Seite 12 ’s Blättle Nr. 39 / 26. September 2024 Gemeinsame Mitteilungen Und nun? Konnten Sie alle Punkte der Checkliste erfüllen und treffen die Voraussetzungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Sie zu? Dann haben wir noch folgende wichtige Hinweise für Sie: Wir empfehlen eine Rücksprache mit Ihrer Stadt/Gemeinde (Ortspolizeibehörde), da gegebenenfalls kommunale Verordnungen mit näheren Regelungen bestehen können. Das Verbrennen von großen Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Stadt/Gemeinde vorher anzuzeigen. Wir weisen noch darauf hin, dass beim Ausrücken der Feuerwehr nach Maßgabe des Feuerwehrgesetzes ggf. eine Kostenersatzpflicht bestehen kann. Zur möglichen Vermeidung von ggf. kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr sollte eine Information der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst am Tag der Verbrennung unter der Rufnummer 07161 918340 erfolgen. Diese Information ersetzt jedoch nicht die Anzeigepflicht bei der Ortspolizeibehörde. Das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde erteilt keine Ausnahmen vom Verbrennungsverbot. Es unterliegt vielmehr der Beurteilung des Beseitigungspflichtigen, ob die imMerkblatt genannten Ausnahmemöglichkeiten vorliegen. Wer gegen obige Vorgaben verstößt handelt ordnungswidrig und riskiert ein empfindliches Bußgeld. Wer gar andere, nicht für eine Verbrennung zugelassene Abfälle, zum Beispiel Plastikabfälle, Sperrmüll oder Altholz im Garten oder im heimischen Ofen verbrennt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat und muss mit einer Verurteilung im Strafverfahren rechnen. Ausnahmen Dieses Merkblatt, insbesondere die Vorgaben unter den Rubriken „Checkliste“ und „Und nun?“ gelten nicht für Landschaftspflegearbeiten, die im Auftrag der Naturschutzverwaltung erfolgen. Für diese Arbeiten werden von der unteren Naturschutzbehörde einzelfallbezogene Vorgaben getroffen, die dem Auftragnehmer in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Umweltschutzamt des Landratsamts Göppingen wenden: Landratsamt Göppingen Lorcher Straße 6 73033 Göppingen Telefon 07161 202-2201 Fax 07161 202 2290 E-Mail: Umweltschutzamt@lkgp.de Schreiben Sie Ihre Texte im Online-Redaktionssystem! http://badboll.go-kirchheim.info Eine umfassende Information … bietet Ihnen das Mitteilungsblatt. Sie werden ausführlich über das Ortsgeschehen informiert. Forstrevier Bad Boll Infos aus dem Forstrevier Bad Boll Revierleiter Simon Zoller Der Herbst beginnt und die Holzerntesaison steht kurz bevor. Auch in dieser Saison bieten die Holzverkaufsstelle und der örtliche Revierleiter dem Privatwaldbesitzer den Wertholzverkauf an. Im März 2025 findet auf dem Submissionsholzplatz in Oberberken wieder die Wertholzversteigerung statt. Gerne kann der örtliche Revierleiter Simon Zoller Sie bei einem geeigneten Wertholzstamm beraten. Die Aufarbeitung und das Vermessen des Stammes muss bis zum 15. Dezember 2024 abgeschlossen sein, da der Abgabetermin für die Wertholzversteigerung Ende Dezember 2024 ist. Bei Interesse melden Sie sich. Vielen Dank. Forstrevier Bad Boll Revierleiter Simon Zoller Ringstraße 8, 73337 Unterböhringen Telefon: 0172/7322080, 07334/9289891 E-Mail: s.zoller@lkgp.de Sonstige Einrichtungen Es ist ganz leicht, jemandem eine Freude zubereiten. WIE? 1 Stunde Zeit? WAS? Besuch und/oder Spaziergang im Altenheim WO? Michael-Hörauf-Stift Bad Boll Unsere Bewohner würden sich freuen. Flexibel und ohne feste Verpflichtung, eine/n Bewohner/in an die frische Luft zu begleiten. Bitte melden bei Michael-Hörauf-Stift, Susanne Dockal, Ehrenamtsbeauftragte, Telefon 07164 809-100
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