Blättle vom 26.09.2024

’s Blättle Seite 11 Gemeinsame Mitteilungen 26. September 2024 / Nr. 39 V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Kleiner Heizlüfter | moderner Glaskrug mit Glasbecher | gut erhaltene Ledertennistasche | Telefon 3361 Damenfahrrad, tiefer Einstieg, 28 Zoll, 24 Gänge | Telefon 9150623 Motorradschuhe (knöchelhoch), Gr. 41 | Telefon 903222 Rotes Jungherz 3-Gang Tandem, Baujahr 1983 | Telefon 2365 AEG Stereo Küchenradio mit CD, KRC4355 CD | Funksprechgerät 12Kanal, Kaiser KE 9015 | Funksprechgerät ZODIACB-2012 P | Funksprechgerät speedy 8012, 80 Kanäle FM/ 12 Kanäle AM (noch Original verpackt) | Toilettensitzerhöhung (unbenutzt) | Telefon 8689982 AB 25 Leitz-Hängemappen (kaum gebraucht) | Telefon 7497 Ca. 20 Betonplatten 50 x 25 x 5 cm | Telefon 3305 Tisch (ausziehbar) | 4 Stühle | Sideboard | Eckschrank, alles Eiche furniert | Telefon 5535 CD Ständer für 70 CDs | Goldrand Essgeschirr 12 teilig mit Schüsseln, etc. | alter Weihnachtsschmuck, Kugeln, Vögel, etc. | Telefon 6639 Gebrauchter Schreibtischstuhl | Telefon 2150 Kleiderschrank H: 200 cm, B: 180 cm, T: 60 cm | Telefon 01602384765 Ca. 4,3 Quadratmeter Spaltplatten in der Größe 29,4 x 29,4, die Platten sind glasiert, Farbe Rosenholz | Telefon 5655 od. 01716543156 Gesucht wird ... Euro-Paletten | Telefon 01602384765 PVC Rest ca. 4 m lang und 2 m breit | Telefon 01735945536 Reste von Noppenbahn mit Vlies und ca. 5 m Drainagerohr | Telefon 0175 5896444 Fahrbereites Auto | Telefon 015168429707 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Landratsamt Göppingen Merkblatt des Umweltschutzamts (Stand: 04/2024) Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist daher grundsätzlich verboten. Zu den pflanzlichen Abfällen gehören zum Beispiel Baum- und Heckenschnitt, Laub oder Gras. DiesesMerkblatt zeigt Ihnen Alternativen auf und erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbrennung ausnahmsweise möglich ist. Wie kann pflanzlicher Abfall verwertet werden? • Durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren. • Durch Anlieferung an die Sammelplätze der Gemeinden (Äste und Stämme nur bis zu einem Durchmesser von 10 cm). • Durch Anlieferung an die Grüngutplätze des Landkreises Göppingen. Die Anlieferung an die Sammel- und Grüngutplätze ist für private Haushaltungen dabei kostenlosmöglich. Landwirte dürfen lediglich Baum- und Astschnitt während der Wintermonate (auch in größeren Mengen) kostenlos anliefern. Sonstiges Grüngut aus der gewerblichen Landwirtschaft ist kostenpflichtig. Pflanzenabfälle mit sog. „Feuerbrand“ dürfen nicht auf den Grüngut- und Sammelplätzen angeliefert werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen unter der Nummer 07161 202 8888. Wann kann pflanzlicher Abfall ausnahmsweise verbrannt werden? Ausnahmen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gelten gemäß der Landes- Pflanzenabfallverordnung für pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken imAußenbereich anfallen. Diese dürfen unter folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise verbrannt werden: Möglichkeit 1: • Die Abfuhr zum nächsten Sammel- oder Grüngutplatz ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden (Beispiel: steile und schwer zugängliche Flächen) und ein Verrotten (Beispiel: steinige Flächen) auf demGrundstück ist nicht möglich und • das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes (nach § 35 Baugesetzbuch) statt. Möglichkeit 2: • Das Pflanzenmaterial ist mit Feuerbrand befallen und • das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes statt. Im Innenbereich, also innerhalb eines bebauten Gebietes, ist eine Verbrennung verboten. Checkliste: Was muss beim Verbrennen zwingend beachtet werden? • Es befinden sich keine Wirbeltiere im Abfall. • Das Verbrennen findet auf dem Grundstück statt, auf welchem der Abfall anfällt. • Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. • Mitmenschen werden durch den Geruch der Verbrennung nicht belästigt. • Die Abfälle sind ausreichend trocken, sodass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. ä. darf nicht verbrannt werden. • Durch die Rauchentwicklung entstehen keine Verkehrsbehinderungen, keine Belästigungen und kein gefahrbringender Funkenflug. • Die Abfälle sind möglichst zu einem Haufen zusammengefasst. • Es weht kein starker Wind. • Es ist nicht dunkel. • Ein Randstreifen ist gepflügt, sodass das Feuer unter Kontrolle gehalten werden kann. • Die erforderlichen Abstände zum Grundstücksnachbar und anderen gefährdeten Objekten sind eingehalten: • Die Autobahn befindet sich mindestens 200 m entfernt. • Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind mindestens 100 m entfernt. • Gebäude und Bäume befinden sich mindestens 50 m entfernt. • Das Feuer und die Glut werden beimVerlassen des Grundstückes vollständig gelöscht. • Die Verbrennungsrückstände werden sobald wie möglich in den Boden eingearbeitet.

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