Blättle vom 24.10.2024

’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 24. Oktober 2024 / Nr. 43 Schulverband Westliche Voralb Der Vorsitzende informiert über die Verbandsversammlung des Zweckverbands Westliche Voralb. Insbesondere ist erfreulich, dass mit Beginn des neuen Schuljahres drei Klassen der Klassenstufe fünf gebildet werden konnten. Die Gemeinschaftsschule steht damit auf ausgesprochen soliden Füßen. Auch konnten im vergangenen Jahr Verbesserungen im Schülerbusverkehr erreicht werden. Erfreulich ist auch, dass beim Jahresabschluss 2023 erneut keine Verbandsumlage benötigt wird. Auch die Haushaltssatzung 2024 sieht keine Inanspruchnahme einer Verbandsumlage vor. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass die Gemeinschaftsschule einen sehr positiven Anklang bei den Schülerinnen und Schüler, den Eltern und der Bevölkerung findet. Zensus 2022 Mit Bescheid vom 24. September 2024 hat das statistische Landesamt mitgeteilt, dass für die Gemeinde Hattenhofen zum15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 2.943Personen festgestellt wird. Diese Zahl liegt in der Schwankungsbreite der Einwohnerzahlen für unsere Gemeinde der letzten Jahre, die zwischen ca. 2040 und ca. 3000 Einwohnern liegt. Sanierungskosten Gasthof Lamm Der Gemeinderat hat zur Kenntnis genommen, dass die Sanierung des Gasthofes Lamm mit Kosten in Höhe von 895.000 Euro abschließt. Dies deckt sich mit den Informationen an den Gemeinderat zu Beginn des Jahres 2024. Bündelausschreibung für den Strom- und Erdgasbezug Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen, dass sich die Gemeinde wiederum an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg für den Strom und Erdgasbezug für die Jahre 2026 bis 2028 beteiligt. Letztendlich bleibt abzuwarten in wie weit die Ausschreibung vernünftige und wirtschaftliche Ergebnisse bringt. Öffnung der regionalenGrünzüge für Freiflächen PhotovoltaikAnlagen Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Gemeinde Hattenhofen von der Öffnung der regionalen Grünzüge für Freiflächen Photovoltaik-Anlagen nicht tangiert ist. Das nächstgelegene Vorranggebiet befindet sich entlang der Autobahn A8 zwischen den Gemeinden Holzmaden und Aichelberg. Gemeindejubiläum 2025 Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr 2025 – 750 Jahre Hattenhofen – auf Hochtouren laufen. Der Gemeinderat wurde anhand einer Übersicht darüber informiert, welche Veranstaltungen und Aktionen im Jubiläumsjahr vorgesehen sind. Auf die Veröffentlichung im aktuellen Mitteilungsblatt wird verwiesen. European Energy Award in Gold Für ihre vorbildliche energie- und klimapolitischen Anstrengungen wird der Gemeinde Hattenhofen als erste Kommune im Landkreis Göppingen mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. Der EEA ist ein Europäisches Qualitätszertifikat, dass für die Umsetzung von Energie und Klimaschutzmaßnahmen in Städten, Gemeinden und Landkreisen verliehen wird. Die Verleihung des European Energy Award in Gold findet Ende November in Südtirol (Bozen) statt. Unter anderem werden dabei Städte wie Straßburg, Grenoble, Karlsruhe, Freiburg, Bruneck, Meran und Zermatt mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. Kabelverlegung in der Ledergasse Die Netze BW wird im Fußwegbereich der Ledergasse vom Schulhausparkplatz bis zur Einmündung Limburgweg ab Anfang November ein neues Mittelspannungskabel verlegen. Die Arbeiten sollen bis Mitte Dezember abgeschlossen werden. Volksbegehrung „Landtag verkleinern“ Auf Nachfrage aus dem Gremium informiert der Vorsitzende darüber, dass das Volksbegehre „Landtag verkleinern“ aktuell läuft und Formblätter von der Homepage der Initiative heruntergeladen und imRathaus zur Weitergabe abgegeben werden können. Kreisumlage 2025 Mit Schreiben vom30. September 2024 hat Landrat Wolff die Städte und Gemeinde des Landkreises darüber informiert, dass unter anderem auf Grund hoher Defizite beim Alb-Fils-Klinikum eine Erhöhung der Kreisumlage von 5,1 Prozentpunkte unumgänglich ist, um einen ausgeglichenen Kreishaushalt aufzustellen zu können. Die Herausforderungen für den Landkreishaushalt ergeben sich insbesondere aus der weiter sinkenden Steuerkraftsumme, dem genannten Defizit der Alb-Fils-Kliniken sowie steigenden Personalaufwendungen, ungewisse Kostenerstattungen in den Bereichen Asyl und Ukraine sowie den Kosten für den VVS/ÖPNV. Alle diese unvorhersehbaren Entwicklungen waren in der Dimension nicht absehbar. Eine Erhöhung der Kreisumlage um5,1 Prozentpunkte bedeutet für die Gemeinde Hattenhofen eine Mehrbelastung von ca. 230.000 Euro für das kommende Jahr. Von verschiedenen Sprechern des Gemeinderats wurde starke Kritik am Finanzgebaren des Landkreises geübt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass es nicht angehen könne, dass die Städte undGemeinden dieseDefizite ausbaden müssen und letztendlich mit dem Rücken zur Wand stehen. Es wurde angeregt, die Kreisumlage nicht mehr zu bezahlen und dann einmal abzuwarten, was passiert. Auch sollten nach Einschätzung des Vorsitzenden, alle Einsparbemühungen angegangen werden, um die Städte und Gemeinden nicht noch mehr zu belasten. Letztendlich tragen die Städte und Gemeinden unser Gemeinwohl und sind das Rückrad der Gesellschaft. Der Vorsitzende befürchtet insbesondere, wenn die politischen Stellschrauben jetzt nicht endlich an der richtigen Stelle gedreht werden, dass noch mehr Vertrauen verloren geht und die gesellschaftliche Mitte sich von Staat und Gesellschaft abwendet. Dies dürfe nicht passieren und von daher muss die Landes- und Bundespolitik tätig werden und entsprechend agieren. Insbesondere muss schnellstmöglich mit bundespolitischen Rahmenbedingungen für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken gesorgt und an die Kommunen durchgereicht werden, um damit die Chancen zum Erhalt und Ausbau kommunaler Infrastruktur nicht weiter zu verbauen. Auch müsse man sich die Frage stellen, ob die Städte und Gemeinden im Landkreis nicht weitere rechtliche Schritte prüfen sollten, um eine Erdrosselungswirkung der Städte und Gemeinden im Landkreis durch die Erhöhung der Kreisumlage zu verhindern. Widerspruch gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz 1. Melderegisterauskunft aus Anlass von Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungenauf staatlicher undkommunaler Ebene indensechsder Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für dieWerbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

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