Seite 34 ’s Blättle Nr. 47 / 21. November 2024 Gemeinde Hattenhofen welche die Gemeinde ja nicht zu verantworten habe, sondern von höherer Stelle auferlegt werden. Auch in Fragen der Flüchtlings unterbringung hat sich die Gemeinde nicht danach gedrängt, ein älteres Gebäude zu kaufen. Es war keine freie Entscheidung, letztendlich musste die Gemeinde aus gesetzlichen Vorgaben so handeln. Dieses gesetzliche Handeln wird jetzt der Gemeinde vorgehalten. Dies ist mehr als ärgerlich und so auch nicht nachvollziehbar. Auch der Hinweis, dass künftig Investitionen langfristig zu planen sind, macht die Gemeinde Hattenhofen schon seit vielen Jahrzehnten und die Folgenkosten sind der Gemeinde durchaus bewusst. Letztendlich hat die Gemeinde in den vergangenen vielen Jahren immer in Ihrem Bestand „investiert“, um das optimale aus demGebäudemanagement herauszuholen. Dies alles vom Landratsamt so widersprüchlich zu lesen, ist mehr als ärgerlich. Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die letzte große Investition (Neubau eines öffentlichen Gebäudes) 1999 mit dem Neubau des Holzkindergartens erfolgte. Bei allen weiteren Maßnahmen seit dieser Zeit wurde im Bestand saniert. Als Stichworte sei nur die Sillerhalle, die Grundschule, das Rathaus oder auch der Kindergarten genannt. Auch die Mehrfachnutzung der Sillerhalle durch Feuerwehr und Mehrzweckhalle ist mehr als herausragend. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu bewerten, dass in vergleichbaren Gemeinden neue Feuerwehrhäuser mit einem Investitionsvolumen von bis zu ca. 8 Millionen Euro gebaut werden müssen. Letztendlich fühlen sich die Städte und Gemeinden durch gebrochene Versprechen der Landes- und Bundesebene im Hinblick auf Ganztagesbetreuung etc. im Stich gelassen. Sowohl Land als auch Bund halten sich nicht an die Konnexität, das heißt, der wo bestellt bezahlt. Ein anderer Gemeinderat äußerte sich mehr als verärgert, dass die Gemeinde bei der Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung und in vielen anderen Aufgabenbereichen liefern müsse und alles Mögliche verlangt wird, ohne für den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu sorgen. Auch der Vorwurf, dass die Gemeinde nicht verantwortungsvoll mit dem Geld und der Substanz ihrer öffentlichen Einrichtung umgeht, entbehrt jeder Grundlage. Letztendlich wird jetzt die Kreisumlage erhöht, die freiwilligen Leistungen werden gestrichen und dann sieht man, wie das Gemeinwesen vor Ort „leidet“. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Gemeinde Hattenhofen keine Kreisumlage mehr bezahlt und dann abwartet, was passiert. Auch die Personalkostenentwicklung im Landratsamt ist mehr als bedenklich. Der Apparat wurde immer mehr „aufgeblasen“, so könne es nicht weitergehen. Ein anderer Sprecher wies auf das Paradoxon hin, dass einerseits von Seiten des Landkreises fehlenden Wohnbauentwicklungen beklagt werden und andererseits Auflagen aus dem gleichen Haus kommen (Stichwort Naturschutz), wo eine Bebauung fast unmöglich machen. Auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen wird die Gemeinde vor Fakten gestellt und muss finanzielle Mittel in die Hand nehmen und jetzt wird kritisiert, dass die Gemeinden hierfür Geld ausgeben. Es ist an der Zeit, dass die Gemeinde diese Sachlage gegenüber dem Kommunalamt des Landratsamt Göppingens darstellt. In diesem Zusammenhang regt ein weiterer Sprecher an, dass ein gemeinsames Schreiben mit anderen Gemeinden abgefasst werden sollte, um auf die finanzielle Zwangslage hinzuweisen. Es könne nicht sein, dass die Städten und Gemeinden immer nur den Zahlmeister spielen und alles akzeptieren müssen. Der Vorsitzende sagt zu, ein entsprechendes Schreiben an das Kommunalamt des Landkreises zu richten. Als Fazit der derzeitigen finanziellen Entwicklung bleibt festzuhalten, dass die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Frage gestellt wird und die Investitionsfähigkeit weiter zurück geht. Auch hat die Bürgerschaft zwischenzeitlich ein gutes Gefühl dafür entwickelt was in den Gemeinen machbar ist und was nicht. Diesen Eindruck hat der Vorsitzende für andere politische Ebenen nicht. Netz Dialog Von der Netze BW, Tochter des Grundversorgers ENBW, waren Regionalmanager Tobias Kemmler und Mischa Allgaier zur Sitzung geladen, um in Austausch mit den Vertretern der Gemeinde zu gehen und die Arbeit der Netze BW als Netzbetreiber des örtlichen Stromnetzes vorzustellen. 17,6 Kilometer Mittelspannungs- und 53 Kilometer Niederspannungsnetz versorgen in Hattenhofen 1039 Hausandschlüsse mit Strom bei hoher Sicherheit. Lediglich durchschnittlich 12,2 Minuten Ausfallzeiten müssen die Nutzer bei Stromstörungen inBaden-Württemberg hinnehmen. Ein im internationalen Vergleich sehr geringer Wert. Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität ist der bereits hohe Anteil an eingespeistem Strom im Ortsnetz bemerkenswert. 48 Prozent des Stromverbrauchs werden aktuell durch regenerative Energiequellen geliefert. Davon 252 Photovoltaik-Anlagen mit rund 3,322MWh Leistung. Mit 88 E-Fahrzeugen liegt dieMobilitätsquote bei ca. 4,3 Prozent des Gesamtfahrzeugbestandes. 59 Ladestationen mit 64 Ladepunkte befinden sich bereits im Gemeindegebiet. Herr Kemmler wagte abschließend eine Zukunftsprognose in das Jahr 2045. Bis dahin solle durch die Energiewende der erhöhte Strombedarf durchE-Mobilität undWärmepumpendurchdieAnzahl der regenerativen Energiequellen mindestens gedeckt werden. Ein herausforderndes Ziel, das neben der Bereitschaft vielfältiger und weiterer weitreichender Entscheidungen nur durch den Ausbau der Energieinfrastruktur gelingen könne. AusReihendesGemeinderatswurde nachgefragt, wie dieNetzeBW bei Windflaute oder fehlenden Sonnenschein reagiert. Es stellt sich die Frage, wie dies steuer- und regelbar ist. Der Vertreter der Netze BW legte dar, dass entsprechende Stromausgleiche durch das Europäische Verbundnetz von Portugal bis in die Ukraine geschaffen werden. Es ist dadurch möglich, dass entsprechende Wind- und Sonnenscheinmengen aus Portugal in das europäische Netz nach Deutschland geschoben werden. Desweiteren können Gaskraftwerke relativ schnell hochgefahren werden, um der Dunkelflaute zu entgehen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Kohlekraftwerke zügig in „Gaskraftwerken“ umgewandelt werden. Auch ist es möglich flexible „Kraftwerkskapazitäten“ im Versorgungsgebiet auszusteuern und die Stromnetze damit dynamisch stabil zu halten. Ein weiterer Gemeinderat fragte nach, wie es um die Energiespeicherung steht und wie die ENBW die Energiewende im Hinblick auf die Speicherung vollziehen wird. Die Vertreter der Netze BW legen dar, dass größere Batteriespeicher derzeit schon ausgebaut und in Erprobung sind und Speichermöglichkeiten bieten sollen. Darüber hinaus ist man auch aktuell dabei überschüssigen Strom in Gas umzuwandeln, weil dieses wesentlich besser und effizienter abgespeichert werden kann. Auf diesem Weg befindet sich die ENBW und ist auch zuversichtlich, die Speicherkapazitäten für die Zukunft schaffen zu können. Ergänzend wird es sicherlich auch für den privaten Stromkunden interessant, wenn er ggf. sein E-Fahrzeug intelligent durch Stromabgabe und Einspeisung zur Hausversorgung steuern kann. Letztendlich muss über entsprechende Haustechnik eine intelligente Bewirtschaftung der Stromversorgung stattfinden. Versteigerungen über Zoll-Auktion Die Gemeinde Hattenhofen nutzt erneut das virtuelle Auktionshaus Zoll-Auktion, das von Bund, Ländern und Gemeinden betrieben wird. Zum Ersteigern stehen ein Fiat Ducato (Doppelkabine Pritsche) sowie Basketballkörbe mit Ausleger zur Verfügung. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Gegenstände nach vorheriger Absprache vor den Geboten zu besichtigen. Interessierte können sich unter www.zoll-auktion.de anmelden und mitsteigern. Die Auktionen enden am Donnerstag, 5. Dezember 2024, um 13.00 Uhr. Die Ortsdurchfahrt ist am kommenden Sonntag, 24. November ab 10.15 Uhr während der Ansprache von Bürgermeister Jochen Reutter zum Totensonntag gesperrt. Wir bitten Ortskundige, Hattenhofen während dieser Zeit zu umfahren.
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