Blättle vom 21.11.2024

Seite 32 ’s Blättle Nr. 47 / 21. November 2024 Gemeinde Hattenhofen Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr Wir gratulieren recht herzlich am 22. November Herrn Baron Jens-Peter von Oelsen zum 80. Geburtstag am 25. November Frau Ella Müller zum 90. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Geburt 26. Oktober Romy Altmann, geboren inUlm, Tochter von Juliane Altmann und Frederik Felder Den frischgebackenen Eltern die besten Glückwünsche! Aus dem Gemeinderat Erlös Straßenfest Der Vorsitzende konnte erfreulicherweise darüber berichten, dass das diesjährige Straßenfest ein Erlös von 4.452,00 Euro ergeben hat. Der Erlös wird für die Kinder-und Jugendarbeit imJubiläumsjahr verwendet. Ausbau Glasfaser Der Vorsitzende informierte darüber, dass voraussichtlich im Februar 2025 mit den Hausbegehungen zum Ausbau des Glasfasers in der Gemeinde begonnen wird. Der Glasfaserausbau soll dann voraussichtlich im März 2025 starten und bis Ende September 2025 abgeschlossen sein. Insgesamt sollen ca. 1.350 Haushalte angeschlossen und die Arbeiten durch vier bis sechs Baukolonnen erledigt werden. Schulgasse: Kein verkehrsberuhigter Bereich in der Schulgasse Wie Anfang des Jahres im Gemeinderat diskutiert, kommt es laut einzelner Eltern in der Schulgasse durch sogenannte Elterntaxis zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Viele Elterntaxis würden die Schulgasse auchmit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Durch die chaotische Verkehrssituation rund um die Schule wäre das Unfallrisiko für die zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schüler wesentlich erhöht. Dies sei insbesondere im Winter bzw. bei Dunkelheit durchaus problematisch. Vor diesem Hintergrund wurde vom Gemeinderat Anfang des Jahres vorgeschlagen, die Schulgasse in ein verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) umzuwandeln, um so die Geschwindigkeit der Elterntaxis und folglich auch die Gefährdung der Schulkinder zu minimieren. In der Zwischenzeit hat eine Überprüfung durch die Verkehrsschau des Landratsamtes Göppingen stattgefunden. Nach Aussage des Landratsamts Göppingen dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen oder Bereichen ausgewiesen werden, die von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und über eine überwiegenden Aufenthaltsfunktion verfügen. Die Gestaltung der Straße sollte daher den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und dass dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Fußgänger und insbesondere Kinder dürfen die Straße in Ihrer ganzen Breite benutzen. Den Fußgängern wird damit ein besonderer Vertrauensschutz bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche zuerkannt. Gleichzeitig wird den Fahrzeugführern eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt. Aus diesem Grund darf in einem verkehrsberuhigten Bereich auch nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In der Rechtsprechung hat sich bei der Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 Kilometer verfestigt. Bei der Schulgasse in Hattenhofen handelt es sich um eine enge Einbahnstraße, die in eine Tempo 30 Zone integriert ist. Die Schulgasse wird zudem von Parkplätzen gesäumt. Die Verkehrsschau konnte bei Ihrem Vororttermin die geschilderte Situation nur bedingt nachvollziehen. Die Schulgasse ist im Bereich der Schule sehr eng und kurz. Vor allem im Kurvenbereich muss mit sehr geringer Geschwindigkeit gefahren werden, um die Kurven ausfahren zu können. Zudem reicht die Länge der Straße kaum aus, um auf eine erhebliche Geschwindigkeit beschleunigen zu können. Darüber hinaus kann die Verkehrs-

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