Blättle vom 25.04.2024

Seite 4 ’s Blättle Nr. 17 / 25. April 2024 Informationsseite Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 – 3 Notdienste 5 Sonstige Mitteilungen 9 Gemeinde Aichelberg 11 Gemeinde Bad Boll 18 Gemeinde Dürnau 34 Gemeinde Gammelshausen 44 Gemeinde Hattenhofen 50 Gemeinde Zell u. A. 55 Einladung zur Sitzung des Verwaltungsrates amMontag, 29. April 2024, um 14.00 Uhr in Bad Boll, Sitzungssaal im Rathaus, Hauptstraße 94 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Vorberatung Verbandsversammlung 1. Vierte punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans Raum Bad Boll am Standort Dürnau – „Südlich der Frühlingstraße“ – Behandlung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 2. Vierte punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans Raum Bad Boll am Standort Dürnau – „Südlich der Frühlingstraße“ –Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB 3. Fünfte punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Raum Bad Boll am Standort Aichelberg – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit Rechenschaftsbericht 5. Spendenbericht nach § 78 Abs. 4 GemO für das Haushaltsjahr 2023 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 7. Änderung der Verbandssatzung 3. Bekanntgaben, Anregungen und Verschiedenes gez. Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Gemeinde Bad Boll Landkreis Göppingen Ausschreibung von Tief- u. Straßenbauarbeiten Die Gemeinde Bad Boll schreibt auf Grundlage des Standardleistungskataloges und des Leistungsbuches „Verfahren Stuttgart“ in Verbindung mit dem Kommunalen Vergabehandbuch nach VOB folgende Bauleistung öffentlich aus: Ankenbronnen und Frühlingstraße, Auswechslung Wasserleitung Teil 1 Straßenbauarbeiten 750 m² Asphaltflächen 25 m² Pflasterarbeiten 6 m 1-Zeiler Großpflaster Granit 15 m 5-Zeiler Großpflaster Granit Teil 2 + 3 Wasserversorgung (Tief- und Wasserleitungsbau) 180 m Wasserleitung DN 100 mm 3 St Wasserleitungsschacht 1,40 x 1,40 m Ausführungszeit mit Fertigstellung: 26. August 2024 – 8. November 2024 Die Vergabeunterlagen können ab Freitag, 19. April 2024 nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.Vergabe24.de eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Eröffnungstermin: Dienstag, 14. Mai 2024, 11.00Uhr Rathaus, 73087 Bad Boll, Hauptstraße 94, Besprechungszimmer Die Angebotsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung Bad Boll gemäß VOB einzureichen. Die Zuschlagsfrist endet am 28. Juni 2024. Bad Boll, den 19. April 2024 Bührle Bürgermeister Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  3,32 pro Monat, bei Postzustellung  11,32 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

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