’s Blättle Seite 7 24. August 2023 / Nr. 34 die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau (Gemeingebrauch) wird hiermit untersagt. – Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmeerlaubnis vonder UntersagungdesGemeingebrauchs erteilen, soweit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeschlossen ist, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur zu erwarten sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden. – Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird hiermit angeordnet. – Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis 30. September 2023. Hinweise: Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Landratsamt Göppingen, Umweltschutzamt, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen, Zimmer Nr. C 122 zu den üblichen Öffnungszeiten und unter www.landkreis-goeppingen.de eingesehen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden. Über den Inhalt dieser Allgemeinverfügung wurden das für den Landkreis Göppingen zuständige Polizeipräsidium sowie die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden im Geltungsbereich informiert. Der Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch beim Landratsamt Göppingen eingelegt werden. Göppingen, den 22. August 2023 gez. Jochen Heinz Erster Landesbeamter Energieagentur Landkreis Göppingen Hitzeschutz am Gebäude Klimaanlagen sind teuer in der Anschaffung und entpuppen sich schnell als Stromfresser. Alternativ dazu bietet eine Dämmung der Fassade und des Daches den gewünschten sommerlichen Hitzeschutz und führt gleichzeitig zu einer Senkung der winterlichen Heizkosten. Bei einer aufwendigen Dämmung kann der Einsatz eines Lüftungssystems von großem Vorteil sein, denn es sorgt für gute Luftqualität und verringert imWinter Lüftungswärmeverluste. Welche Maßnahmen für Ihr Gebäude optimal sind, erfahren Sie bei einer individuellen und neutralen Erstberatung der Energieagentur Landkreis Göppingen. Die Energieberater beraten Sie anbieterunabhängig, umfassend und persönlich. Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interessemelden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161 6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung. Neue Heizung – welche ist die Richtige? Bei den aktuell sommerlichen Temperaturen mag noch niemand an die kalte Jahreszeit denken. Doch in manchem Keller ist die Heizungsanlage in die Jahre gekommen. Oft warten Hausbesitzer mit dem Austausch ihrer alten Heiztechnik zu lange. Auch wenn die Werte laut Schornsteinfeger in Ordnung sind, arbeiten alte Heizungen häufig nicht mehr effizient und zuverlässig. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen Austausch der Heizung zu planen. Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystemgeeignet. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger imLandkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratungmaximal 30 Euro. Bei Interessemelden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161 6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung. Forstrevier Bad Boll Infos aus dem Forstrevier Bad Boll Revierleiter Simon Zoller Die Holzverkaufsstelle Göppingen hat im Forstrevier Bad Boll Brennholzmengen im Gemeindewald Bad Boll und im Gemeindewald Eschenbach zu verkaufen. Es handelt sich umBrennholz lang und Brennholz kurz der Baumarten Kirsche, Ahorn und Tanne am Oberen Hohackerweg (Gemeinde Bad Boll) und am Kuhnbergweg (Gemeinde Eschenbach). Preise sind wie folgt: Los Nr. Gemeinde Sorte Haupt- holzart Menge Einheit 960 (Langholz) Bad Boll BL Kirsche 2,01 Fm o. R. 22 271/24 (Kurzholz 4,00 m) Eschenbach BL Tanne 5,77 Fm o. R. Holzart Preis/Fm inkl. Mwst. Buche, Hainbuche 81,00 € Esche 77,00 € Hartes Laubholz (z. B. Eiche, Ahorn, Kirsche) 73,00 € Weiches Laubholz (z. B. Birke, Pappel, Erle) 60,00 € Nadelholz 60,00 € Brennholz-Fixlänge 4,00 € Aufschlag Bei Interesse und Anfrage wenden Sie sich per E-Mail an den örtlichen Revierleiter Simon Zoller. Sie erhalten ein Bestellformular und senden es ausgefüllt an den Revierleiter zurück. E-Mail-Adresse: s.zoller@lkgp.de Vielen Dank. Revierleiter Bad Boll Simon Zoller Gemeinsame Mitteilungen
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