Blättle vom 26.09.2024

Seite 48 ’s Blättle Nr. 39 / 26. September 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg! Aus dem Gemeinderat Wasserpreis steigt ab Januar Die Wassergebühren steigen ab Januar 2025 von 3,10 Euro auf 3,53 Euro je m³. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Das entspricht einer Gebührenerhöhung von 14 Prozent gegenüber dem vergangenen Jahr. Die letzte Gebührenerhöhung war zum Januar 2024 erfolgt. Für die Gebührenerhöhung gibt es mehrere Faktoren, die die Höhe der Frischwassergebühren beeinflussen. Hierzu gehören beispielsweise die vergangenen und die geplanten Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, der Fremdwasserbezugspreis sowie die abgenommene Wassermenge. Seit der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2024 hat die Gemeinde Hattenhofen Investitionen in Höhe von 110.000 Euro getätigt. Für das Jahr 2025 sind weitere Investitionen in Höhe von 390.000 Euro geplant. In der Vergangenheit wurden insbesondere die Wasserleitungen in der Frühlingstraße, in der Uhlandstraße sowie in der Schillerstraße ausgetauscht. Im laufenden Jahr wurden zwischenzeitlich die Wasserleitung amSportplatz erneuert und eineWasserleitung imZufahrtsweg der Ledergasse verlegt. Für das Jahr 2025 ist die Erneuerung der Wasserleitung in der Mörikestraße vorgesehen. Insgesamt ergibt sich seit der letzten Gebührenkalkulation bei den Investitionen der letzten Jahre und den geplanten Maßnahmen der kommenden Jahre ein zusätzlicher Abschreibungsbetrag von rund 9.552, – Euro jährlich, welcher zu einer Erhöhung der Wassergebühren von 0,07 Euro pro m³ führt. Ein weiterer Faktor ist die Preissteigerung beim Fremdwasserbezug. Die Gemeinde Hattenhofen bezieht ihr Frischwasser von der Uhinger Wasserversorgungsgruppe. Diese wiederrum beziehen das Frischwasser vom Zweckverband Landeswasserversorgung in Stuttgart. In den letzten Jahren ist der Bezugspreis für das Frischwasser kontinuierlich angestiegen. Hintergrund sind Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen des Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe insbesondere im Bereich der Hochbehälter. Nach der letzten Erhöhung des Wasserbezugspreis im Jahr 2023 auf 1,05 Euro pro m³ wird für das Jahr 2025 mit einer weiteren Steigerung des Wasserbezugspreises in Höhe von 0,22 Euro je m³ gerechnet. Der Bezugspreis ab dem Jahr 2025 beträgt dann voraussichtlich 1,27 Euro je m³. Hieraus ergibt sich eine Gebührenerhöhung von 0,22 Euro je m³ allein durch die Preissteigerung des Frischwasserbezugs. Desweiterein ist zu beachten, dass in den letzten Jahren die verkaufte Wassermenge der Gemeinde starken Schwankungen unterlag. Seit dem Jahr 2022 ist kein wesentlicher Wasserbezug mehr durch einen ehemaligen Großabnehmer imGewerbegebiet Friedhofstraßemehr zu verzeichnen, sodass nach derzeitigem Stand von einer gleichbleibenden Wassermenge von ca. 128.000 m³ auszugehen ist. Im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2024 (damalige Wassermenge der Kalkulation 130.000 m³) steigt die neukalkulierte Gebühr aufgrund der geringenWassermenge um 0,05 Euro pro m³ an. Grund hierfür ist, dass die Fixkosten auf eine geringere Wassermenge verteilt werden müssen. Darüber hinaus ergaben sich durch die kontinuierlichen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen in das Wasserleitungsnetz der Gemeinde seit dem Jahr 2019 Verluste die ebenfalls ausgeglichen werden müssen. In der Kalkulation wird daher ein Betrag von 13.000 Euro berücksichtigt. Ein weiterer Punkt sind die Zinsen für Fremdkredite. Die Wasserversorgung der Gemeinde Hattenhofen hat in den letzten Jahren zur Finanzierung ihrer Investitionen vermehrt auf Kredite zurückgreifen müssen. Vor diesem Hintergrund steigen auch die Zinsaufwendungen in den kommenden Jahren an. Dies bedeutet für die neukalkulierte Gebühr eine Erhöhung von 0,04 Euro pro m³. Ebenso ergibt sich eine Erhöhung durch weitere laufende Aufwendungen. An sonstigen Aufwendungen werden unter anderem bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sowie bei den Personalaufwendungen erhöhte Ansätze in der Gebührenkalkulation zur Berücksichtigung gebracht. Dies führt zu einer weiteren Gebührenerhöhung von 0,07 Euro pro m³. Hinzu kommt eine Anpassung im Bereich der Grundgebühren aufgrund der erhöhten Kosten für den Einbau und das Material der Wasserzähler, welche alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen. Bei einem Musterhaushalt mit vier Personen und einem Verbrauch von 110 m³ Wasser pro Jahr ergibt sich für diesen Haushalt eine Mehraufwendung von brutto 53 Euro im Jahr, erläuterte die Vertreterin der Kämmerei. Im interkommunalen Vergleich liegt Hattenhofen damit über dem Durchschnitt im Landkreis als auch im Verbandsgebiet. Sowohl vom Vorsitzenden als auch aus Reihen des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass alle Investitionen und Sanierungen letztendlich demErhalt der Infrastruktur der Gemeinde Hattenhofen dienen und dafür Sorge tragen, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren nicht von einer Sanierungswelle mit nicht unerheblichen Kosten erfasst wird. Letztendlich sind es nachhaltige Investitionen in das Trinkwasserversorgungsnetz der Gemeinde. Darüber hinaus führt die Festsetzung einer nicht kostendeckenden Gebühr zu Einnahmeausfällen, welche durch den Kernhaushalt finanziert werden müssten. Auch sollte speziell im Bereich der Wasserversorgung volle Kostendeckung erzielt werden, um damit deutlich zu machen, dass Trinkwasser unser wichtigstes und kostbarstes Lebensmittel ist. Gerade im Bereich der Wasserversorgung muss darauf hingewiesen werden, dass erhebliche Aufwendungen für die Qualitätssicherung dieses wichtigen Lebensmittels getätigt wurden, was zu entsprechenden Kosten führt. Künftig kostet ein m³ Wasser inklusive Abwasser in der Gemeinde Hattenhofen 7,49 Euro, umgerechnet sind dies 0,75 Cent pro Liter Wasser. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass bei Zuschussanträgen die Kostendeckungsituation bei den Gebührenhaushalten abgefragt wird. Um die Erfolgsaussichten für künftige Zuschussanträge zu verbessern und eine Kürzung von Zuschüssen zu verhindern, sollte gerade im Bereich der Wasserversorgung, bei der eine Gewinnerzielung rechtlich möglich ist, volle Kostendeckung erreicht werden. Dritte Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Reustadt Einstimmig hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Reustadt (dritte Änderung) mit örtlichen Bauvorschriften im sogenannten beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit dieser Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr

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