Blättle vom 30.01.2025

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 56. Jahrgang, Nummer 5 Donnerstag, 30. Januar 2025 Einzelpreis 1,15 € Fotografie: Patrick Zanker

Seite 2 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 8 Gemeinde Aichelberg 10 Gemeinde Bad Boll 14 Gemeinde Dürnau 29 Gemeinde Gammelshausen 35 Gemeinde Hattenhofen 39 Gemeinde Zell u. A. 52 Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung startet erneut Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten. Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden imBriefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten. Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen. Weitere Informationen zumMikrozensus sind auf der MikrozensusHomepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar. (Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Telefon 0711 641-2355 ) Bei der Gemeinde Zell u. A. (3.200 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen Assistenz des Bürgermeisters (w/m/d) unbefristet, Beschäftigungsumfang 100 % Auskünfte zum Arbeitsverhältnis erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Grus, Tel. 07164 80720. Den vollständigen Ausschreibungstext mit allen Details finden Sie auf www.zellua.de Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis spätestens 03.02.2025. Bitte senden Sie diese an die Gemeindeverwaltung Zell u. A., Lindenstr. 1–3, 73119 Zell u. A. oder in einer PDF-Datei an bewerbung@zell-u-a.de. www.stelleninserate.de Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeine Notfallpraxen Göppingen und Geislingen Portalpraxis, MVZ ALB FILS KLINIKUM Göppingen Komplettes Spektrum der allgemeinmedizinischen sowie allgemeinen internistischen Versorgung inklusive Versorgung von Notfallpatienten ohne Anmeldung. Zoulikha Schwendeler, Dr. Dionyz Bajtay, Gio Revishvili Eichertstraße 3 73035 Göppingen Telefon 07161 64-2467 mvz-portalpraxis@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9 – 16 Uhr Informationsseite

’s Blättle Seite 3 30. Januar 2025 / Nr. 5 Notaufnahme Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr Kinder-Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr Allgemeinmedizinische Notfallpraxis, Gesundheitszentrum Geislingen Alle Patienten können bei akuten Erkrankungen und medizinischen Notfällen ohne Anmeldung in die Praxis kommen. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-230 hansmartin.kroener@af-k.de, joachim.hund@af-k.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr KAV – Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung Geislingen Modellprojekt, aktuell nur für AOK-Patienten, Kurzzeitliche ärztliche pflegerische Patientenbetreuung rund um die Uhr. Hans Martin Kröner, Dr. Joachim Hund Eybstraße 16 73312 Geislingen Telefon 07331 23-205 afk-kav@af-k.de Öffnungszeiten: Patientenaufnahme und Information von Mo. – Fr. 10 – 19 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärztliche Notdienst kann beimDRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen sind grundsätzlich beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll aufzugeben. Annahmeschluss freitags. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt  4,00 pro Monat, bei Postzustellung  12,00 (inkl. Portoanteil  8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt  1,15. Der Bezug als E-Zeitung kostet monatlich 3,20 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Die Bezugsgebühren werden jährlich abgebucht. Die Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.

Seite 4 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinsame Mitteilungen Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 1. Februar 2025 Jura-Apotheke Göppinger Straße 3 73119 Zell u. A. Telefon 07164 2723 Sonntag, 2. Februar 2025 Alfalfa-Apotheke Hauptstraße 57/1 73054 Eislingen/Fils Telefon 07161 9883401 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 10. 2. 25 30. 1. 25 6. 2. 25 Hattenhofen Zell u. A. 12. 2. 25 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 7. 2. 25 10. 2. 25 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 10. 2. 25 Dürnau 12. 2. 25 Gammelshausen 14. 2. 25 Hattenhofen 17. 2. 25 10. 2. 25 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr

’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 30. Januar 2025 / Nr. 5 Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen Abfallgebührenbescheide 2025 werden ab dem 31. Januar versandt Änderung bei den Gutscheinen für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz Ab dem 31. Januar 2025 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2025 zusammen mit dem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll. Ebenfalls imSchreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die neun Einzelgutscheine beinhaltet. Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden. Für die Anlieferung von Bauschutt/Gips/Mischglas und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren gibt es in diesem Jahr je vier Gutscheine. Das Volumen je Gutschein beträgt bei Bauschutt/ Gips/Mischglas 10 Liter und beimAltholz 0,25 Kubikmeter. Anlieferungen dieser Abfallarten auf den Wertstoffhöfen sind nur mit Gutscheinmöglich. GrößereMengenwerden in denWertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen. Für die Abholung von Elektro-Großgeräten gibt es künftig keinen Bestellschein mehr. Die Anmeldung ist ausschließlich über den elektronischen Bürgerservice unter www.myawb.de möglich. Maximal drei Elektro-Großgeräte können gegen eine Transportgebühr zur Abholung angemeldet werden. Im Abfallgebührenbescheid 2025 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2024 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025. Wurden im Jahr 2024 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2025, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2025. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren. Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2024 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2025 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2025 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben. Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Abweichende Nummern sind bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden. Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen. Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, einen Tausch der Restmülltonne sowie den Einbau eines Schlosses beantragen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch werden keine Zahlungstermine versäumt, sodass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihremKonto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert. Neu ist die Möglichkeit, den Gebührenbescheid im Kundenkonto abzurufen. Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden. Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf. Öffnungszeiten Grüngutplätze Ab 1. Februar ein zusätzlicher Öffnungstag Zurzeit gelten auf den Grüngutplätzen des Landkreises die Winteröffnungszeiten. Alle Plätze mit Ausnahme des Platzes in Eislingen haben lediglich samstags von12.00bis 16.00Uhr geöffnet. Abdem 1. Februar kommt ein weiterer Öffnungstag dazu. Die Plätze in Böhmenkirch-Treffelhausen und Schlat öffnen zusätzlich dienstags, in Deggingen, Ebersbach-Bünzwangen, Göppingen Roßbachstraße, Heiningen, Kuchen, Rechberghausen und Süßen mittwochs und in Bad Ditzenbach-Gosbach und Hattenhofen donnerstags jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Breathwork – eine aktivierende Atemreise Dozent: Jens Czechtizky Mit einer speziellen Atemtechnik können Stress gelöst und Blockaden, negative Erinnerungen oder störende Glaubenssätze zudem mit Leichtigkeit entkoppelt werden. Achtung: Bei bekannter Schwangerschaft, Epilepsie, vorausgegangenen Schlaganfällen, schweren Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma oder Neigung zu Panikattacken wird von einer Teilnahme abgeraten. Bitte beachten: Yogamatte, Decke, kleines Kissen und Getränk mitbringen. Kurs: 2423010214, Gebühr: 20,00 Euro Mittwoch, 29. Januar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll

Seite 6 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinsame Mitteilungen NEU im Frühjahrssemsester NEU Neurografik für Einsteiger – Kreative Techniken zur Selbsterkenntnis und für ein erfülltes Leben Dozentin: Elena Drosdezki Einführung in die Neurografik: Erlernen Sie die Grundlagen der Neurografik und starten Sie mit ersten praktischen Übungen. Hindernisse auflösen mit Neurografik: Entdecken Sie Techniken zur Selbstreflexion, um innere Blockaden zu erkennen und zu bearbeiten. Stressbewältigung und Entspannung: Nutzen Sie Neurografik, um Stress zu reduzieren und Ihre innere Stärke zu fördern. Bitte beachten: A4 Zeichenblock, bunte Stifte, Block zumSchreiben schwarzer Textmarker, 1,3 mm, bunte Textmarker Kurs: 2511060201, Gebühr: 76,00 Euro Freitag, 14. März 2025, 16.00 – 18.30 Uhr Freitag, 28. März 2025, 16.00 – 18.30 Uhr Freitag, 11. April 2025, 16.00 – 18.30 Uhr Freitag, 9. Mai 2025, 16.00 – 18.30 Uhr Bürgersaal im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll staymindful – Achtsamkeit amMorgen Dozentin: Birgit Müller-Kuhn Starte bewusst und gelassen in den Tag und entkomme der Alltagshektik mit Achtsamkeit. Basierend auf Jon Kabat-Zinns „Mindfulness-Based Stress Reduction“ lernen wir einfache Übungen, die Körper, Seele und Geist in Einklang bringen. Der Kurs ist für alle geeignet, die mehr Ruhe und Klarheit im Alltag suchen – keine Vorkenntnisse erforderlich. Bitte beachten: Matte, Decke, Meditationskissen (falls vorhanden) bequeme Kleidung, warme Socken Kurs: 2513030232, Gebühr: 56,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 10.00 – 11.30 Uhr, 4 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll Yin Yoga Kurs Dozentin: Karin Schwedler Du lässt den Atem frei fließen, tiefere Körperschichten, die Faszien werden gedehnt. Statt der Muskelkraft arbeitet die Schwerkraft für dich, indem die Asanas (Übungen) länger gehalten werden. Die Stille lässt dich ganz bei dir ankommen. Anfangsentspannung und Shavasana runden die Einheit ab. Bitte beachten: bequeme Kleidung, warme Socken, Yogamatte, Decke und kleines Kissen mitbringen. Für den Kurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Kurs: 2513010231, Gebühr: 52,00 Euro Mittwoch, ab 30. April 2025, 16.30 – 17.30 Uhr, 9 Termine Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr Kinderkurse: Anfängerschwimmkurse für Kinder ab 5 Jahren – Freie Plätze sind auf der Homepage zu finden. 2512050301 Ballett und tänzerische Gymnastik Freitag, 14. März 2025, 14.15 – 15.15 Uhr – 12 Termine, Gebühr: 68,00 Euro 2512040301 Kasperl und die Froschkönigin Dienstag, 13. Mai 2025, 16.00 Uhr, Gebühr: 3,00 Euro Neu im Frühjahr: 2513020331 AquaGym Babybauch für Schwangere ab der 14. SSW Montag 10. Februar 2025, 19.30 – 20.15 Uhr – 5 Termine, Gebühr: 53,00 Euro (inkl. Hallenbadeintritt) 2513020331 Aqua Beckenboden Montag 10. Februar 2025, 20.15 – 20.45 Uhr – 5 Termine, Gebühr: 41,00 Euro (inkl. Hallenbadeintritt) 2513010326 „Schattenspiele“ mit Klopftechnik & Yin Yoga Samstag, 29. März 2025, 16.00 – 17.30 Uhr – 4 Termine, Gebühr: 35,00 Euro 2513020302 Beckenboden und Atmung Samstag, 29. März 2025, 14.00 – 15.30 Uhr – 4 Termine, Gebühr: 35,00 Euro 2512100301 „Socken stricken – leicht gemacht!“ – ein Kurs für Anfänger! Donnerstag, 13. März 2025, 18.00 – 19.30 Uhr – 3 Termine, Gebühr: 33,00 Euro Vorträge: 2511030301 Unfall, Krankheit, Alter – Wer entscheidet für mich? Mittwoch 9. April 2025, 18.30 Uhr, Gebühr: 6 Euro 2513060301 Einführung in die Meditation Dienstag 1. April 2025, 19.00 Uhr, Gebühr: 8 Euro Freie Plätze: 242070308 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Samstag 8. Februar 2025, 18.00 Uhr, Gebühr: 30,00 Euro Alle Kurse, mit den einzelnen Kurstagen, finden Sie unter: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Natalie Colakyan, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: natalie.colakyan@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr

’s Blättle Seite 7 Gemeinsame Mitteilungen 30. Januar 2025 / Nr. 5 Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen für Sie: „Yoga trifft auf Pilates (Yo-Lates)“ – Bringe „Body&Mind“ in innere & äußere „Balance&Stärke“ Dozentin: Josefine Ostros Kurs: 2513010502, Gebühr: 56,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 18.30 – 19.30 Uhr, 12 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Saal, Ringstraße 3, Hattenhofen „Holistic Healthy&Balanced Body&Mind“ Dozentin: Josefine Ostros Kurs: 2513010503, Gebühr: 84,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 19.45 – 21.15 Uhr, 12 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Saal, Ringstraße 3, Hattenhofen Malen amMittwochvormittag Wir experimentieren mit Acryl Dozentin: Angelika Frank Kurs: 2512070501, Gebühr: 84,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 9.30 – 12.00 Uhr, 6 Termine Grundschule, Werkraum, Schulgasse 2, Hattenhofen Just for fun! Dozentin: Clara Weiß-Kritzer Kurs: 2514060501, Gebühr: je nach Teilnehmerzahl: 6: 132,00 Euro; 7: 116,00 Euro; 8: 101,00 Euro; 9: 89,00 Euro Mittwoch, ab 19. Februar 2025, 9.30 – 11.00 Uhr, 9 Termine Bürgerhaus Farrenstall, Landfrauenraum, Ringstraße 3, Hattenhofen Kinderyoga und anschließendes Basteln für Kinder von 4 – 6 Jahre Dozentin: Yvonne Utz Kurs: 2513010504, Gebühr: 69,00 Euro Samstag, ab 22. Februar 2025, 10.00 – 11.30 Uhr, 7 Termine Grundschule, Bewegungsraum, Schulgasse 2, Hattenh-ofen Backworkshop Dozentin: Sandra Allesch Kurs: 2513050501, Gebühr: 23,00 Euro Samstag, 22. Februar 2025, 9.30 – 13.30 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Die ausführlichen Kursbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage oder im VHS-Heft VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Folgende Kurse beginnen demnächst und haben noch freie Plätze. Kursort soweit nicht anders erwähnt: Ernst-Weichel-Schule Heiningen. 2421096607 Vortrag: Georgien Ulrike + Frank Staub Beginn: Freitag, 31. Januar 2025, 19.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 6,00 € Vorverkauf. 8,00 € Abendkasse Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2421096607 2511036604 Kryptowährungen – ONLINE Hartmut Nehme Beginn: Montag, 17. Februar 2025, 18.30 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Anmeldeschluss 1 Tag vor dem Kurs Online-Veranstaltung Gebühr: 15,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2511036604 2514066601 Englisch: It‘s time to meet YOU Clara Weiß-Kritzer Beginn: Montag, 17. Februar 2025, 17.00 – 18.30 Uhr, 12 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2514066601 Wirbelsäulengymnastik Doris Mende-Mainka 2513026620: Dienstag, 18. Februar 2025, 8.30 – 9.30 Uhr, 15 Termine. h t t p s : //www. v h s r aumb a db o l l v o r a l b . d e/p r o g r amm/ kurs/2513026620 2513026621: Mittwoch, 19. Februar 2025, 18.00 – 19.00 Uhr, 15 Termine. h t t p s : //www. v h s r aumb a db o l l v o r a l b . d e/p r o g r amm/ kurs/2513026621 2513026622: Mittwoch, 19. Februar 2025, 19.00 – 20.00 Uhr, 15 Termine. h t t p s : //www. v h s r aumb a db o l l v o r a l b . d e/p r o g r amm/ kurs/2513026622 Haus in der Breite, Gymnastikraum, Mörikestraße 55, Heiningen Gebühr: 98,00 € 2514226604 Spanisch für Neueinsteiger – Schnupperkurs Marles Aguilera de Dortschy Beginn: Dienstag, 18. Februar 2025, 18.30–20.00 Uhr, 6 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2514226604 2512096607 Nähwerkstatt Christl Gebauer Beginn: Mittwoch, 19. Februar 2025, 18.30–21.30Uhr, 6 Termine. Gebühr: 132,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2512096607 2513036609 Wie du aus dem Gedankenkarussell aussteigst und in die innere Ruhe kommst Jens Czechtizky Beginn: Donnerstag, 20. Februar 2025, 19.00 – 20.30 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 10,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513036609 2514226601 Spanisch: Spanisch für leicht Fortgeschrittene Marles Aguilera de Dortschy Beginn: Donnerstag, 20. Februar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 10 Termine. Gebühr: je nach Anzahl der Anmeldungen Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2514226601

Seite 8 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinsame Mitteilungen 2513026609 CANTIENICA – Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Marianne Daiber Beginn: Freitag, 21. Februar 2025, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 31,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2513026609 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgenden Kursen sind noch Plätze frei: Powerfitness Dozentin: Daniela Neumann Bitte beachten: Gymnastikmatte, Getränk und Handtuch mitbringen. Kurs: 2513020701, Gebühr: 90,00 Euro Donnerstag, ab 20. Februar 2025, 8.30 – 9.30 Uhr, 16 Termine Bürgerhaus, Steigstraße 19, Aichelberg Kinderyoga (3 – 5 Jahre) Dozentin: Miriam Opeka, Kinderyoga-Lehrerin Bitte beachten: die Kurse finden ohne Eltern statt. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Kinder sollten in bequemer Sportkleidung und rutschfesten Socken kommen. Eine geschlossene Trinkflasche darf mitgebracht werden. Kurs: 2513010703, Gebühr: 22,00 Euro Freitag, ab 21. Februar 2025, 15.00 – 15.45 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Kinderyoga (Grundschulalter) Dozentin: Miriam Opeka, Kinderyoga-Lehrerin Bitte beachten: die Kurse finden ohne Eltern statt. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Kinder sollten in bequemer Sportkleidung und rutschfesten Socken kommen. Eine geschlossene Trinkflasche darf mitgebracht werden. Kurs: 2513010704, Gebühr: 22,00 Euro Freitag, ab 21. Februar 2025, 16.00 – 16.45 Uhr, 5 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Tanken Sie Ihre Ressourcen durch Yoga neu auf! Dozentin: Traute Surborg-Kunstleben, Yoga-Lehrerin Bitte beachten: bequeme Kleidung, Matte, Kissen und warme Socken mitbringen. Kurs: 2513010701, Gebühr: 147,00 Euro (Kleingruppe) Dienstag, ab 25. Februar 2025, 16.10 – 17.40 Uhr, 17 Termine Gemeindehalle, Gymnastikraum, Schulstraße 17, Zell u. A. Anmeldungen unter www.vhsraumbadbollvoralb.de oder unter der Rufnummer 07164 807-24, Frau Schwarz. V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Einkaufs-Trolley mit stabilen größeren Rädern | Schaumstoffmatte ohne Bezug, ca. 90 x 190 cm, 4 cm Dicke | Telefon 3441 Kärcher Dampfreiniger FC 5 Premium | Telefon 3443 Privileg Waschmaschine 40 cm breit, Toplader | Bügelbrett | 2 stabile Holzplatten 1,60 x 0,65 x 0,05 m | 2 Holzböcke | Dialeinwand 1,25 x 1,25 m | Outdoor Elektrogrill 220 Volt | Öl/ Dieselfilter für Fiat Ducato 2,8 | Telefon 7734 Schreibtischstuhl, schwarz mit Rollen | Spinnrad | Schnapskolben in verschiedenen Größen | Weihnachtskrippe aus Holz | Telefon 6294 Jura Kaffeevollautomat, defekt an Bastler abzugeben | Telefon 01626196543 Älterer Diaprojektor ( Leitz) funktioniert | Film-Dia-Leinwand | Stativ für Mikro | Fecht-Degen | Telefon 3176 Pendeldeckenleuchte mit Glasschirm | Reflektor-Deckenlampe mit 2 Reflektor-Lampen | Tischlampe mit Schirm (Tiffany-Art), alle Lampen sind intakt und funktionsfähig | Telefon 801912 Beleuchteter Globus (Strom) | 5 Barbie-Puppen | Telefon 4165 Stehstuhl von Vileda | Perücke mit Koffer | Telefon 4944 Versch. herkömmliche Glühbirnen E 27 + E 14 | Bücher über Kräuter und Schubeck`s Gewürzküche | Einmachgläser 1 l + 1,5 l und Marmeladegläser | stapelbares Flaschenlager aus Kunststoff für 3 x 6 Flaschen | Teppichbodenreste beige velour 90 x 310 cm und 100 x 265 cm, beige Kräuselvelour 133 x 185 cm | Telefon 5252 Geschirr für den Polterabend | Telefon 017655043368 Maxi Cosi | Telefon 7669 Waschmaschine Privileg, Frontlader, voll funktionstüchtig | Telefon 4643 Großer Gummi-Gymnastikball | Telefon 2150 Gesucht wird ... Klavierstuhl (drehbar) | Telefon 4313 Campinggaskocher 2-flammig | Telefon 5655 Schlumpf-Figuren | Telefon 015168429707 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14, Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss bitte dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke! Familientreff am AlbTrauf Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr Anzeigen per E-Mail an anzeigen@teckbote.de

’s Blättle Seite 9 Gemeinsame Mitteilungen 30. Januar 2025 / Nr. 5 Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. 3. Februar 2025– „Schlaf, Baby schlaf – Tipps&Tricks rund um den Schlaf unserer Kleinsten“ Mit Lisa Sauer, Schlafcoaching Als Zwillingsmama kennt Frau Sauer die schwierigen Schlafsituation nur zu gut. Von langer Einschlafdauer bis hin zu häufigem wach werden in der Nacht und und und … Neben spannenden Informationen rund ums Thema „Babyschlaf“ erhaltest Du von ihr die wertvollen und praktischen Tipps dazu und individuelle Beratung, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten. Eure Fragen sind herzlich willkommen. Das Angebot ist kostenfrei. Offenes Café im Mehrzweckraum in der Senioren Wohnanlage, am Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zumEintritt in den Kindergarten. AmSchluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. Bitte mitbringen: Hausschuhe oder rutschfeste Socken Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram Göppinger Familientreffs Kontakt: Natalia Weinberg, Familientreffleiterin, E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de Tel.: 017617303304 Schulen/Kindergärten Albert-Schweitzer-Schule Albershausen Die Albert-Schweitzer-Schule Albershausen beim Schneesportfestival der Schulen in Oberjoch Mit viel Vorfreude machten sich 54 Schüler und Schülerinnen aus den Klassen 4 bis 10 und Lehrer sowie Lehrerinnen der AlbertSchweitzer-Schule auf den Weg zu einem besonderen Ereignis: dem Schneesportfestival der Schulen in Oberjoch/Bad Hindelang. Zwei Tage voller Action, Spaß und unvergesslicher Erlebnisse standen auf dem Programm. Für Anfänger/Anfängerinnen und erfahreneWintersportler gleichermaßen gab es zahlreiche Angebote. Die Schüler und Schülerinnen konnten zwischen Skikursen, Snowtubing, Biathlon und Schneeschuhwandern wählen oder einfach die Pisten unsicher machen. Jeder fand für sich die passendeHerausforderung und konnte seine Fähigkeiten unter Beweis stellen – ob auf Skiern oder Snowboard. Das abwechslungsreiche Angebot sorgte für ein rundum gelungenes Erlebnis. Nach einem aufregenden Tag auf der Piste fand der Abend in kleinen Bungalows und Hütten statt, wo die Schüler und Schülerinnen den Tag gemeinsam ausklingen ließen. Gemütliches Beisammensein und der Austausch über die Erlebnisse des Tages rundeten das Programm ab, bevor es am nächsten Morgen wieder auf die Piste ging. Das Schneesportfestival bot den Schülern und Schülerinnen nicht nur die Möglichkeit, Wintersportarten auszuprobieren und ihre Grenzen zu testen, sondern auch, neue Freundschaften zu knüpfen und wertvolle Erinnerungen zu sammeln. Mit Schneefall und Sonnenschein im Wechsel erlebten alle zwei unvergessliche Tage, die sowohl sportlich als auch gesellig waren. Am Ende stand fest: Das war nicht das letzte Mal, dass die AlbertSchweitzer-Schule dieses besondere Abenteuer im Schnee erlebt hat! Sonstige Einrichtungen Liebe Vereinsmitglieder, liebe Unterstützer und Freunde des Krankenpflegevereins, verehrte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden, ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und gehen die vielfältigen Herausforderungen mit Mut und Zuversicht an. Als Kranken- und Pflegeverein können wir in der Rückschau auf ein krisenhaftes Jahr eine dennoch zufriedenstellende Bilanz ziehen. Trotz weiterhin rückläufiger Mitgliederzahlen konnte der Diakoniestation Raum Bad Boll im vergangenen Jahr wieder ein beachtlicher Betrag mit mehr als 27.840 € für deren Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedsbeiträge und Spendengelder werden vor allem dazu genutzt, in unseren sechs Verbandsgemeinden die Kranken- und Familienpflege sowie die Nachbarschaftshilfe nachhaltig zu unterstützen. Auch im Namen der Verantwortlichen der Diakoniestation bedanke ich mich bei allen Vereinsmitgliedern sowie den Spendern sehr herzlich dafür. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft auf Ihre persönliche Unterstützung zählen können.

Seite 10 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinde Aichelberg Es ist der Vorstandschaft ein großes Anliegen dafür zu sorgen, das umfangreiche soziale Dienstleistungsangebot der Diakoniestation auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Deswegen würden wir uns sehr darüber freuen, wenn wir im neuen Jahr neue Mitglieder in unserer Solidargemeinschaft aufnehmen könnten. Denn es gibt viele gute Gründe, Mitglied im Krankenpflegeverein zu werden. Neben der finanziellen Unterstützung der Diakoniestation Raum Bad Boll ist es uns ein ebenso wichtiges Anliegen, dass wir uns für ein gutes soziales Miteinander in unserer Gemeinschaft einsetzen. Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle beim Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll, Tina Holz, erreichbar per E-Mail unter holz@ gvv-boll.de, oder an die Geschäftsstelle der Diakoniestation Raum Bad Boll, Blumhardtweg 30, Telefon 07164 2043 wenden. Sie werden feststellen: Es lohnt sich in vielfacher Hinsicht, Mitglied im Krankenpflegeverein zu werden. Auf diesem Weg möchte ich mich auch im Namen meiner Vorstandskollegen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakoniestation Raum Bad Boll für ihren täglichen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der kranken und pflegebedürftigen Menschen im Raum Bad Boll bedanken. Allen Kranken und Pflegebedürftigen wünsche ich auf diesemWeg baldige Genesung und gute Besserung. Im Namen des Vorstandes Hans-Rudi Bührle Bürgermeister und 1. Vorsitzender

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 30. Januar 2025 / Nr. 5 Wir gratulieren recht herzlich am 4. Februar Frau Hildegard Anna Pflüger zum 85. Geburtstag am 5. Februar Herrn Manfred Gauger zum 90. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Wahlbekanntmachung 1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde Hattenhofen bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Schulgasse 2, Hattenhofen eingerichtet. Hinweis: In dieser Bekanntmachung wird der Lesbarkeit wegen die männliche Form verwendet. Sie gilt auch für weibliche und diverse Wahlberechtigte. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 2. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um16Uhr in der Grundschule, Schulgasse 2 (Die beiden Räume sind durch Aushang gekennzeichnet) zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in demWahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. DieWahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wirdmit amtlichenStimmzetteln. JederWähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdemdes Kennworts und rechts von demNamen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabenicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses imWahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technischeHilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Hattenhofen, 30. Januar 2025 Jochen Reutter Bürgermeister Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr

Seite 40 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinde Hattenhofen Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ in Hattenhofen: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ in Hattenhofen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat in öffentlicher Sitzung am 22. Januar 2025 aufgrund von § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) i. V. mit §§ 74 und 75 der LBO von Baden-Württemberg i.d.F. vom 5. März 2010, zuletzt geändert am 20. November 2023 (GBI. S. 422) und § 4 der GemO für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 27. Juni 2023 (GBI. S. 229, 231), folgende jeweils selbstständige Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ in Hattenhofen und über die zusammen mit dem genannten Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften beschlossen: § 1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Festsetzungen im zeichnerischen Teil (§2 Abs. 1) § 2 Bestandteil des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplans besteht aus 1. dem zeichnerischen Teil vom 18. September 2024/22. Januar 2025, gefertigt von VTG Straub mbH 2. dem Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 18. September 2024/22. Januar 2025, gefertigt von VTG Straub mbH und 3. dem Fachbeitrag „Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung“ vom 10. Mai 2024, gefertigt von Dipl.-Ing. Annette Titze § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 75 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO erlassenen Bestandteilen dieser Satzung zuwider handelt. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 und 3 BauGB bzw. § 74 Abs. 7 LBO i. V. nicht genehmigungspflichtig. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Durch den Satzungsbeschluss betroffene Gebiete Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ wird begrenzt • im Norden durch das Flurstück Nr. 3432 (Ackerfläche) • im Osten durch das Flurstück 3437 (Ackerfläche) • Im Süden durch die Flurstücke 3455, 3472, 3473, 3474, 3475 (Ackerflächen) • im Westen durch die Flurstücke Nr. 2076/2, 2076/11, 2076/7, 2076/9 und 2076/14 (Gewerbe) Lageplan zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reustadt, 3. Änderung“ Artenschutzrechtliche Belange wurden darüber hinaus durch das Landschaftsarchitekturbüro von Dipl.-Ing. Annette Titze geprüft. Aus artenschutzrechtlicher Sicht liegen durch die Planung keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vor. Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in das im Norden des Plangebiets kartierte Offenlandbiotop werden auf dem Flurstück Nr. 3160 in der Gemarkung Hattenhofen festgesetzt. Plan zur Umgrenzung der Ausgleichsmaßnahme Hinweise zum Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung einschließlich des Fachbeitrags „Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung“, können im Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, während der üblichen Dienststunden – nach vorheriger Terminabsprache unter 07164 910090 oder rathaus@hattenhofen.de – eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan wurde zunächst im beschleunigten Verfahren nach § 13 a durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung und Auslegung, auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung, eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und auf eine zusammenfassende Erklärung wurde verzichtet. • Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach §214 Abs. 1Satz 1Nr. 1 bis 3BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicheMängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder Rettungsdienst sein!

’s Blättle Seite 41 Gemeinde Hattenhofen 30. Januar 2025 / Nr. 5 • Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eins Jahres nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen. • Außerdem wird hingewiesen: 1. Nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. 2. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Jochen Reutter, 30. Januar 2025 Bürgermeister Aus dem Gemeinderat Finanzen für Eigenbetriebe beschlossen Jeweils einstimmig hat der Gemeinderat die Wirtschaftspläne für die EigenbetriebeWasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Neue Wohnung Die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im Erdgeschoss des Hauses Hauptstraße 60 zu einer Wohnung nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Wahldienst für Gemeinderäte Bei der Bundestagswahl am 23. Februar stellt der Gemeinderat wieder neben Rathauspersonal und freiwilligen Helfern das Personal für den Urnenwahlvorstand und die Briefwahlvorstände. Ja zu landwirtschaftlichen Bauten Zwei Bauvorhaben im Außenbereich hat der Gemeinderat jeweils einstimmig das Einvernehmen erteilt: Auf dem Greinerhof soll ein Milchviehstall für 190 Tiere erstellt werden. Der Uhlandhof erhält eine Garage beimWohnhaus. Über gemeindliche Beteiligungen informiert Als eine rein formale Angelegenheit, einmal im Jahr, bezeichnete Verbandskämmerin Tanja Kainer die Vorlage des Beteiligungsberichts für das Jahr 2023. Die Gemeinde muss zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie beteiligt ist, erstellen. Unverändert hält die Gemeinde an der Kommunalen Wohnbaugesellschaft Anteile von 100 Prozent, dazu geringe Anteile an der Solarstrom GbR, an der Kreisbaugesellschaft, an der Volksbank und weiteren Zweckverbänden. Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Gemeinde überträgt ihr Energiemanagement auf die Netze BW Das kommunale Energiemanagement soll weitergeführt und in einen kontinuierlichen Betrieb überführt werden. Dies hatte der Gemeinderat im Oktober 2023 beschlossen. Die Verwaltung sollte einen Förderantrag stellen und ein Fachbüro mit dem Management beauftragen. Zwei Gemeinderäte hatten damals aus Kostengründen dagegen gestimmt. Mittlerweile liegt eine Förderzusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über gut 50.000 Euro vor. Parallel hat die Verwaltung unter drei Anbietern eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Aufgrund des günstigsten Ergebnisses beauftragte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die Netze BW aus Stuttgart für 39.500 Euro mit den erforderlichen Arbeiten. Gewerbegebiet Reustadt: Gemeinde schafft Planungsrecht für Betriebserweiterung Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reustadt, dritte Änderung“ als Satzung“ beschlossen. Er hat den Abwägungsvorschlag des Planungsbüros VTG Straub zu vorgebrachten Anregungen und Einwendungen von Behörden übernommen, die Planunterlagen wurden in diesem Sinne ergänzt. Für den Eingriff in eine als Biotop geschützte Hecke hat das Landratsamt die Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorher hatte Diplom-Ingenieurin Anette Titze eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vorgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll dem örtlichen Busunternehmen ermöglichen, dort Garagen für Elektrobusse und weitere Stellplatzflächen anzulegen. (Siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe.) Gemeinde ermöglicht Trauungen auf dem Uhlandhof Bei einer Gegenstimme hat der Gemeinderat zugestimmt, dass der Uhlandhof auf seinem Areal standesamtliche Trauungen durchführen darf. Der Hofinhaber möchte diese in seiner Event-Location anbieten. Freie Trauungen und Hochzeitsfeiern sind dort jetzt schon möglich. Die Gemeinde darf im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch Räume außerhalb des Amtsgebäudes zu Diensträumen für Standesbeamte erklären. Für diese Widmung müssen sehr viele Kriterien erfüllt sein. Unter anderem muss der Raum eine würdige Form geben und räumlich von anderen Räumen der Einrichtung getrennt sein. Lärmbelästigung durch Personal muss ausgeschlossen sein. Mindestens 25 Personen müssen überwiegend auf Sitzplätzen Platz finden. Der Trauort muss für die Kommune eine imagefördernde Wirkung entfalten. Wer sich dort trauen lässt, muss anschließend seine Hochzeitsfeier woanders ausrichten dürfen. Während der Trauung hat der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Ordnungsgewalt über den Trauraum. Hofinhaber sichert Einhaltung der Auflagen zu Dass er diese und weitere Kriterien erfüllen kann, hat der Betreiber des Uhlandhofs nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht des Landratsamtes mitgeteilt. Für die Widmung ist der Gemeinderat zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten wird die Gemeinde kein Personal stellen, das die Trauungen vornimmt. Der Betreiber muss selbst nach einem Standesbeamten suchen. BM Reutter betonte, dass dies imgesamten Landkreis bisher die ersteWidmung von privaten Räumen für Trauungen wäre und die Standesamtsaufsicht dies kritisch seh. In anderen Kommunen mit freien Trauzimmern sind die Grundstücke im Besitz der Gemeinden. Die Eheschließung im Rathaus mit allen Urkunden muss das Rathauspersonal vorbereiten. Dafür fallen Gebühren an die Gemeinde an. DieErlaubniswird zunächst auf ein Jahr befristet, erläuterteReutter, und dann müsse man die Entwicklung abwarten. Die Idee halte er für nachvollziehbar, bei Bedarf müsse man nachjustieren. Es gebe natürlich auch eine Reihe von Argumenten dagegen. Für und Wider erörtert, große Mehrheit dafür Ein Redner sprach sich dagegen aus, diese Aufgabe an private Unternehmer mit ihren Räumlichkeiten abzutreten. Es habe schon einen Grund, warum es im Landkreis oder auch in anderen Landkreisen bislang keine privaten Trauräume gebe, diese würden ja quasi eine Außenstelle der Gemeinde. Den vom Uhlandhof außerhalb der Dienstzeit engagierten Standesbeamten müsste die Gemeinde für ihre Zwecke bestellen. Deswegen sei er, so der Sprecher, grund-

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==