Seite 36 ’s Blättle Nr. 43 / 24. Oktober 2024 Gemeinde Hattenhofen beauftragen. Der neue Wert muss dabei um 30 % vom alten abweichen. Dieses Gutachten muss selbst beauftragt und bezahlt werden und gilt nur bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt. Auch ist es wichtig zu wissen, dass die Eigentümer, die bereits Einspruch gegen Ihren Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt haben, trotzdem ab 1. Januar 2025 die neu berechnete Grundsteuer bezahlen müssen. Im Verwaltungsdeutsch heißt das: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Für die Gemeinde Hattenhofen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Bereits seit 20 Jahren ist der Hebesatz der Grundsteuer A und B unverändert. Da die Gemeinde Hattenhofen im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt aufweist, hat das Kommunalamt im Haushaltserlass 2024 bereits darauf hingewiesen, dass von Seiten des Landratsamtes eine Anpassung der Realsteuerhebesätze in den kommenden Jahren als unumgänglich angesehen wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass „die Gemeinde Hattenhofen die notwendigen Gestaltungsspielräume nachhaltig sichern muss, um so auch künftig gesetzeskonforme und auskömmliche Haushalte zu erreichen“. Weiter muss berücksichtigt werden, dass der Landkreis anstrebt, im nächsten Jahr den Kreisumlagehebesatz deutlich zu erhöhen. Diese Erhöhung schlägt sich auf alle Gemeinden durch. Für die Gemeinde Hattenhofen bedeutet dies eine Mehrbelastung um ca. 230.000 Euro. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass die Grundsteuerreform von einer sogenannten Aufkommensneutralität ausgeht. Dies bedeutet, dass durch die Reform kein höheres Aufkommen der Grundsteuer in der örtlichen Gesamtsumme erfolgen soll. Gleichwohl kann es zu Verschiebungen bei den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. In der Diskussion legten verschiedene Sprecher des Gemeinderats dar, dass der Hebesatz der Grundsteuer B zunächst auf 210 v. H. festgelegt werden sollten, da die Bürgerinnen und Bürger aktuell vor zahlreichen Preis- und Kostensteigerungen stehen. Hinsichtlich der Grundsteuer A regte ein Sprecher an, die vorgeschlagene Erhöhung zu überdenken, da erst 70 % der Messbescheide vorliegen und die Materie äußerst komplex ist. Es sollte abgewartet werden, wie sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 entwickelt und dann in einem Jahr (Herbst 2025) erneut darüber diskutiert werden. Von Seiten des Vorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzzahlen für 2025 unter „keinem guten Stern stehen“ und deshalb eine neuerliche Beratung im Herbst 2025 unabdingbar ist. Einstimmig hat der Gemeinderat die Grundsteuer A mit dem Hebesatz 500 v. H. und die Grundsteuer B mit dem Hebesatz 210 v. H. beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Hebesätze der Grundsteuer im Herbst 2025 erneut zur Beratung zu bringen. Änderungen im Haushaltsplan Sanierung Gasthof Lamm und Erwerb der Hauptstraße 51 Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2024 beschlossen. Der Nachtrag ist aufgrund des Erwerbs der Hauptstraße 51 zur Unterbringung von Geflüchteten sowie dem erhöhten Sanierungsbedarf im Gasthof Lamm notwendig. In diesem Zuge werden auch die sonstigen wesentlichen Änderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben, berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich im Vergleich zum Plan-ansatz eine leichte Verschlechterung von -62.300 €. Geplant wurde bei der Haushaltplanung mit einem ordentlichen Ergebnis von -603.070 €. Dies verschlechtert sich im vorliegenden Nachtrag auf -665.370 €. Größere Veränderungen im Ergebnishaushalt ergeben sich beim Gebäudemanagement durch die Inbetriebnahme des Gebäudes Hauptstraße 51. Des Weiteren werden weitere 30.000 € an Planungskosten für ein naturschutzfachliches Gutachten für das Wohngebiet Bäumle eingeplant. Zudem haben sich kleinere Änderungen im Bereich Rathaus, Kindergarten, Sillerhalle, Gemeindestraßen und Sauerbrunnen ergeben. Im Finanzhaushalt ergeben sich größere Änderungen bei der Investitionstätigkeit. Der Ansatz für den Umbau des Gasthofes Lamm wird um 170.000 € erhöht. Für den Erwerb der Hauptstraße 51 werden 142.550 € eingeplant. Für die Beschaffung des neuen Baggers beim Bauhof werden weitere 6.650 € eingeplant sowie für die Ersatzbeschaffung des Transporters imBauhof wird ein Planansatz von 30.000 € zur Verfügung gestellt. Die Neugestaltung des Schulhofs wird nicht mehr im Jahr 2024 realisiert werden. Daher wird der Planansatz auf 0 € herabgesetzt. Im Haushalt 2025 wird dann ein neuer Ansatz gebildet. Im Kindergarten ist die Beschaffung eines Spielgerätes im Außenbereich in Höhe von 50.000 € geplant. Hier werden weitere Mittel in Höhe von 5.000 € bereitgestellt. Beim Breitbandausbau werden neue Planansätze für die barrierefreien Bushaltestellen und den Sportplatz gebildet sowie der Planansatz für den Breitbandausbau in der Schillerstraße erhöht. Insgesamt werden zusätzliche Mittel von 19.600 € zur Verfügung gestellt. Für den Ausbau des Radwegs nach Schlierbach wird eine Schlusszahlung von 4.200 € fällig. Außerdem wurden im Zuge der Entwässerung des Sportplatzes für den Parkplatz amSportplatz 14.550 € zur Verfügung gestellt. Durch diese Veränderungen ergibt sich eine Verschlechterung von 346.000 € im Finanzhaushalt aus der aufgeführten Investitionstätigkeit. Insgesamt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf inHöhe von 588.110 €. Die liquiden Mittel verringern sich damit umweitere 402.300 €. Am Jahresende stehen damit noch 2. 949.211 € an liquiden Mittel zur freien Verfügung. Im Ergebnis verschlechtert sich der Nachtragshaushalt im Ergebnishaushalt im Vergleich zur Haushaltsplanung 2024. Im Finanzhaushalt erhöht sich der Finanzierungsmittelbedarf durch die Investitionstätigkeit. Dennoch stehen der Gemeinde Hattenhofen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, um diesen Finanzmittelbedarf aus „eigener Kraft“ finanzieren zu können. Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Unterkünfte Ledergasse 22 und Hauptstraße 51 Die letzte Änderung der Benutzungsgebühren für die Ledergasse 22 fand in der Gemeinderatssitzung vom 21. September 2022 statt. Hierbei wird zwischen einer flächenbezogenen Gebühr prom² Fläche pro Monat und einer personenbezogenen Gebühr pro Person pro Monat unterschieden. Die flächenbezogene Gebühr in der Ledergasse 22 beträgt derzeit monatlich 10,20 € /m². Die personenbezogene Gebühr beträgt monatlich 160 €/Person. Die Ledergasse 22 ist ein angemietetes Objekt der Gemeinde Hattenhofen. In diesem Jahr wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Hauptstraße 51 zu erwerben und als Flüchtlingsunterkunft zu betreiben. Daher ist eine Neukalkulation notwendig. Zudem wurden die Werte der Ledergasse 22 überprüft. Für die beiden Gebäude wird eine separate Gebühr ermittelt. Die Überprüfung der Gebühren in der Ledergasse 22 hat ergeben, dass die flächenbezogene Gebühr ummonatlich 0,40 €/m² erhöht werden soll. Dies ist auf die erhöhtenMietaufwendungen zurückzuführen. Hingegen soll die personenbezogene Gebühr ummonatlich 21 €/Person sinken. Grund hierfür ist, dass bei der letzten Kalkulation aufgrund der globalen Lagenmit steigenden Energie- und Heizkosten gerechnet wurde. Diese Werte werden in der vorliegenden Kalkulation nach unten korrigiert. Die anderen Nebenkosten werden ebenfalls angepasst. So ergibt sich eine neue flächenbezogene Gebühr von monatlich 10,60 €/m² und eine personenbezogene Gebühr von monatlich 139 €/Person. Bei der Hauptstraße 51 handelt es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude. Daher werden bei der flächenbezogenen Gebühr die Abschreibungen, Kapitalverzinsung, Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Kosten für die Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger und Grundsteuer berücksichtigt. Hierbei ergibt sich ein Gebührensatz von monatlich 19,10 €/m². Anders als bei der Ledergasse 22 kann man bei der Hauptstraße 51 nicht auf Werte aus den Vorjahren zurückgreifen. Daher erfolgt die Ermittlung der Nebenkosten anteilig anhand der Kosten für die Ledergasse 22. Somit ergibt sich ein personenbezogener Gebührensatz von monatlich 147 €/Person. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt der Vorsitzende, dass Leerstände finanziell zu Lasten der Gemeinde gehen. Aktuell sind die Unterkünfte voll belegt. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmt der Gemeinderat einstimmig den neuen Gebührenkalkulationen für die Ledergasse 22 und Hauptstraße 51 zu.
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