Seite 44 ’s Blättle Nr. 5 / 30. Januar 2025 Gemeinde Hattenhofen Durchaus Konsens nach einer Stunde Austausch Wenn das Land die gesellschaftliche Mitte verliere, so BM Reutter, habe man ein Problem. Nach der anstehenden Bundestagswahl müsste der Staat das Ruder rumreißen, sonst gebe es große Verwerfungen. Die Politiker sollten mehr mit den Bürgern reden. Er fürchte, so Reutter, erst wenn die Gemeinden vor dem Offenbarungseid stehen, werde sich etwas ändern. Aber die Probleme würden „oben“ alle verkannt. Landrat Edgar Wolff sah die Irritationen nun geklärt. Beim nächsten Ärger, der hoffentlich nicht eintrete, müsse man wieder rechtzeitig miteinander reden. BM Reutter bedankte sich bei Landrat Wolff und der Kommunalamtsleiterin Groner für das Erscheinen imGemeinderat, das sei nicht selbstverständlich gewesen. Anschließend gab es Beifall von den Zuhörern nach einer Stunde Austausch. Kommunales Förderprogramm Klimaschutz Hattenhofen – Verlängerung bis 31. Dezember 2025 Das Förderprogramm ist ein konkreter Beitrag zu den KlimaschutzAktivitäten in Hattenhofen. Die Förderung erfolgt durch einmalige Investitionszuschüsse und ergänzt staatliche Förderprogramme. Das Förderprogramm gilt seit 1. Dezember 2019 und wird erneut, bis 31. Dezember 2025, verlängert. WAS wird gefördert? 1. Kostenlose Stromverbrauchsanalyse durch die Energieagentur Landkreis Göppingen Vor Ort werden Stromverbräuche erfasst, analysiert und Tipps zur Reduzierung gegeben. 2. Kostenlose und neutrale vor Ort-Erstberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Durchführung des Gebäudechecks, bei dem Handlungsmöglichkeiten vom Keller bis zum Dach und der Heizung aufgezeigt werden sowie Eignungschecks Solar, bei demeine Beratung zur Installation, Betrieb sowie Förderung von PV- und Solaranlagen erfolgt. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen. 3. Thermische Solaranlagen: Der Einbau einer thermischen Solaranlage wird mit 50 Euro/m² gefördert. Die Mindestförderung liegt bei 100 Euro, die Höchstförderung bei 500 Euro. 4. Untersuchungen von Gebäude mit einer Wärmebildkamera: Zur Schwachstellenanalyse im Dämmschutz gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 100 Euro. 5. Qualifizierte Energieberatung Mit Ausstellung eines Energieausweises: einmalig 100 Euro. 6. Austausch von Heizungspumpen: Für einen Heizungspumpentausch mit Hocheffizienzpumpen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 75 Euro bzw. 100 Euro mit hydraulischem Abgleich. 7. Energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden (vor 1995), die eine erhebliche CO2-Einsparung bewirken: Dazu zählen: • Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung), Uw-Wert < 0,95: 20 Euro/m² • Fassadendämmung (Außenwand), U-Wert <0,20: 8 Euro/m² • Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach), U-Wert < 0,14: 8 Euro/m² • Dämmung oberste Geschossdecke, U-Wert <0,14: 5 Euro/ m² • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden, U-Wert <0,25: 3 Euro/m² • Alternativ: Sanierung zum Energieeffizienzhaus 100: 2.000 Euro Die Mindestförderung liegt bei 300 Euro, die Höchstförderung bei 2.000 Euro. 8. Kostenlose Optimierung der bestehenden Heizsysteme (Solaranlage und Heizungsanlage) Durchführung des Solarwärmechecks (Sommer) und Heizchecks (Winter) durch die Energieagentur Landkreis Göppingen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale. Vorhandene Anlagen werden auf Effizienz geprüft und mögliche Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Übernahme der Kosten der Verbraucherzentrale durch die Gemeinde Hattenhofen. 9. Flächenentsiegelungen: Für die Entsiegelung von geschlossenen Flächen in Grünbereichen oder wasserdurchlässige Beläge gibt es einen Zuschuss von 5 Euro/m². Die Mindestförderung liegt bei 100 Euro, die Höchstförderung bei 500 Euro. 10. Zisternenförderung: Förderung des Baus von Zisternenmit einemMindestfassungsvermögen von drei m³ (ein Behältnis) für bebaute und voll erschlossene Wohnbaugrundstücke. Nicht gefördert werden Zisternen in reinen Gartengrundstücken und im gewerblichen Bereich. Der Zuschuss beträgt pauschal für eine Zisterne, die 1. Nur zur Gartenbewässerung dient: 250,-- Euro 2. Zur Gartenbewässerung und Brauchwasser- nutzung imWohngebäude/in der Wohnung eingesetzt wird: 500,-- Euro WER kann die Förderung beantragen? Eigentümer von Wohngebäuden/Wohnungen auf Gemarkung Hattenhofen. WIE kann die Förderung beantragt werden? Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Antragsformulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung Hattenhofen oder als Download auf der Internetseite der Gemeinde. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Investitionszuschusses. Haben Sie noch Fragen: Dann wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Hattenhofen Hauptstraße 45 73110 Hattenhofen Ansprechpartner: Bürgermeister Jochen Reutter und Hauptamtsleiter Norbert Baar Hattenhofen, im Januar 2025 Auslegung des Beteiligungsberichts 2023 gem. § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2025 den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 beraten und festgestellt. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 liegt gemäß § 105 Abs. 3 GemO von Freitag, 31. Januar 2025 bis einschließlich Montag, 10. Februar 2025 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Hattenhofen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Hattenhofen, 27. Januar 2025 Reutter Bürgermeister
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