’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 28. November 2024 / Nr. 48 Christliche PfadfinderInnen der Adventjugend „Göppinger Brückenbauer“ Liebe Unterstützer der Aktion Kinder helfen Kindern! Die Aktion 2024 ist beendet. Es wurden 167 Pakete im Raum Göppingen abgegeben. Zusätzlich zu den Transportkosten können 1614 Euro Geldspenden weitergegeben werden. Ein herzliches Dankeschön, an alle die gepackt und gespendet haben, natürlich auch an die Geschäfte, die Kartons vorrätig hatten: Barlach-Apotheke, Hauptstraße 80 Greiner (Schreib- u. Spielwaren), Hauptstraße 79 Gärtnerei Frank „Die kleine Markthalle“, Dobelstraße 4 Wir würden uns freuen, wenn sie auch nächstes Jahr wieder mit dabei sind und Kindern Weihnachtsfreude schenken, wo sonst nur Not und Mangel herrschen. Schauen sie mal rein. Hier gibt es noch mehr Infos: www.kinder-helfen-kindern@adra.org Rückfragen: 07164 13108 Katharina Blessing cpa-goeppingen.adventist.eu Vollsperrung der K 1203 bzw. K 1420 zwischen der K 1419 und Lindenhof Am Donnerstag, 5. Dezember 2024 und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der B 297 zwischen Schlierbach und Kirchheim sowie auf der K 1419 zwischen Schlierbach und Hattenhofen. AmDonnerstag, den 5. Dezember wird die Kreisstraße K 1203 bzw. K 1420 zwischen der K 1419 und Lindenhof von 8.00 bis 15.00 Uhr aufgrund einer revierübergreifenden Jagd voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Zeitgleich gilt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für die Bundesstraße 297 zwischen Schlierbach und Kirchheim als auch auf der Kreisstraße 1419 zwischen Schlierbach und Hattenhofen. Bei dieser revierübergreifenden Bewegungsjagd gilt es vorrangig dem drohenden Szenario der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. Der Forstbezirk Schurwald bittet um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen und appelliert sich an die Geschwindigkeitsreduzierungen zu halten, da mit erhöhtem Wildwechsel gerechnet werden muss. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg – Anstalt des öffentlichen Rechts – Hohenzollernstraße 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 1. Januar 2025. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 1. Januar 2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Hühner Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HITDatenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u. a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühnerund/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für dieMeldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar 2025 an HIT zumelden. Die Tierseuchenkasse BWbietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tskbw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon 0711 9673-666, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche.
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