’s Blättle Seite 41 Gemeinde Hattenhofen 30. Januar 2025 / Nr. 5 • Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eins Jahres nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen. • Außerdem wird hingewiesen: 1. Nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. 2. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Jochen Reutter, 30. Januar 2025 Bürgermeister Aus dem Gemeinderat Finanzen für Eigenbetriebe beschlossen Jeweils einstimmig hat der Gemeinderat die Wirtschaftspläne für die EigenbetriebeWasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Neue Wohnung Die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im Erdgeschoss des Hauses Hauptstraße 60 zu einer Wohnung nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Wahldienst für Gemeinderäte Bei der Bundestagswahl am 23. Februar stellt der Gemeinderat wieder neben Rathauspersonal und freiwilligen Helfern das Personal für den Urnenwahlvorstand und die Briefwahlvorstände. Ja zu landwirtschaftlichen Bauten Zwei Bauvorhaben im Außenbereich hat der Gemeinderat jeweils einstimmig das Einvernehmen erteilt: Auf dem Greinerhof soll ein Milchviehstall für 190 Tiere erstellt werden. Der Uhlandhof erhält eine Garage beimWohnhaus. Über gemeindliche Beteiligungen informiert Als eine rein formale Angelegenheit, einmal im Jahr, bezeichnete Verbandskämmerin Tanja Kainer die Vorlage des Beteiligungsberichts für das Jahr 2023. Die Gemeinde muss zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie beteiligt ist, erstellen. Unverändert hält die Gemeinde an der Kommunalen Wohnbaugesellschaft Anteile von 100 Prozent, dazu geringe Anteile an der Solarstrom GbR, an der Kreisbaugesellschaft, an der Volksbank und weiteren Zweckverbänden. Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Gemeinde überträgt ihr Energiemanagement auf die Netze BW Das kommunale Energiemanagement soll weitergeführt und in einen kontinuierlichen Betrieb überführt werden. Dies hatte der Gemeinderat im Oktober 2023 beschlossen. Die Verwaltung sollte einen Förderantrag stellen und ein Fachbüro mit dem Management beauftragen. Zwei Gemeinderäte hatten damals aus Kostengründen dagegen gestimmt. Mittlerweile liegt eine Förderzusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über gut 50.000 Euro vor. Parallel hat die Verwaltung unter drei Anbietern eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Aufgrund des günstigsten Ergebnisses beauftragte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme die Netze BW aus Stuttgart für 39.500 Euro mit den erforderlichen Arbeiten. Gewerbegebiet Reustadt: Gemeinde schafft Planungsrecht für Betriebserweiterung Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reustadt, dritte Änderung“ als Satzung“ beschlossen. Er hat den Abwägungsvorschlag des Planungsbüros VTG Straub zu vorgebrachten Anregungen und Einwendungen von Behörden übernommen, die Planunterlagen wurden in diesem Sinne ergänzt. Für den Eingriff in eine als Biotop geschützte Hecke hat das Landratsamt die Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorher hatte Diplom-Ingenieurin Anette Titze eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vorgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll dem örtlichen Busunternehmen ermöglichen, dort Garagen für Elektrobusse und weitere Stellplatzflächen anzulegen. (Siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe.) Gemeinde ermöglicht Trauungen auf dem Uhlandhof Bei einer Gegenstimme hat der Gemeinderat zugestimmt, dass der Uhlandhof auf seinem Areal standesamtliche Trauungen durchführen darf. Der Hofinhaber möchte diese in seiner Event-Location anbieten. Freie Trauungen und Hochzeitsfeiern sind dort jetzt schon möglich. Die Gemeinde darf im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch Räume außerhalb des Amtsgebäudes zu Diensträumen für Standesbeamte erklären. Für diese Widmung müssen sehr viele Kriterien erfüllt sein. Unter anderem muss der Raum eine würdige Form geben und räumlich von anderen Räumen der Einrichtung getrennt sein. Lärmbelästigung durch Personal muss ausgeschlossen sein. Mindestens 25 Personen müssen überwiegend auf Sitzplätzen Platz finden. Der Trauort muss für die Kommune eine imagefördernde Wirkung entfalten. Wer sich dort trauen lässt, muss anschließend seine Hochzeitsfeier woanders ausrichten dürfen. Während der Trauung hat der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Ordnungsgewalt über den Trauraum. Hofinhaber sichert Einhaltung der Auflagen zu Dass er diese und weitere Kriterien erfüllen kann, hat der Betreiber des Uhlandhofs nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht des Landratsamtes mitgeteilt. Für die Widmung ist der Gemeinderat zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten wird die Gemeinde kein Personal stellen, das die Trauungen vornimmt. Der Betreiber muss selbst nach einem Standesbeamten suchen. BM Reutter betonte, dass dies imgesamten Landkreis bisher die ersteWidmung von privaten Räumen für Trauungen wäre und die Standesamtsaufsicht dies kritisch seh. In anderen Kommunen mit freien Trauzimmern sind die Grundstücke im Besitz der Gemeinden. Die Eheschließung im Rathaus mit allen Urkunden muss das Rathauspersonal vorbereiten. Dafür fallen Gebühren an die Gemeinde an. DieErlaubniswird zunächst auf ein Jahr befristet, erläuterteReutter, und dann müsse man die Entwicklung abwarten. Die Idee halte er für nachvollziehbar, bei Bedarf müsse man nachjustieren. Es gebe natürlich auch eine Reihe von Argumenten dagegen. Für und Wider erörtert, große Mehrheit dafür Ein Redner sprach sich dagegen aus, diese Aufgabe an private Unternehmer mit ihren Räumlichkeiten abzutreten. Es habe schon einen Grund, warum es im Landkreis oder auch in anderen Landkreisen bislang keine privaten Trauräume gebe, diese würden ja quasi eine Außenstelle der Gemeinde. Den vom Uhlandhof außerhalb der Dienstzeit engagierten Standesbeamten müsste die Gemeinde für ihre Zwecke bestellen. Deswegen sei er, so der Sprecher, grund-
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