’s Blättle Seite 49 Gemeinde Hattenhofen 26. September 2024 / Nr. 39 Änderung beabsichtigt die Gemeinde Hattenhofen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine betriebliche Erweiterung im Rahmen der Innenentwicklung mit Hilfe des vorliegenden Bebauungsplans zu schaffen. Konkret möchte sich das ortsansässige Busunternehmen in Form von Garagen für Elektrobusse sowie weiteren Stellplätzen erweitern. Das Unternehmen kann so wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben und gleichzeitig Belangen des Klimaschutzes gerecht werden. Das vorgesehene Areal soll weiterhin in die Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe der näheren Umgebung eingegliedert werden. Innerhalb des Geltungsbereichs bestehen bauplanungsrechtliche Festsetzungen durch den Bebauungsplan Gewerbegebiet Reustadt zweite Änderung. Die darin enthaltenen Festsetzungen sind in Teilen nicht mehr Bestandteil aktueller Planungen oder veraltet, weshalb es gilt den BebauungsplanGebiet Reustadt dritte Änderung aufzustellen. So werden beispielsweise Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze, die bislang nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig waren, innerhalb und außerhalb der Baugrenzen zugelassen. Gleichzeitig wird das im Norden des Plans kartierte Offenlandbiotop in Abstimmung mit dem Landratsamt Göppingen verkleinert. Hier ist ein Ausgleich von 40 m² auf dem Gemarkungsgebiet Hattenhofen zu schaffen. Der Vorsitzende legt dar, dass mit dieser Änderung des Bebauungsplans die Standortsicherheit für das örtliche Busunternehmen hergestellt wird. Die weiteren Erläuterungen erfolgen durch Frau Sophie Straub vom Ingenieurbüro VTG Straub. Auf Nachfragen aus demGemeinderat informierte Frau Straub darüber, dass die Neuregelungen für Nebenanlagen an die bestehenden Bebauungspläne angeglichen wurden. Gleichzeitig wurde auch das angrenzende Gewerbegrundstück in die Änderung miteinbezogen, um eine Gleichbehandlung aller im Plangebiet liegenden Grundstückseigentümer sicherzustellen. Ersatzbeschaffung eines Transportfahrzeugs für den Bauhof Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, eine Ersatzbeschaffung für das abgängige Bauhoffahrzeug vorzunehmen. Derzeit ist die Situation so, dass der Bauhof über zwei Transportfahrzeuge verfügt. Das ältere Transportfahrzeug ist zwischenzeitlich 17 Jahre alt und weist zahlreiche Schäden auf. Eine erste Kostenschätzung geht von ca. 4.500 Euro – 6.000 Euro Reparaturkosten aus. In Abstimmung mit dem Bauhof hält es die Verwaltung deshalb erforderlich, eine Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Transportfahrzeugs mit 7,5 t Beladungsmöglichkeit vorzunehmen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung dürften bei ca. 30.000 Euro liegen. Gleichzeitig wird das Altfahrzeug über die Plattform „ZollAuktionshaus“ vermarktet. Gewerbepark Wängen Der Vorsitzende informiert über die Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbeparks Wängen am 16. Juli 2024. Im Rahmen der Sitzung wurde der Jahresabschluss 2023 festgestellt sowie der Haushaltsplan mit Haushaltssatz 2025 beschlossen. Desweiteren wurden die neuen Bewertungsrichtlinien des Gewerbeparks Wängen festgestellt. Abschließend konnte der Vorsitzende darüber berichten, dass für das Eckgrundstück am Kreisverkehr zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage durch die Firma POOL + HOME eingereicht wurde. Sobald die baurechtlichen Genehmigungsbescheide vorliegen, wird es nach Aussage des Verbandsvorsitzenden zu einem Kaufvertragsabschluss kommen. Glasfaserausbau Auf Nachfrage eines Einwohners kann die Verwaltung zwischenzeitlich bestätigen, dass der Glasfaserausbau wohl ansteht und die Deutsche Glasfaser zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 15. Oktober 2024, in die Sillerhalle einladen wird. Hundegebell! Was tun? Der Vorsitzende informierte darüber, dass zum einen ggf. zivilrechtliche Schritte angegangen werden können oder auch die Verwaltung informiert werden kann und diese auf den Hundebesitzer zugeht. Eine einfacheWegnahme des Hundes ist nicht möglich. Der Einwohner berichtet in diesemZusammenhang darüber, dass er vor Jahren seinen Zwerghahn wegen regelmäßiger „Krähgeräusche“ abgeben musste bzw. abgegeben hat. Urteil Ein Einwohner erkundigte sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand in Sachen eines rechtskräftig verurteilten Angeklagten u. a. wegen dem Besitz von kinderpornografischem Material und was die Gemeinde bis zum Haftantritt zu tun gedenke. Der Vorsitzende legt dar, dass das Urteil rechtskräftig ist und der Haftantritt noch nicht erfolgt ist, weil kein Platz in einer Haftanstalt frei ist. Die Verantwortung liegt bei der Justiz. Für gemeindliche Maßnahmen (Aufenthaltsverbot) sieht die Gemeinde derzeit keine rechtliche Grundlage, da hierzu eine tatsächliche, nachprüfbare und beweisbare „Ereignislage“ vorliegen muss. Reine Vermutungen reichen nicht aus. Klausurtagung In einer Klausurtagung wird sich der Gemeinderat im Laufe des Herbst diesen Jahres mit einem Masterplan für die Gemeinde Hattenhofen auseinander setzen. Bauvorhaben Der Gemeinderat nahm von dem Bauvorhaben Oberholzweg 6/1 Kenntnis. Feldweg in gutem Zustand Da der Bauhof wiederkehrend schon frühzeitig mit Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen begonnen hatte, hat die gemeindliche Feldwegkommission bei ihrer Befahrung kaum Schäden an den Wegen festgestellt. Die meisten Feststellungen bezogen sich auf Hecken- und Waldüberhang. Allgemeine Finanzprüfung Der Gemeinderat wurde in der Sitzung über den Abschluss der überörtlichen Prüfung unterrichtet. Als Fazit für die Finanzprüfung 2015 – 2022 bleibt festzuhalten, dass sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft alle Anstände zwischenzeitlich erledigt sind und damit das Verfahren abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig stellte der Vorsitzende fest, dass für die Prüfungsjahre bei der Gemeinde keine finanziellen Schäden entstanden sind. Fahrbahnsanierung Der Vorsitzende informiert darüber, dass bei der Straßenbauverwaltung angefragt wurde, wie es um die Fahrbahnsanierung zwischen der Dobelstraße und dem Gewerbegebiet Reustadt (K1419) steht. Die Straßenbauverwaltung hat mitgeteilt, dass auf der Grundlage einer Zustandserfassung der Kreisstraßen der Landkreis Göppingen alle vier Jahre ein Erhaltungsprogramm für Kreisstraßen durchführt. Zuletzt wurde 2023 ein Erhaltungsprogramm für die Jahre 2024 – 2027 erstellt und wird aktuell abgearbeitet. Der genannte Streckenabschnitt der Kreisstraße K1419 am Ortseingang von Hattenhofen ist derzeit im weiteren Bedarf berücksichtigt. Ergänzend teilt die Straßenbauverwaltung mit, dass sie diesen Abschnitt besonders im Blick behalten wird. Gleichzeitig bittet sie jedoch um Verständnis, wenn dieMaßnahme nicht schon im kommenden Jahr im Haushalt berücksichtigt werden kann, da andere Fahrbahnsanierungen in der Priorisierung weiter vorne stehen. Gleichzeitig wird der Straßenbetriebsdienst die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten durchführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenbeleuchtung Der Gemeinderat nahmvom Jahresbericht zur Straßenbeleuchtung für das Jahr 2023 Kenntnis. Zwischenzeitlich ist die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde zu fast hundert Prozent auf LED umgestellt. Förderprojekt des LEV Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Gemeinde Hattenhofen leider nicht zur Umsetzung dieses Projekts ausgewählt wurde. Das Projekt zur Aufwertung von Streuobstwiesen des LEV ist bei den Gemeinden im Landkreis auf große Resonanz gestoßen. Entsprechend schwierig war die Auswahl der drei Fördergebiete, in denen im Rahmen des Projekts Maßnahmen umgesetzt werden können. Im Gegensatz zum früheren Projekt ist die Gemeinde dieses Mal nicht dabei.
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