Blättle vom 24.10.2024

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 43 Donnerstag, 24. Oktober 2024 Einzelpreis 0,85 € Die Winterzeit beginnt! In der Nacht von Samstag, 26.10.24 auf Sonntag, 27.10.2024, werden die Uhren um 03.00 Uhr um eine Stunde auf 02.00 Uhr zurückgestellt! Letzter Lindenmarkt in diesem Jahr Sa., 26.10.24 ab 10 Uhr am Zeller Sportplatz mit Garten-Erzeugnissen, Secondhand-Mode und anderem Schönen und Brauchbaren Wir freuen uns über die bunten Herbstblätter der Bäume im Rund um die Marktstände. Schade, dass der Markt im September wegen Regen ausfiel. Wir hoffen nun auf einen goldenen Oktobertag. Es ist der letzte Lindenmarkt in diesem Jahr und wir verabschieden uns bis zum Mai in 2025. Für das Marktkomitee Dr. Ernst Schumacher

Seite 2 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 7 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 13 Gemeinde Dürnau 25 Gemeinde Gammelshausen 31 Gemeinde Hattenhofen 34 Gemeinde Zell u. A. 46 Für unsere GROßEN (3- bis 6-jährige) suchen wir pädagogische Fachkräfte (Voll- oder Teilzeit ab 50%, unbefristet) Tätigkeitsbeginn: baldmöglichst Ihr findet bei uns: ein modernes Kinderhaus in wunderschöner, naturnaher Umgebung, Öffnungszeiten: 7-14 Uhr (Ganztag bis 15 Uhr), ein engagiertes, freundliches Team, Qualitätsmanagement, Weiterentwicklungs-/ Fortbildungsmöglichkeiten, leistungsgerechte Vergütung nach TVöD, zusätzliche Altersversorgung (ZVK), JobradAngebot, betriebliches Gesundheitsmanagement, … Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Informationsseite Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

’s Blättle Seite 3 24. Oktober 2024 / Nr. 43 Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinsame Mitteilungen Samstag, 26. Oktober 2024 Löwen-Apotheke Stuttgarter Straße 7 73066 Uhingen Telefon 07161 37352 Sonntag, 27. Oktober 2024 Storchen-Apotheke Grabenstraße 32 73033 Göppingen Telefon 07161 72323 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 4. 11. 24 24. 10. 24 31. 10. 24 Hattenhofen Zell u. A. 6. 11. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 15. 11. 24 (Freitag) 4. 11. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 5. 11. 24 Dürnau 28. 10. 24 Gammelshausen 25. 10. 24 Hattenhofen 28. 10. 24 4. 11. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. In eigener Sache Redaktionsschluss und Erscheinungstermin Aufgrund des Feiertages am 1. November 2024 ergibt sich folgende Änderungen beim Redaktionsschluss und zu den Veröffentlichungsterminen des Mitteilungsblattes. Folgende Änderungen sind zu beachten: KW 44 -> Abgabeschluss amMontag, 28. Oktober 2024, 8.00 Uhr Erscheinungstermin am Donnerstag, 31. Oktober 2024. Wir bitten um Beachtung Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 24. Oktober 2024 / Nr. 43 VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Loslassen – Breathwork zur Entspannung Dozent: Jens Czechtizky In dieser Session führe ich dich über deinen Atem in eine tiefe Entspannung. Bitte beachten: Decke und Getränk mitbringen. Kurs: 2423010215, Gebühr: 20,00 Euro Mittwoch, 23. Oktober 2024, 19.30 – 21.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Tagaus und Tagein der Bauer die Stäffele steigt – Stäffelestour und Aufstieg vom Stadtkessel zum Fernsehturm Dozent: Bernd Möbs Erklimme 250 Höhenmeter auf dem „Bäuerles-Highway“ von der Stuttgarter Innenstadt geht es sportlich hinauf zum Fernsehturm. Bitte beachten: Endpunkt: Haltestelle Ruhebank/Fernsehturm Linie U15, direkter Rückweg zum Stgt Hbf. Fahr mit öff. Verkehrsmitteln zum Start der Tour (in der Gebühr nicht enthalten). Auf Wunsch geht es noch hinauf auf den Fernsehturm (10,50 Euro extra) Grandiose Aussicht garantiert. UmAnmeldung wird gebeten bist spätestens Dienstag, 29. Oktober 2024. Kurs: 2421090206, Gebühr: 19,00 Euro Samstag, 2. November 2024, 11.00 – 14.30 Uhr Treffpunkt: Stuttgart-Marketing, Königstraße 1A (gegenüber Hbhf), 70173 Stuttgart Vortrag: „Bettgeschichten – Ach wie gut, dass ich es weiß …“ Dozent: Thomas Haubold, Baubiologe Aktuelle Entwicklungen aus Sicht der Baubiologie, zu Wasserbett, Krankenbett, Heizdecke imBett, Handy amBett…Jeder Teilnehmer erhält ein gratis Handout mit den wichtigsten Punkten des Abends. Bitte beachten: Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober 2024. Die Gebühr wird abgebucht. (keine Abendkasse). Kurs: 2421040203, Gebühr: 8,00 Euro Dienstag, 5. November 2024, 19.00 – 20.30 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Vortrag „Atme dich glücklich & gesund“ Dozent: Jens Czechtizky Unser Atem begleitet uns ein Leben lang – von der Geburt bis zum Tod. Wir nehmen ca. 20.000 Atemzüge pro Tag. Die meisten davon sicherlich unbewusst. In diesem Vortrag zeige ich auf, welches mächtige und kraftvolle „Werkzeug“ der eigene Atem ist und vermittle Techniken und Tipps. Bitte beachten: keine Abendkasse (die Gebühr wird abgebucht). Kurs: 2423010218, Gebühr: 10,00 Euro Mittwoch, 6. November 2024, 19.30 – 21.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Vortrag: Lebensfreude ist unser Kraftstoff Dozent: Thomas Haubold, Baubiologe Erfahren Sie, wie Sie Ihre Lebensfreude steigern und Ihr Zuhause in eine Wohlfühl-Oase verwandeln. Bitte beachten: Anmeldung bis spätestens Freitag, 8. November 2024. Die Gebühr wird abgebucht. (keine Abendkasse). Kurs: 2421040204, Gebühr: 8,00 Euro Dienstag, 12. November 2024, 19.00 – 20.30 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Vorträge im Herbst: 2423000301 Vortrag: Arthrose in Knie und Hüfte – von der Creme zum Ersatz Klinikdialog im Gemeindehaus Gammelshausen Dienstag, 19. November 2024, 17.30 Uhr, Eine Anmeldung ist NICHT erforderlich! 2423060301 Vortrag: Stimmungsvolle Vorweihnachtszeit – Das Geheimnis der Raunächte Dienstag, 26. November 2024, 19.00 Uhr, Gebühr: 8,00 Euro Kinderprogramm im Herbst: 2422040302 Mitmach-Theater: Kasperl wartet sehnsüchtig auf Schnee für Kinder von 3 bis ca. 7 Jahren mit dem Ebersbacher Kasperle Dienstag, 10. Dezember 2024 16.00 Uhr Gebühr: 3,00 Euro Freie Plätze im Herbst: 2423060304 Neuer Schwung für Geist und Körper (Frauen ab 50) „Leben ist Bewegung. Mit einfachen Körperübungen laden wir Sie ein, Geist und Körper zu beleben. Die Kinesiologie, von Dr. Goodheart begründet, verbindet altes und neues Wissen. Durch Muskeltests finden wir individuelle Übungen für Stressabbau und Beweglichkeit. Brain Gym fördert das Gehirn und Körperfließen. Seien Sie neugierig und machen Sie mit!“ Freitags ab 15. November 2024, 17.00 Uhr, 4 Termine, Gebühr: 42,00 Euro 2423010313 Yoga Nidra (beide Termine auch einzeln buchbar) Du möchtest tiefer in die Meditation einsteigen und oder die positiven Eigenschaften von einer besonderen und wirkungsvollenWeise des „nichts tun“ nutzen? Yoga Nidra wird einer regenerativen Wirkung von 3 – 4 Stunden Schlaf u. v. m. nachgesagt. Lerne in dieser Einheit die Version von Swami Satyananda kennen und steige über eine Körperreise (inkl. Sankalpa und Bildern) in eine tiefere Achtsamkeit in deinen Körper und dein Sein. Durch das Entspannen pendelt das Gehirn zwischen demAlpha- und Thetazustand und öffnet dadurch die Türe zu unserem Unterbewusstsein. Yoga Nidra kann im Vergleich zur klassischen Meditation nur angeleitet durchgeführt werden. Freitag 29. November 2024, 19.00 Uhr, Gebühr: 9,00 Euro 2423010314 Yoga Nidra (Teil 2) Samstag, 30. November 2024, 9.00 Uhr, Gebühr: 9,00 Euro

Seite 6 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinsame Mitteilungen 242070305 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Samstag, 30. November 2024, 18.00 Uhr, Gebühr: 30,00 Euro Alle Kurse mit, mit den einzelen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Folgende Kurse bieten wir Ihnen an: Komoot – Navigation für Fußgänger und Radfahrer Dozentin: Patricia Lippmann Kurs: 2425010502 | Gebühr: 35,00 Euro Donnerstag, 7. November 2024, 14.00 – 17.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 45, Hattenhofen Kids Safety Camp: Gefahren erkennen, Nein sagen, Hilfe holen von 6 bis 9 Jahren Dozentin: Katrin Bock Kurs: 2421030502 | Gebühr: 43,00 Euro Samstag, 9. November 2024, 9.00 – 12.00 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Onlinebanking – Die Bank, die durchgehend geöffnet hat. Dozentin: Patricia Lippmann Kurs: 2425010503 | Gebühr: 35,00 Euro Donnerstag, 14. November 2024, 14.00 – 17.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 45, Hattenhofen Me time – nicht nur für Frauen Collagen Workshop Dozentin: Nadine Kingeter Kurs: 2423010501 | Gebühr: 19,00 Euro Samstag, 23. November 2024, 14.00 – 18.00 Uhr Bürgerhaus Farrenstall, Landfrauenraum, Ringstraße 3, Hattenhofen Powerhelden: Selbstverteidigungskurs für Kinder von 7 bis 11 Jahren Dozentin: Katrin Bock Kurs: 2421030503 | Gebühr: 43,00 Euro Samstag, 25. Januar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Folgende Kurse beginnen demnächst und haben noch freie Plätze. Kursort soweit nicht anders erwähnt: Ernst-Weichel-Schule Heiningen. Bitte beachten Sie auch unsere Online-Kurse, die hier nicht aufgeführt sind. 2424046601 Deutsch für Alltagssituationen – Anfängerkurs Reiner Uhlenbrok Beginn verschoben auf: Montag, 4. November 2024, 17.15 – 18.45 Uhr, 20 Termine. Montags und Mittwochs Gebühr: 85 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424046601 2424046603 Deutsch für Alltagssituationen/A2 Reiner Uhlenbrok Beginn verschoben auf: Montag, 4. November 2024, 19.00 – 20.30 Uhr, 20 Termine. Montags und Mittwochs Gebühr: 85 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2424046603 2422096608 Nähwerkstatt Christl Gebauer Beginn: Mittwoch, 6. November 2024, 18.30 – 21.30 Uhr, 5 Termine. Gebühr: 110,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2422096608 2421066606 Vortrag: Endlich leichter Lernen Stephanie Weber Beginn: Mittwoch, 13. November 2024, 19.00 – 20.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 10,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2421066606 2422106605 Kerzen gießen für Kinder ab 7 Jahre Nadja Friedl Beginn: Donnerstag, 14. November 2024, 16.30 – 18.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 22,00 € eventuell Materialkosten vor Ort Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2422106605 2423026610 CANTIENICA – Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Marianne Daiber Beginn: Freitag, 15. November 2024, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 31,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2423026610 Redaktionsschluss: Montag, 8 Uhr

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 24. Oktober 2024 / Nr. 43 2423016605 Feldenkrais – Workshop Andrea Maier Beginn: Samstag, 16. November 2024, 13.00 – 17.00 Uhr, 1 Termin. Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 39,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2423016605 2422096602 Stricken ist das neue Yoga – Workshop Körbe, Körbchen, Taschen Angela Schad Beginn: Mittwoch, 20. November 2024, 19.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Haus in der Breite, Werkraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 2,00 € vor Ort zu bezahlen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2422096602 2422106602 Vogelfutterplätze Monika Frischknecht Beginn: Freitag, 22. November 2024, 14.00 – 20.00 Uhr, 1 Termin. Ernst-Weichel-Schule, Raum04, Bezgenrieter Straße11, Heiningen Gebühr: 46,00 € + Materialkosten vor Ort Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2422106602 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Erste Hilfe am Hund Dozentin: Corinna Standke-Nauert, Osteopathin für Tiere und Tierheilpraktikerin, Hundegestützter Coach nach der Führen-SpürenMethode Eigene Hunde können leider nicht mitgebracht werden – wir üben am Stoffhund und an meinem Hund. Bitte beachten: bringen Sie etwas zum Schreiben und evtl. ein Getränk mit. Um das Erlernte auch mit dem eigenen Hund umsetzen zu können und sich für den Notfall gut vorzubereiten, kann bei der Dozentin das Erste-Hilfe-Set zum Preis von 15,00 Euro erworben werden. Kurs: 2423030713, Gebühr: 79,00 Euro Donnerstag, ab 7. November 2024, 18.30 – 20.30 Uhr, 3 Termine Grundschule, Raum siehe Aushang, Schulstraße 15, Zell u. A. Babymassage 2 (Für Babys im Alter von 5 Wochen bis zum Krabbelalter) Dozentin: Petra Scheuermann, Hebamme Bitte beachten: bitte ein großes Handtuch mitbringen. Kursgebühr je Baby (beide Eltern können teilnehmen). Inkl. Buch und Massageöl. Kurs: 2423030717, Gebühr: 60,00 Euro Donnerstag, ab 7. November 2024, 9.00 – 10.00 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Seminar hundegestütztes Coaching nach der Führen Spüren Methode Dozentin: Corinna Standke-Nauert, Osteopathin für Tiere und Tierheilpraktikerin, Hundegestützter Coach nach der Führen-SpürenMethode Bitte beachten: Getränke und Snacks stehen bereit; bitte etwas zum Mittagessen und Schreiben mitbringen. Wetterfeste Kleidung ist nötig. Das Seminar findet ohne eigenen Hund statt. Kurs: 2421060702, Gebühr: 169,00 Euro Samstag, 9. November 2024, 10.00 – 18.00 Uhr Treffpunkt wird kurz vorher bekanntgegeben Effektvolle Oberflächengestaltung Acryl/Bitumen/Lacke und Pigmente Dozentin: Angelika Frank Bitte beachten: Keilrahmen in verschiedenen Größen z. B. 3 x 30 x 30 cm oder 2 x 40 x 40 cm, 60 x 80 cm oder eigene Größen, Acrylfarben und Tusche, wenn vorhanden, Küchenrolle, Lappen, Wassergefäße, Wasserzerstäuber, Tischabdeckung, Föhn, Malmesser, Japanspachtel, Borstenpinsel und Flächenpinsel, Farbpalette (z. B. alter Teller oder Pappteller), Becher/Behälter aller Art: min. 5 Joghurt – oder Frischkäsebecher mitbringen. Empfehlenswert ist unempfindliche Kleidung. Im Kurs stehen Bitumen, Sand, Lacke, Pigmente zur Verfügung. Materialkosten werden nach Verbrauch im Kurs eingesammelt (ca. 8,00 Euro) Kurs: 2422100701, Gebühr: 117,00 Euro Freitag, 15. November 2024, 18.00 – 21.00 Uhr Samstag, 16. November 2024, 9.30 – 17.00 Uhr mit 1 Stunde Mittagspause Grundschule, Kunstraum, Schulstraße 15, Zell u. A. Kochen für Gäste und Freunde Dozentin: Helga Lorch Bitte beachten: Behälter für Kostproben, Getränke und Geschirrtücher mitbringen. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Die Lebensmittelkosten werden am Kursabend durch die Dozentin eingesammelt. Kurs: 2423050703, Gebühr: 18,00 Euro Freitag, 15. November 2024, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Schulküche, Schulstraße 15, Zell u. A. Anmeldungen unter www.vhsraumbadbollvoralb.de oder unter der Rufnummer 07164 807-24, Frau Schwarz. Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Das Angebot ist kostenfrei und ohne Anmeldung Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet

Seite 8 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinsame Mitteilungen ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 30. Oktober 2024 – Gemeinsam kochen, gemeinsam essen Heute kochen wir gemeinsam den Klassiker der Herbstküche und essen sie dann gemeinsam vor dem Spielkreis. Freut euch auf eine leckere Kürbissuppe – wir freuen uns auf euch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Alle Angebote sind kostenfrei und ohne Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Telefon 017617303304 Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs Forstrevier Bad Boll Infos aus dem Forstrevier Bad Boll Revierleiter Simon Zoller Seit dem 1. Oktober hat die Holzerntezeit begonnen. Gerne möchten wir Sie wieder bei Ihren Holzerntearbeiten und dem Holzverkauf unterstützen. Haben Sie Wertholz für die Submission/Wertholzversteigerung zu verkaufen, dann melden Sie sich bitte bis zum 31. Dezember 2024 bei Ihrem örtlichen Revierleiter Simon Zoller oder der Holzverkaufsstelle Göppingen. Falls Sie Beratung oder Unterstützung benötigen bei Ihren geplanten Waldarbeiten können Sie ebenfalls gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail oder per Telefon an den örtlichen Revierleiter Simon Zoller. Vielen Dank. Freundliche Grüße Simon Zoller Forstrevier Bad Boll Holzverkaufsstelle Göppingen Ringstraße 8 Jonas Meier 73337 Unterböhringen Friedrichstraße 36 Telefon: 07334 928989-1 73033 Göppingen Fax: 07334 928989-2 07161 202-2440 Mobil: 0172 7322080 holzverkaufsstelle@lkgp.de E-Mail: s.zoller@lkgp.de V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Möbel umWohnregal 30 x 80 x 200 cm, 4 Einlegeböden, Fichte hell | Miniküche, Edelstahl, 2 Herdplatten + Spüle neu | Niederdruckspültischarmatur, neu | Telefon 6715 Berndes Edelstahlbräter mit Glasdeckel, Länge 38 cm Breite 25,5 cm Höhe 19 cm, nicht induktionsfähig | Telefon 01626196543 Verschiedene gut erhaltene Gartenzeitschriften (u. a. Mein schöner Garten) | Telefon 015904733526 LED Fernseher, 116 cm Bildschirmdiagonale | Telefon 9150440 Maxi Cosi Kindersitz von Römer (sehr gut erhalten) | Telefon 017663469733 Goldene und rote Christbaumkugeln in verschiedenen Größen | Telefon 01727615381 KTM Damenfahrrad 28 Zoll | Liebherr Gefrierschrank 4 Schubladen | Telefon 3485 Saeco oder Go Kaffeemaschine, mit Betriebsanleitung | Telefon 14314 Kleiderschrank aus Holz, B: 180 cm, H: 207 cm, T: 65 cm | Telefon 3957 4 Bücherkisten | Telefon 149298 Waschmaschine, Toplader, 4,5 kg Wäsche, ca. 50 cm breit | Telefon 915178 Gesucht wird ... Krauthobel mit 3 bzw. 4 hintereinander liegenden Messern (Schiffle sollte 26 cm haben) | Telefon 5655 Quitten für Quittenmus | Telefon 14260 CD-MP3 Player | Telefon 2790 Bett inklusive Lattenrost, 90 x 200 cm | Telefon 0173 5464659 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Schulen/Kindergärten Albert-Schweitzer-Schule Albershausen Apfeltage „Toll fand ich, dass wir zwei Tage mal nur Sachunterricht hatten.“ – sagte eine Schülerin der Klasse 1b der Albert-Schweitzer-Schule Albershausen nach den beiden Projekttagen der Klasse zum Thema „Apfel“.

’s Blättle Seite 9 Gemeinde Aichelberg 24. Oktober 2024 / Nr. 43 Nachdemdas Klassenzimmer passend zumMotto dekoriert wurde, konnte es losgehen. Bei schönem Wetter liefen wir zu einer Wiese mit Apfelbäumen, umdort die Äpfel aufzusammeln. Die Besitzerin der Wiese, eine Dame aus Albershausen, kam zuvor in die Klasse und erzählte ein bisschen was über ihre Wiese und beantwortete die interessierten Fragen der Kinder. In Bollerwägen wurden die stolz eingesammelten Äpfel in die Schule transportiert. Dort übten wir noch ein schönes Gedicht zu unserem Projektthema „Apfel“ ein. Am zweiten Tag wurden die gesammelten Äpfel fleißig in kleine Stücke geschnitten und daraus Apfelsaft und Apfelmus hergestellt. Unser selbst gepresster Apfelsaft wurde als „der Beste“ von uns eingestuft. Zwischendurch probierten wir auch verschiedene Apfelsorten, wobei sich nach einem Ranking herausstellte, dass der Boskoop der Lieblingsapfel der Klasse 1b ist. Zum Abschluss wurde gemeinsammit den Eltern das Apfelmus mit frisch gebackenen Waffeln verköstigt. Klasse 1b beim Äpfel sammeln Sonstige Einrichtungen Es ist ganz leicht, jemandem eine Freude zu bereiten. WIE? 1 Stunde Zeit? WAS? Besuch und/oder Spaziergang im Altenheim WO? Michael-Hörauf-Stift Bad Boll Unsere Bewohner würden sich freuen. Flexibel und ohne feste Verpflichtung, eine/n Bewohner/in an die frische Luft zu begleiten. Bitte melden bei Michael-Hörauf-Stift, Susanne Dockal, Ehrenamtsbeauftragte Telefon 07164 809-100

Seite 34 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 26. Oktober Frau Carla Maria Pra zum 80. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Geburt 7. Oktober Lukas Läpple, geboren in Göppingen, Sohn von Anna und Andreas Läpple, Friedhofstraße 53 Den frischgebackenen Eltern die besten Glückwünsche! Freiwillige Feuerwehr Hattenhofen H A U P T Ü B U N G Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu der am kommenden Samstag, 26. Oktober, um 14 Uhr stattfindendendiesjährigen Hauptübung unserer Freiwilligen Feuerwehr laden wir Sie recht herzlich ein. Das Übungsprojekt ist unser Kindergarten. Während der Übung können Sie das perfekte Können und die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehrleute verfolgen. Die Kameraden müssen für den Ernstfall immer gewappnet sein. Durch Ihr Kommen zeigen Sie Ihre besondere Anerkennung und Verbundenheit mit unserer Wehr und deren ehrenamtlichem Engagement für unsere Gemeinde. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ihr Jochen Reutter Sebastian Kuch Bürgermeister Kommandant Pressemitteilung Telefon 0711 289-88249 21. Oktober 2024 presse@netze-bw.de Netze BW verlegt neue Mittel- und Niederspannungskabel in der Ledergasse Hattenhofen. Die Netze BW GmbH beginnt am 28. Oktober in der Ledergassemit der Verlegung von neuen, leistungsfähigerenMittel- und Niederspannungskabeln. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten finden im offenen Graben auf einer Gesamtlänge von rund 260 Metern im Gehwegbereich statt. Insgesamt investiert der Netze BW rund 130.000 Euro in diese Baumaßnahme. Während der Baumaßnahme werden Parkplätze im Baustellenbereich für die Dauer der Arbeiten nicht zur Verfügung stehen. Die Netze BW bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis. Wenn alles planmäßig verläuft, wird die Baumaßnahme voraussichtlich bis Mitte Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die Gemeinde Hattenhofen wird im Zuge der Kabelverlegung vier Lichtmaste der Straßenbeleuchtung erneuern. 750 Jahre Hattenhofen Im Jahr 2025 wird unsere Gemeinde 750 Jahre alt und das feiern wir gebührend. Vom Festakt im März bis hin zum Seniorennachmittag im November erwartet Sie ein Jahr voller Veranstaltungen. Mit unserem neuen Jubiläumslogo werden wir Sie zukünftig über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. Aus dem Gemeinderat Bebauungsplan Bruckwiesen I: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss Wie vom Gemeinderat vor geraumer Zeit beschlossen, geht die Gemeinde nun mehr die Überarbeitung bzw. die Überplanung des aus den 1970er-Jahren stammenden Bebauungsplans Bruckwiesen an. Der Bebauungsplan Bruckwiesen umfasst in seiner ursprünglichen Fassung das Wohngebiet östlich der Zeller Straße und reicht vom Nettomarkt im Norden bis an den südlichen Ortsrand. Letztmalig wurde der Bebauungsplan im Jahr 2009 partiell überarbeitet. Die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplans setzt dabei für die jeweiligen Quartiere unterschiedliche bauliche Dichten und zulässigeGebäudekubaturen fest, wobei es klar erkennbar ist, dass diese insbesondere imHinblick auf zulässige Gebäudehöhen kaum mehr den heutigen Anforderungen genügen. In den vergangenen Jahren wurden bei Bauvorhaben daher zahlreiche Befreiungen von den Festsetzungen zugelassen, um diese zu ermöglichen. Die Gemeinde ist jedoch bestrebt, durch Maßnahmen der Innenentwicklung eine Nachverdichtung des bestehenden Siedlungskörpers zu ermöglichen. Da der ursprüngliche Bebauungsplan eine überaus Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr

’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 24. Oktober 2024 / Nr. 43 große Wohnbaufläche umfasst, hat der Gemeinderat in einer seiner früheren Sitzungen festgelegt, dass dieser Bebauungsplan in Teilabschnitten überplant werden soll. Begonnen wird nun mit dem Quartier zwischen dem Pliensbacher Weg, der Bruckwiesenstraße, demEichenweg und dem Lärchenweg. Trotz der relativ großzügigen Grundstücke lässt dieses Quartier derzeit nur eine eingeschossige Bebauung zu. Ebenso sind die zulässigen Traufhöhen in Verbindung mit den zulässigen Dachneigungen und den Vorgaben zur Ausgestaltung von Dachgauben nicht mehr zeitgemäß. Angesichts eines bevorstehenden Generationenwechsels im Quartier ist in der Zukunft damit zu rechnen, dass vermehrt bestehende Gebäude umgebaut oder durch Neubauten ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund strebt die Gemeinde eine Nachverdichtung im Quartier an, insbesondere auch im Hinblick auf eine sinnvolle Nutzung des Dachraumes. Um einheitliche Vorgaben zu schaffen, soll nun ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierzu soll insbesondere aus einem reinen Wohngebiet ein allgemeines Wohngebiet werden und auch die Bebauung von Doppelhäusern neben Einzelhäusern zugelassen werden. Darüber hinaus werden auch die Trauf- undGebäudehöhen angepasst sowie kleinere Veränderungen bei den Nebenanlagen, bei der Zisternennutzung und der Gestaltung von Dachgauben angegangen. Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird auf die Anlage von Versickerungsmulden verzichtet, da aufgrund der bekannten geologischen Verhältnisse eine Versickerung fast nicht stattfinden kann. Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Bruckwiesen I und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch. Die erforderlichen Veröffentlichungen erfolgen in Kürze. Grundsteuerreform: Neue Hebesätze ab 1. Januar 2025 Grundsteuer B: 210 v. H. Grundsteuer A: 500 v. H. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist das derzeitige Bewertungssystem der Grundsteuer für unrechtmäßig erklärt worden. Die Länder mussten von daher ein eigenes Bewertungsmodell aufstellen, welches seit geraumer Zeit vorliegt und zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Beim bisherigen Modell der Grundsteuer B gilt das Einheitswertverfahren d. h. Art und Maß der baulichen Nutzung sind maßgebend. Es gab bisher einen Unterschied, ob ein altes Haus oder ein neueres Gebäude auf dem Grundstück steht. Der bisherige Hebesatz der Gemeinde Hattenhofen liegt bei Grundsteuer A und B bei 380 v. H. Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2005 im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Haushaltskonsolidierung geändert und sind damit seit 20 Jahren unverändert. Das neue Bewertungsverfahren ändert sich grundlegend, sodass es zu größeren Veränderungen bei den einzelnen Grundstückseigentümern kommt, da künftig nur noch der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße zugrunde gelegt werden. Das Maß der baulichen Nutzung spielt keine Rolle mehr. Die Besteuerung bei der Grundsteuer A entspricht dem Bundesmodell. Hierunter fallen u. a. Äcker, Wiesen und Waldflächen etc. Anders als bisher werden die Wohngebäude auf den Hofstellen, die bisher unter Grundsteuer A gefallen sind, unter Grundsteuer B fallen. Die Berechnung ist äußerst kompliziert und orientiert sich an der Art der landwirtschaftlichen Nutzung sowie an verschiedenen weiteren Kriterien. Mit der neuen Hebesatzsatzung gelten dann ab 1. Januar 2025 die neuen Hebesätze. Des Weiteren wird künftig alle 7 Jahre eine neue Hauptfeststellung (d. h. eine neue Bewertung) vorgenommen. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass zwingend alle 7 Jahre die Hebesätze durch eine Satzung neu festgelegt werden müssen. Die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird basiert auf den Werten aus dem Jahr 2022. Somit muss zum1. Januar 2031 auf Basis des Jahres 2029 eine neue Bewertung vorgenommen werden. Die Bodenrichtwerte sind in den Gemeinden örtlich unterschiedlich und werden vom Gutachterausschuss auf Basis des Jahres 2022 festgelegt d. h. für die Grundsteuer 2025 bis 2030 gelten nicht die aktuellen Bodenrichtwerte, sondern die Werte aus dem Jahr 2022. Der Bodenrichtwert in Hattenhofen beträgt zwischen 270 €/m² und 370 €/m². Aufgrund der verschiedenen Bodenrichtwerte in den Verbandsgemeinden ist ein Vergleich zu anderen Gemeinden nur bedingt möglich. Außerdem kommen weitere strukturelle Unterschiede in den Gemeinden hinzu, die eine Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden fast unmöglich machen, wie beispielsweise die Größe der Gewerbegebiete. Außerdemmuss berücksichtigt werden, dass die Gemeinden bereits jetzt sehr unterschiedliche Grundsteueraufkommen haben. Für die Städte und Gemeinde in Baden-Württemberg entwickelte sich die Grundsteuer in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wichtigen Ertragsquelle. Die Entwicklung der Erträge bei der Grundsteuer A liegen bei der Gemeinde Hattenhofen in den Jahren 2020 bis 2024 im Durchschnitt bei ca. 17.000 Euro. Für die Grundsteuer B liegen die Erträge für die Gemeinde Hattenhofen im Schnitt bei ca. 400.000 Euro. Auf die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) entfallen mit rund 17.000 Euro lediglich rund 4 Prozent aller Grundsteuererträge. Künftig werden die Wohnhäuser der Land- und Forstbetriebe, die bisher unter die Grundsteuer A gefallen sind, der Grundsteuer B unterliegen. Bei der aktuellen bis 31. Dezember 2024 geltenden Grundsteuerermittlung spielt die Bebauung auf einemGrundstück die entscheidende Rolle. Neubauten in denWohngebieten bzw. Gewerbeimmobilien begründen daher die Anstiege in den vergangenen Jahren. Da sich künftig die Grundsteuer B lediglich aus der Grundstücksgröße sowie demBodenrichtwert bemisst, wird sich die Grundsteuerlast prozentual sehr deutlich zu Lasten der Wohngebäude verschieben. Auch besteht für die Gemeinde keine rechtliche Möglichkeit für Wohngebiete sowie Gewerbegebiete unterschiedliche Hebesätze festzusetzen. Wichtig ist es, anhand konkreter Beispiele die Auswirkungen in der Gemeinde darzustellen: Ein landwirtschaftliches Flurstück zahlt derzeit eine Grundsteuer A von 5,81 €. Bei der Berechnung nach dem neuen Modell mit einem Hebesatz von 740 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 15,91 € bezahlt werden müssen. Das ist eine Erhöhung von 10,10 €, was 274 % entspricht. Die Verwaltung stellte bei der Grundsteuer B drei Varianten zur Diskussion. Variante A ist ein Hebesatz bei der Grundsteuer B von 210 v. H. Bei diesem Hebesatz wäre das Grundsteueraufkommen voraussichtlich auf gleichem Niveau wie vor der Reform. Für ein älteres Gebäude in den Bruckwiesen mit 545 m² zahlt der Eigentümer derzeit eine Grundsteuer von 202,58 €. Bei der Berechnung nach dem neuen Modell mit einem Hebesatz von 210 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 385,27 € bezahlt werden müssen. Dies ist eine Erhöhung von 182,69 € was 90 % entspricht. Für ein älteres Gebäude im Bereich Dobelwiesen mit 541 m² zahlt der Eigentümer derzeit eine Grundsteuer von 209,61 €. Bei der Berechnung nach demneuenModell mit einemHebesatz von210 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 335,96 € bezahlt werden müssen. Dies ist eine Erhöhung von 126,35 €, was 60% entspricht. Für ein neueres Gebäude mit 335 m² zahlt der Eigentümer derzeit eineGrundsteuer von 281,35€. Bei der Berechnung nach demneuen Modell mit einem Hebesatz von 210 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 198,37 € bezahlt werden müssen. Das ist eine Reduzierung von 82,98 €, was 29 % entspricht. Für ein unbebautes Grundstück mit 575 m² zahlt der Eigentümer derzeit eine Grundsteuer von 58,48 €. Bei der Berechnung nach dem neuen Modell mit einem Hebesatz von 210 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 572,75 € bezahlt werden müssen. Dies ist eine Erhöhung von 514,27 €, was 879 % entspricht. Für eine Eigentumswohnung zahlt der Eigentümer derzeit eine Grundsteuer von 226,44 €. Bei der Berechnung nach dem neuen Modell mit einem Hebesatz von 210 v. H. würde für das gleiche Flurstück ab 2025 144,67 € bezahlt werden müssen. Das ist eine Reduzierung von 81,77 €, was 36 % entspricht. Variante B ist ein Hebesatz bei der Grundsteuer B von 220 v. H. was einer prozentualen Erhöhung von 5 % entspricht. Bei diesem Hebesatz erhöht sich das Grundsteueraufkommen voraussichtlich um 20.000 € im Vergleich zu dem Aufkommen vor der Reform. Variante C ist ein Hebesatz bei der Grundsteuer B von 230 v. H. was einer prozentualen Erhöhung von 10 % entspricht. Bei diesem Hebesatz erhöht sich das Grundsteueraufkommen voraussichtlich um 40.000 € im Vergleich zu dem Aufkommen vor der Reform. Sollte ein Bürger der Auffassung sein, dass der Bodenrichtwert zu hoch ist, gibt es die Möglichkeit ein qualifiziertes Gurtachten zu

Seite 36 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinde Hattenhofen beauftragen. Der neue Wert muss dabei um 30 % vom alten abweichen. Dieses Gutachten muss selbst beauftragt und bezahlt werden und gilt nur bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt. Auch ist es wichtig zu wissen, dass die Eigentümer, die bereits Einspruch gegen Ihren Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt haben, trotzdem ab 1. Januar 2025 die neu berechnete Grundsteuer bezahlen müssen. Im Verwaltungsdeutsch heißt das: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Für die Gemeinde Hattenhofen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Bereits seit 20 Jahren ist der Hebesatz der Grundsteuer A und B unverändert. Da die Gemeinde Hattenhofen im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt aufweist, hat das Kommunalamt im Haushaltserlass 2024 bereits darauf hingewiesen, dass von Seiten des Landratsamtes eine Anpassung der Realsteuerhebesätze in den kommenden Jahren als unumgänglich angesehen wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass „die Gemeinde Hattenhofen die notwendigen Gestaltungsspielräume nachhaltig sichern muss, um so auch künftig gesetzeskonforme und auskömmliche Haushalte zu erreichen“. Weiter muss berücksichtigt werden, dass der Landkreis anstrebt, im nächsten Jahr den Kreisumlagehebesatz deutlich zu erhöhen. Diese Erhöhung schlägt sich auf alle Gemeinden durch. Für die Gemeinde Hattenhofen bedeutet dies eine Mehrbelastung um ca. 230.000 Euro. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass die Grundsteuerreform von einer sogenannten Aufkommensneutralität ausgeht. Dies bedeutet, dass durch die Reform kein höheres Aufkommen der Grundsteuer in der örtlichen Gesamtsumme erfolgen soll. Gleichwohl kann es zu Verschiebungen bei den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. In der Diskussion legten verschiedene Sprecher des Gemeinderats dar, dass der Hebesatz der Grundsteuer B zunächst auf 210 v. H. festgelegt werden sollten, da die Bürgerinnen und Bürger aktuell vor zahlreichen Preis- und Kostensteigerungen stehen. Hinsichtlich der Grundsteuer A regte ein Sprecher an, die vorgeschlagene Erhöhung zu überdenken, da erst 70 % der Messbescheide vorliegen und die Materie äußerst komplex ist. Es sollte abgewartet werden, wie sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 entwickelt und dann in einem Jahr (Herbst 2025) erneut darüber diskutiert werden. Von Seiten des Vorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzzahlen für 2025 unter „keinem guten Stern stehen“ und deshalb eine neuerliche Beratung im Herbst 2025 unabdingbar ist. Einstimmig hat der Gemeinderat die Grundsteuer A mit dem Hebesatz 500 v. H. und die Grundsteuer B mit dem Hebesatz 210 v. H. beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Hebesätze der Grundsteuer im Herbst 2025 erneut zur Beratung zu bringen. Änderungen im Haushaltsplan Sanierung Gasthof Lamm und Erwerb der Hauptstraße 51 Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2024 beschlossen. Der Nachtrag ist aufgrund des Erwerbs der Hauptstraße 51 zur Unterbringung von Geflüchteten sowie dem erhöhten Sanierungsbedarf im Gasthof Lamm notwendig. In diesem Zuge werden auch die sonstigen wesentlichen Änderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben, berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich im Vergleich zum Plan-ansatz eine leichte Verschlechterung von -62.300 €. Geplant wurde bei der Haushaltplanung mit einem ordentlichen Ergebnis von -603.070 €. Dies verschlechtert sich im vorliegenden Nachtrag auf -665.370 €. Größere Veränderungen im Ergebnishaushalt ergeben sich beim Gebäudemanagement durch die Inbetriebnahme des Gebäudes Hauptstraße 51. Des Weiteren werden weitere 30.000 € an Planungskosten für ein naturschutzfachliches Gutachten für das Wohngebiet Bäumle eingeplant. Zudem haben sich kleinere Änderungen im Bereich Rathaus, Kindergarten, Sillerhalle, Gemeindestraßen und Sauerbrunnen ergeben. Im Finanzhaushalt ergeben sich größere Änderungen bei der Investitionstätigkeit. Der Ansatz für den Umbau des Gasthofes Lamm wird um 170.000 € erhöht. Für den Erwerb der Hauptstraße 51 werden 142.550 € eingeplant. Für die Beschaffung des neuen Baggers beim Bauhof werden weitere 6.650 € eingeplant sowie für die Ersatzbeschaffung des Transporters imBauhof wird ein Planansatz von 30.000 € zur Verfügung gestellt. Die Neugestaltung des Schulhofs wird nicht mehr im Jahr 2024 realisiert werden. Daher wird der Planansatz auf 0 € herabgesetzt. Im Haushalt 2025 wird dann ein neuer Ansatz gebildet. Im Kindergarten ist die Beschaffung eines Spielgerätes im Außenbereich in Höhe von 50.000 € geplant. Hier werden weitere Mittel in Höhe von 5.000 € bereitgestellt. Beim Breitbandausbau werden neue Planansätze für die barrierefreien Bushaltestellen und den Sportplatz gebildet sowie der Planansatz für den Breitbandausbau in der Schillerstraße erhöht. Insgesamt werden zusätzliche Mittel von 19.600 € zur Verfügung gestellt. Für den Ausbau des Radwegs nach Schlierbach wird eine Schlusszahlung von 4.200 € fällig. Außerdem wurden im Zuge der Entwässerung des Sportplatzes für den Parkplatz amSportplatz 14.550 € zur Verfügung gestellt. Durch diese Veränderungen ergibt sich eine Verschlechterung von 346.000 € im Finanzhaushalt aus der aufgeführten Investitionstätigkeit. Insgesamt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf inHöhe von 588.110 €. Die liquiden Mittel verringern sich damit umweitere 402.300 €. Am Jahresende stehen damit noch 2. 949.211 € an liquiden Mittel zur freien Verfügung. Im Ergebnis verschlechtert sich der Nachtragshaushalt im Ergebnishaushalt im Vergleich zur Haushaltsplanung 2024. Im Finanzhaushalt erhöht sich der Finanzierungsmittelbedarf durch die Investitionstätigkeit. Dennoch stehen der Gemeinde Hattenhofen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, um diesen Finanzmittelbedarf aus „eigener Kraft“ finanzieren zu können. Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Unterkünfte Ledergasse 22 und Hauptstraße 51 Die letzte Änderung der Benutzungsgebühren für die Ledergasse 22 fand in der Gemeinderatssitzung vom 21. September 2022 statt. Hierbei wird zwischen einer flächenbezogenen Gebühr prom² Fläche pro Monat und einer personenbezogenen Gebühr pro Person pro Monat unterschieden. Die flächenbezogene Gebühr in der Ledergasse 22 beträgt derzeit monatlich 10,20 € /m². Die personenbezogene Gebühr beträgt monatlich 160 €/Person. Die Ledergasse 22 ist ein angemietetes Objekt der Gemeinde Hattenhofen. In diesem Jahr wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Hauptstraße 51 zu erwerben und als Flüchtlingsunterkunft zu betreiben. Daher ist eine Neukalkulation notwendig. Zudem wurden die Werte der Ledergasse 22 überprüft. Für die beiden Gebäude wird eine separate Gebühr ermittelt. Die Überprüfung der Gebühren in der Ledergasse 22 hat ergeben, dass die flächenbezogene Gebühr ummonatlich 0,40 €/m² erhöht werden soll. Dies ist auf die erhöhtenMietaufwendungen zurückzuführen. Hingegen soll die personenbezogene Gebühr ummonatlich 21 €/Person sinken. Grund hierfür ist, dass bei der letzten Kalkulation aufgrund der globalen Lagenmit steigenden Energie- und Heizkosten gerechnet wurde. Diese Werte werden in der vorliegenden Kalkulation nach unten korrigiert. Die anderen Nebenkosten werden ebenfalls angepasst. So ergibt sich eine neue flächenbezogene Gebühr von monatlich 10,60 €/m² und eine personenbezogene Gebühr von monatlich 139 €/Person. Bei der Hauptstraße 51 handelt es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude. Daher werden bei der flächenbezogenen Gebühr die Abschreibungen, Kapitalverzinsung, Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Kosten für die Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger und Grundsteuer berücksichtigt. Hierbei ergibt sich ein Gebührensatz von monatlich 19,10 €/m². Anders als bei der Ledergasse 22 kann man bei der Hauptstraße 51 nicht auf Werte aus den Vorjahren zurückgreifen. Daher erfolgt die Ermittlung der Nebenkosten anteilig anhand der Kosten für die Ledergasse 22. Somit ergibt sich ein personenbezogener Gebührensatz von monatlich 147 €/Person. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt der Vorsitzende, dass Leerstände finanziell zu Lasten der Gemeinde gehen. Aktuell sind die Unterkünfte voll belegt. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmt der Gemeinderat einstimmig den neuen Gebührenkalkulationen für die Ledergasse 22 und Hauptstraße 51 zu.

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