Seite 2 ’s Blättle Nr. 34 / 24. August 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 5 Gemeinde Aichelberg 8 Gemeinde Bad Boll 11 Gemeinde Dürnau 20 Gemeinde Gammelshausen 25 Gemeinde Hattenhofen 26 Gemeinde Zell u. A. 33 Stelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d) bei unseren „Kobolden“ (5- bis 6-jährige), in Vollzeit, unbefristet; Qualifikation nach § 7 Abs. 2 KiTaG Tätigkeitsbeginn: baldmöglichst Sie finden bei uns: • ein modernes Kinderhaus in einer wunderschönen, naturnahen Umgebung • Öffnungszeiten: 7 – 14 Uhr, Ganztag derzeit bis 15 Uhr • ein engagiertes, freundliches Team • Qualitätsmanagement • Weiterentwicklungs-/Fortbildungsmöglichkeiten • leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE) • zusätzliche Altersversorgung (ZVK), Jobrad-Angebot, betriebliches Gesundheitsmanagement (im Aufbau) Wir wünschen uns: • Freude an der Arbeit mit Kindern • einen liebevollen und verantwortungsvollen Umgang mit Kindern • engagiertes, kreatives und selbständiges Arbeiten • Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit • Bereitschaft zur Weiterentwicklung Interesse? Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 2. September 2023 an: Grundschul- und Kindergartenverband Dürnau-Gammelshausen Hauptstraße 16 · 73105 Dürnau Gerne auch per E-Mail an: gemeinde@duernau.de www.hausderkleinenfuesse.com FRAGEN? Tätigkeit & Kinderhaus: Frau Schwenke, Tel. 0 71 64 / 9 03 21-0 Beschäftigungsverhältnis & Tarifrecht: Herr Bärtle, Tel. 0 71 64 / 9 10 10-13 Bodenrichtwerte für den Stichtag 1. Januar 2023 Der gemeinsameGutachterausschuss für dieErmittlung vonGrundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – in der jeweils gültigen Fassung) zum 1. Januar 2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt. Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar. Göppingen, den 9. August 2023 Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. … für Aichelberg An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationsseite
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