entfernen Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. November wieder Mäharbeiten auf unseremGemeindefriedhof durchgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Ablegen von Blumen- und sonstigem Grabschmuck auf Wiesenurnengräbern gemäß der Friedhofssatzung nicht gestattet ist. Alle Angehörigen werden daher gebeten, dennoch vorhandenen Blumen- und Grabschmuck zu entfernen, um ein ungehindertes Mähen der Rasenflächen zu gewährleisten. Sollte dennoch Grabschmuck auf den Grabstätten liegen, wird unser Bauhofteam den Grabschmuck einsammeln und zur Seite legen. Allerdings kann keine Haftung für Schäden oder Verlust übernommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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