’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 30. Januar 2025 / Nr. 5 Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen Abfallgebührenbescheide 2025 werden ab dem 31. Januar versandt Änderung bei den Gutscheinen für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz Ab dem 31. Januar 2025 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2025 zusammen mit dem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll. Ebenfalls imSchreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die neun Einzelgutscheine beinhaltet. Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden. Für die Anlieferung von Bauschutt/Gips/Mischglas und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren gibt es in diesem Jahr je vier Gutscheine. Das Volumen je Gutschein beträgt bei Bauschutt/ Gips/Mischglas 10 Liter und beimAltholz 0,25 Kubikmeter. Anlieferungen dieser Abfallarten auf den Wertstoffhöfen sind nur mit Gutscheinmöglich. GrößereMengenwerden in denWertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen. Für die Abholung von Elektro-Großgeräten gibt es künftig keinen Bestellschein mehr. Die Anmeldung ist ausschließlich über den elektronischen Bürgerservice unter www.myawb.de möglich. Maximal drei Elektro-Großgeräte können gegen eine Transportgebühr zur Abholung angemeldet werden. Im Abfallgebührenbescheid 2025 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2024 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025. Wurden im Jahr 2024 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2025, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2025. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren. Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2024 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2025 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2025 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben. Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Abweichende Nummern sind bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden. Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen. Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, einen Tausch der Restmülltonne sowie den Einbau eines Schlosses beantragen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch werden keine Zahlungstermine versäumt, sodass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihremKonto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert. Neu ist die Möglichkeit, den Gebührenbescheid im Kundenkonto abzurufen. Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden. Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf. Öffnungszeiten Grüngutplätze Ab 1. Februar ein zusätzlicher Öffnungstag Zurzeit gelten auf den Grüngutplätzen des Landkreises die Winteröffnungszeiten. Alle Plätze mit Ausnahme des Platzes in Eislingen haben lediglich samstags von12.00bis 16.00Uhr geöffnet. Abdem 1. Februar kommt ein weiterer Öffnungstag dazu. Die Plätze in Böhmenkirch-Treffelhausen und Schlat öffnen zusätzlich dienstags, in Deggingen, Ebersbach-Bünzwangen, Göppingen Roßbachstraße, Heiningen, Kuchen, Rechberghausen und Süßen mittwochs und in Bad Ditzenbach-Gosbach und Hattenhofen donnerstags jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Breathwork – eine aktivierende Atemreise Dozent: Jens Czechtizky Mit einer speziellen Atemtechnik können Stress gelöst und Blockaden, negative Erinnerungen oder störende Glaubenssätze zudem mit Leichtigkeit entkoppelt werden. Achtung: Bei bekannter Schwangerschaft, Epilepsie, vorausgegangenen Schlaganfällen, schweren Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma oder Neigung zu Panikattacken wird von einer Teilnahme abgeraten. Bitte beachten: Yogamatte, Decke, kleines Kissen und Getränk mitbringen. Kurs: 2423010214, Gebühr: 20,00 Euro Mittwoch, 29. Januar 2025, 19.30 – 21.00 Uhr Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6, Bad Boll
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